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Staatsbürgerkunde

Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r)?

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Autor: bib   
Haben Sie den Staatsangehörigkeitsausweis - Nein? Wenn nicht ist es fraglich ob sie wirklich deutsche(r) sind, vorallem wenn ihr Vater Vertriebener des 2.Weltkrieges ist und Sie vor 1975 geboren sind.

"Natürlich bin ich deutsche(r) und zwar seit Geburt!" werden gerade die meisten Angehörigen der Nachkriegs Baby-Boomer-Generation sagen, nur ist das wirklich so und können Sie das nachweisen?

Auch wir wollten das wissen und machten uns auf die Suche nach diesem ominösen Staatsangehörigkeitsausweis und wurden beim bayerischen Staatsministerium des Inneren fündig:

Dort heißte es :

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Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Inland aufgehalten hat.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu vertreten hat. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde.Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage weiterer Urkunden oder anderer schriftlicher Beweismittel z.B. von Heiratsurkunden der Eltern, bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren, jemals als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller in jeder Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z.B. bei Meldebehörden, Passbehörden, Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).

Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt.

Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit(Rechtsstellung als Deutscher)besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt.Die Gebühr hierfür beträgt 25,-- €

Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern - Nachweis Staatsangehörigkeit

UPDATE 06/2013:
Im Rahmen einer Renovierung seiner Webseite hat des Bayerische Staatsministerium des Innern o.g. Link gelöscht, was seither einen 404-Fehler erzeugt. Darüber hinaus ist der o.g. Wortlaut auch nicht mehr auf den Seiten des Ministeriums zu finden. Das Ministerium bietet lediglich eine neue Seite mit dem Titel "Einbürgerung und Staatsangehörigkeit" an. Dort ist weder der obige alte Wortlaut zu finden, noch der Hinweis, dass der Personalausweis oder Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sind. Die neue Seite erweckt eher den Eindruck, als stünde die deutsche Staatsangehörigkeit immer im Zusammenhang mit einer Einbürgerung und für weiterführende Informationen solle sich der Leser an seine Staatsangehörigkeitsbehörde wenden. Diese sind bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelt, wie z.B. bei der Ausländerbehörde des Landkreises München oder dem Landkreis Traunstein. Dort ist der ogige Wortlaut wieder zu finden.

Warum das Bayerische Innenministerium den Hinweis nicht mehr für nötig hält, dass der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist und lediglich die Vermutung begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fragen Sie bitte den aktuell zuständigen Innenminister Herrmann selbst.

Das wollten wir dann aber schon noch genauer wissen und der Autor stellte einen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis bei seiner Staatsangehörigkeitsbehörde.

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