Und es existiert doch!
Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-2
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Deutschland ist zum 4. mal Fußball-Weltmeister. Da freut sich der Fan und wedelt gerne mit der Schwarz-Rot-Goldenen Fahne durch die Luft. Manche dieser euphorischen Menschen
staffieren sogar Ihre Autos, Balkone und Fenster damit aus. Doch wessen Flagge hält der unbedarfte Sportsfreund da eigentlich wirklich hoch?
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Personalausweis (Deutschland)


Webseite Landratsamt München


Quelle: http://www.landkreis-muenchen.de/
D-U-N-S: 340726145
Webseite Deutscher Bundestag


D-U-N-S: 332620814
GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


D-U-N-S: 330152042
Deutsches Reich in den Grenzen von 1937


Quelle: potsdamer-konferenz.de/dokumente.php
Bundesrepublik Deutschland, das unbekannte Wesen. Wer oder was ist Deutschland genau?
Deutschland ist das Land der Deutschen. So weit dürfte noch jeder einer Meinung sein. Was definiert jedoch, wer Deutsche(r) ist? Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist die Antwort nicht mehr so einfach. Sie werden feststellen, sofern Sie es wirklich wissen wollen, dass zwischen der landläufigen Meinung und den tatsächlichen Fakten einer Staatsange-hörigkeit Welten liegen können.Als erstes werden die meisten denken, ich bin über 16 Jahre alt und habe einen Ausweis, da steht das doch drin. Ist das wirklich so? Auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass steht ganz oben BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, sowie FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY und REPUBLIQUIE FEDERALE D’ALLEMAGNE. Fakt ist also, auf diesem Ausweis ist nicht von „Deutschland“ sondern der „Bundesrepublik Deutschland“ die Rede.
Nun werden Sie sich denken, egal, das ist doch das selbe! Nur, ob das wirklich so ist wissen sie nicht genau, oder? Ein Blick auf ein Landratsamt in Ihrer Nähe, hier zum Beispiel München, könnte jedoch Ihre Meinung durcheinander bringen. Dieses Landratsamt erklärt hierzu nämlich: „Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.“ (siehe links). Auch wird dadurch deutlich, dass ein Antrag gestellt werden muss, um einen verbindlichen Nachweis über den Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit führen zu können und dieser Antrag 25 Euro kostet. Wenn es etwas kostet, dann hört ein Interesse in der Regel schnell auf, ist das zu vermutende Kalkül dahinter.
Nun ja, Staatsangehörigkeit hin oder her denken Sie, zumindest dürfen Sie ja Wählen gehen mit Ihrem Ausweis, denn irgendwann erhielten Sie doch eine amtliche Wahlbenachrichtigung: „für die Wahl zum DEUTSCHEN BUNDESTAG“. Sehen Sie sich dann auf der Webseite des Deutschen Bundestages um, so finden Sie unter der Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ folgende Erklärung: Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Hier wird also erneut von der „Bundesrepublik Deutschland“ gesprochen und nicht von „Deutschland“. Darüber hinaus wird explizit die Behauptung aufgestellt, das Grundgesetz ist die Verfassung der „Bundesrepublik Deutschland“, obwohl dieses Grundgesetz selbst den Begriff Verfassung nur insoweit kennt, als das es lediglich bis zum Inkrafttreten einer solchen Verfassung gilt.
Im weiterführenden Beitrag des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Grundgesetz“ ist dann weiter zu lesen: Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Wenn Sie dann in Artikel 116 nachsehen, wer das deutsche Volk nun genau ist, so erfahren Sie: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Sehr aufschlussreich ist das nicht. Die Deutschen sind demnach die, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wer besitzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit? Wir erinnern uns, das ist der, der für 25 Euro einen Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellt. Zudem wird nun vom „Deutschen Reich“ von 1937 gesprochen, in dessen Gebiet Flüchtlinge und Vertriebene mit deutscher Volkszugehörigkeit aufgenommen wurden und diese auch deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind.
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FRG - Calgary, Winterolympiade 1988
Einzug der BRD-Olympiamanschaft 1988 in Calgary.
GDR - Lake Placid, Winterolympiade 1980
Einzug der DDR-Olympiamanschaft 1980 in Lake Placid.
Wieso „Deutsches Reich“? Das war doch Hitler, Nazis und so? Der unbedarfte Sportsfreund will damit doch nichts zu tun haben! Außerdem gibt’s doch seit fast 70 Jahren das „Dritte Reich“ nicht mehr, denkt der Sportfan sich und ordnet das möglicherweise als Druckfehler ein. Schlau weiß der sportbegeisterte Fernsehzuschauer durch jahrelange Übung: „Wir sind doch wiedervereinigt, was soll das also alles?“


GDR - Lake Placid, Winterolympiade 1980


Auch wird bei internationalen Sportveranstaltungen, wie beispielsweise der Olympiade, doch immer nur von Deutschland gesprochen. Der fachkundige Hobby-Sportanalyst wird sogar wissen, dass, vor 1990 die Ansage für das heutige Westdeutschland einmal „Federal Republik of Germany“ lautete. Und die fünf neuen Bundesländer, wurden damals immer als „German Democratic Republic“ angesagt. Von einem „Deutschen Reich“ hat der kundige Sportzuschauer zuletzt bei der Olympiade 1936 etwas gehört.
Darüber, wann und ob dieses „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ je von dem dort selben definierten Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG) - dem deutschen Volk also - genehmigt wurde, bleibt offen. Sicher scheint nur eines, die Alliierten, also die Siegermächte aus dem zweiten Weltkrieg, haben dieses Grundgesetz 1949 genehmigt. Das sind zwar die selben Mächte, die uns heute mit NSA & Co ausspionieren, aber das ist für den wahrhaftigen Sportsfreund wirklich kein Grund zur Besorgnis. Oder doch? Immerhin ist noch unklar, mit wessen Fahne er da immer herumfuchtelt.
Bei genauerer Betrachtung sind noch viele Fragen offen.
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