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Und es existiert doch!

Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-2 - Das Reich existiert

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Autor: bib   
Selbst die Bundesregierung geht von der Existenz und der Rechtsfähigkeit des „Deutschen Reiches“ aus. Wenige Tage nach der letzten Bundestagswahl antwortete die Regierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (siehe grauer Kasten). Das Kanzleramt war demnach im September 2013 der Überzeugung, dass die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) auch heute nicht Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“ sei. Die Bundesregierung begründet dies vornehmlich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36,1) aus dem Jahre 1973. Diese Rechtsaufassung ist also über 40 Jahre alt!

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Drucksache 17/14807, Antwort der BRD vom 30.09.2013 auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE:
"Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945"
Quelle: Deutscher Bundestag    D-U-N-S: 332620814
Bundesregierung D-U-N-S: 498997931

Tagesschau vom 02.07.1989 - Schlesiertreffen Hannover
Finanzminister der "Einheit" und damaliger CSU-Vorsitzender Theo Waigel, erklärte auf dem Treffen der Schlesischen Vertriebenen am 2.7.1989, das deutschlandpolitische Ziel bleibe "die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung". Gemäß dem Urteil des BVerfG "besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 rechtlich fort". Die Ostverträge seien "reine Gewaltverzichtsverträge und keine Grenzverträge". Solange es keinen Friedensvertrag gebe, so Waigel, bleibe "die deutsche Frage rechtlich, politisch und geschichtlich offen". Es gab bis dato keinen völkerchtlich verbindlichen Akt für die Abtrennung der Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neisse-Grenze , so Waigel damals. Waigel sorgte mit seinem Vortrag sogar bei ZK-Chef Honecker für Wallung, der sich am Tag darauf zu Kritik bei BM Seiters veranlasst sah. Allerdings hat sich dieser völkerrechtliche Umstand auch später mit dem deutsch-polnischen-Grenzvertrag von 1990 nicht geändert. Dieser bilaterale Vertrag hat lediglich Bindung für die BRD und Polen, jedoch nicht für Deutschland im Sinne des Deutschen Reiches mit Polen. Und das diese Fragen auch heute noch offen sind, zeigt die immer wiederkehrende Drohung von Seiten Polens, diesen deutsch-polnischen Vertrag aufzukündigen. (SZ 2010 / Spiegel 2006)
Dieses Urteil kam zustande, weil die Bayerische Staatsregierung im Mai 1973 mit einem Normenkontrollverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland klagte, mit welcher die Bayerische Landesregierung den Grundlagenvertrag (21.12.1972) zwischen der BRD und der DDR der sozial-liberalen Regierung von Kanzler Willy Brandt zu verhindern suchte. Zur Begründung trug Bayern damals vor: Der Grundlagenvertrag verstoße gegen das Gebot der Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands, weil er von der Rechtsauffassung vom Untergang des Deutschen Reiches und dem Neuentstehen zweier unabhängiger Staaten auf dem Gebiet des alten Reiches ausgehe. Zudem sei auch das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot verletzt, weil dieser Vertrag die Deutsche Demokratische Republik als mit der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigten, unabhängigen und selbständigen Staat anerkenne.

Das Bundesverfassungsgericht entschied damals: Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23 (i.d. Fassung vor 1990), Art. 116 und Art. 146 GG (i.d. Fassung vor 1990).
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (, mit dem 2+4-Vertrag von 1990 allerdings nicht mehr!! (BGBL 1990 2 S.1317) (BGBL 1990 2 S.1331). , jedoch wurde am 8.10.1990 der Überleitungsvertrag aus dem Jahr 1955 teilweise erneut mit den Drei Mächten in Kraft gesetzt (BGBL 1990 II S.1387 Nr 3.)). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlam. Rates - StenBer. S. 70).
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat (BRD) identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Sie ( die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (damals Art 23 GG), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). (in der Fassung 1973) Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG (, der mit dem Art. 4 Abs. 2 des Einigungsvertrag von 1990 aufgehoben und seit 1992 völlig anders gefasst ist,) genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. Das Besondere dieses (Grundlagen-)Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist.
Quelle: BVerfG, 2 BvF 1/73, Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973, Absatz-Nr 15, 16, 17, 23 (BVerfGE 36, 1)
Legende: (Grau = Kommentare) (Grün = Deutschland) (Gelb = BRD) (Orange = BRD)



Handlungsempfehlung des Innenministeriums Brandenburg zum Umgang mit sog. "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" Quelle: http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/Reichsbuerger.pdf   [Lokale Kopie]
IM Land Brandenburg D-U-N-S: 340371520

Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung Quelle: www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de  [Lokale Kopie]
Bay. Staatskanzlei D-U-N-S: 342641938

The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973. Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State
Man beachte, der bei der UN gemeldete Staat heiß Deutschland und die Staaten Bundesrepublik Deutschland sowie Deutsche Demokratische Republik gibt es seit dem 3.10.1990 nicht mehr.
Wir wissen nun, die BRD geht im Jahr 2013 (und mutmaßlich auch heute) vom fortbestehen des „Deutschen Reiches„ aus. Also kann und muss die BRD völkerechtlich etwas anderes sein als „Deutschland“, weil ansonsten diese Argumentation "nicht Rechtsnachfolger" zu sein, heutzutage jeglicher Logik entbehrt. Um so bemerkenswerter ist der Umstand, dass nun, sozusagen zeitgleich, der "Verfassungsschutz" des Landes Brandenburg das Gegenteil behauptet und an die Bediensteten seines Landes eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Reichsbürgern - also deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Grundgesetzes - herausgab. Selbiges unternahmen auch andere Bundesländer wie Bayern. Die Bayerische Staatskanzlei und der Bayerische Verfassungsschutz füttert seine Kommunen mit irreführenden Infos. Da werden pauschal Staatsangehörige als bizarre Persönlichkeiten oder Querulanten diffamiert, wenn diese ihre angestammten Rechte fordern. Es läge nur an einer Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils, wird den Kommunen als Parole ausgegeben und empfohlen, die verfassungsmäßige Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) zu ignorieren. Rechtsbruch oder Rechtsbeugung werden als Handlungsempfehlung getarnt. Bayern verweist dann auch noch für weitere Infos an den Verfassungsschutz des rot-roten Landes Brandenburg. Unter dem Strich sind solche Desinformationskampagnen Anstiftung zum organisierten Rechtsbruch und mit Art. 20 GG unvereinbar. Zwar ist eine Empfehlung keine Anweisung, nur ob das allen Bediensteten in den Kommunen bewusst ist, bleibt zu bezweifeln.

Sieht man nun bei der UN nach, wie das vermutete „vereinte Deutschland“ dort eingetragen ist, dann finden wir lediglich Germany, also Deutschland. Darunter ist ein Hinweis zu finden, dass die Federal Republic of Germany (BRD) es dort seit dem 3.10.1990 nicht mehr gibt. Ganz offensichtlich liegt hier ein Etikettenschwindel vor. Wir wissen durch das Urteil des BVerfG, dass die BRD kein Staat sondern eine Organisation ist. In diesem Urteil wird sogar Carlo Schmid zitiert. Es scheint also, dem deutschen Staatsvolk wird hier eine Staatlichkeit der BRD vorgegaukelt, die sie nie hatte. Gleichzeitig sind Bundesländer bemüßigt, Desinformationskampagnen über das „Deutsche Reich“ zu fahren, welche versucht die eigenen Bediensteten in die Irre zu führen. Dieser Widerspruch macht misstrauisch, extrem misstrauisch sogar.

Wenn die Bundesrepublik ungleich dem Deutschen Reich ist, dann ist sie auch nicht Deutschland - mehr auf der nächsten Seite....