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Was im Fall des Landshuter Strafantrags gegen den Beitragsservice (wir berichteten) seit längerem erwartet wurde, ist nun eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft
Landshut eröffnet kein Ermittlungsverfahren, weder gegen den Beitragsservice, noch gegen den „Bayerischen Rundfunk“ aus Köln, noch gegen den zwangsvollstreckenden Gerichtsvollzieher. „Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen liegen nicht vor. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde deshalb abgesehen.“, so die Staatsanwaltschaft Landshut am Ende ihrer 4-seitigen Begründung zu dieser Entscheidung, die der Redaktion vorliegt (siehe grauer Kasten links).
Bescheid GStA-M vom 03.08.2015
UPDATE 15.08.2015:
Der Redaktion liegt nun der Entwurf des erwarteten ablehnenden Bescheides des Münchner Generalstaatsanwalts vor, den wir hiemit gerne zur allgemeinen Bespaßung veröffentlichen. Besonders erheiternd, der neuerdings verwendete Textbaustein:
Daher muss es mit ...... sein Bewenden haben.
Im Auftrag
gez. Bombe
Oberstaatsanwalt
Download:
Bescheid 35Zs 1996/15 - GStA-M, 03.08.2015, als .PDF
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass unser Firewall seit dem 19.07.2015 sage und schreibe 175.000 Zugriffsversuche aus dem Datennetz des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (IP-Netz 195.200.70.0/23) blockieren musste. Über dieses Netzwerk läuft u.a. die Internet-Kommunikation des Bayerischen Justizministeriums, aber auch vieler anderer Bayerischer Behörden. Surft man die Webseite www.statistik.bayern.de an (!!nicht empfohlen), wird diese auf eine unzertifizierte https-Webseite weitergeleitet, bei der jeder anständige Webbrowser sofort Alarm schlägt! Seeeeehr vertrauensbildend! Insbesondere wenn wir an den zwischenzeitlich in Vergessenheit geratenen Bayerntrojaner denken.
Verfügung Staatsanwaltschaft Landshut
Download im PDF-Format (inkl. Anhänge)
Kommentar der Redaktion
Kuriosum am Rande:
Der Redaktion wurde von einem Leser aus dem Bayerischen Schwaben berichtet, als dieser sich bei der Staatsanwalt-schaft Landshut informieren wollte wurde ihm mitgeteilt, dass die Staatsanwältin Spierer nicht mehr Mitglied der Ermittlungsbehörde sei. Diese Meldung ist zwar für den Augenblick noch unbestätigt, aber wenn dem wirklich so ist, dann war die oben genannte Verfügung scheinbar eine der letzten Amtshandlungen dieser Dame als Staatsanwältin. Bei der Bayerischen Justiz ist es durchaus üblich, dass Staatsanwälte fliegend in das Richteramt wechseln und umgekehrt. Da ist es durchaus praktisch, wenn so eine Verfügung nicht handschriftlich unterzeichnet ist. Somit wird zudem unklar bleiben, ob diese Dame dafür auch wirklich verantwortlich zeichnete. Im Prinzip ist sogar unklar, ob es diese Dame überhaupt real gibt, oder nur virtuell, weil elektronisch. Aber vor dem Hintergrund des § 146 Gerichts-verfassungsgesetz („Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“) ist das ohnehin nicht so wichtig. Und sollte es dienstlich einmal eng werden, sind damit die Ausreden für die Unverantwortlichkeit organisiert. Die Vergangenheit zeigt deutlich, Konsequenzen sind in Bayern in diesen Justiz-Sphären die absolute Ausnahme.
Beschwerde über Verfügung bei GStA München
Download im PDF-Format (inkl. Anhänge)
Wenn „Bayerischer Rundfunk“ drauf steht, ist auch „Bayerischer Rundfunk“ drin, vorallem wenn solch ein Schriftstück elektronisch erstellt wurde, ist verkürzt die Kernaussage dieser staatsanwaltschaftlichen Verfügung. Egal ob da nun München oder Köln als Adresse angegeben ist. Egal ob da ein Logo, ein Siegel oder eine handschriftliche Unterschrift drauf ist, die Überschrift „Bayerischer Rundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts“ reicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Landshut für den Nachweis der Echtheit einer vollstreckbaren Urkunde völlig aus. Und weil der Bayerische Rundfunk aus München (BR) laut Gesetz rückständige Beiträge per Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken darf, ergibt sich für die Landshuter Ermittlungsbehörde auch kein Straftatbestand für eine Amtsanmaßung oder Nötigung. Und weil das nach Meinung dieser Staatsanwaltschaft eben so sei, wäre auch dem Gerichtsvollzieher kein Tatvorwurf als Beilhelfer zu machen. Alles sei demnach völlig korrekt gewesen und darum gäbe es auch nichts zu ermitteln, so die Essenz diese Entscheidung. Als letzter Satz dieser staatsanwaltschaftlichen Verfügung - im Sinne der Gesetze ein Verwaltungsakt - ist dann noch zu lesen: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.“
Beim Erstatter des Strafantrages, ein Mann (55) aus Landshut, hält sich dieses Verständnis allerdings in Grenzen. Er reichte mittlerweile Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München ein, die der Redaktion ebenfalls vorliegt (siehe links).
Nicht wegen der fehlenden Unterschrift der Staatsanwältin, sondern wegen der aus seiner Sicht vollkommen anderen Rechtslage. So beschwert er sich beispielsweise, dass es einen „Bayerischen Rundfunk“ in Köln nicht gibt. Seiner Meinung nach ist eine Vollstreckung sogar dann noch rechtswidrig, wenn der echte Bayerischer Rundfunk aus München (BR) der wirkliche Auftraggeber des Gerichtsvollziehers wäre. Darüber hinaus bezweifelt der Landshuter, dass Gerichtsvollzieher nach heutiger Rechtslage überhaupt hoheitliche Handlungen wie das entgegennehmen einer eidesstattlichen Versicherung ausführen dürfen.
Rundfunkbeitragsklage
Ein Weg der Gegenwehr ist sich zu Organisieren. Rundfunkbeitragsklage.de wird von der Grundrechtepartei betrieben. Aktuell werden dort 10.000 Kläger gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag gesucht. 10.000 Kläger bekommen leichter mediale Aufmerksamkeit und können sich auch leichter die Prozesskosten teilen als wenn jeder einzeln für sich kämpft.
Wie uns dieser streitbare Mitbürger weiter erklärte, hat er parallel zu diesem Strafantrag, sich auch auf dem normalen zivilrechtlichen Gerichtsweg gegen diese Zwangsvoll-streckung gewehrt. Bis auf einen letzten, noch ausstehenden, Beschluss des Landgerichts wurde bisher „alles niedergebügelt“, so der Landshuter gegenüber KraftZeitung.net.
Sollte, was er erwartet, auch diese letzte Beschwerde fruchtlos bleiben, wird das Ganze über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof landen. Auch das Bundesverfassungsgericht will er wegen fortgesetzter Grundrechtsverletzungen anrufen, eventuell sogar den Europäischen Gerichtshof.
Der Strafantragsteller erklärte uns weiter: „Diese Willkür ist wie im Mittelalter, nur die Mittel sind moderner. Mit EDV, Textbausteinen und Internet hat sich diese Willkür der Justiz heute industrialisiert.“
Der Landshuter wörtlich: „In Bayern wird es gegen den Rundfunkbeitrag keine Verfahren geben, da steckt die Staatsregierung zu tief mit drin. Die biegen eher die Gesetze so hin dass es für die passt. Das die das machen können liegt hauptsächlich an der mangelnden Gewaltenteilung im Freistaat und an dem, dass die Bürger es zulassen. Gerechtigkeit kommt in Bayern - wenn überhaupt – immer erst von außerhalb. Das war sowohl bei der Mollath-Affäre, wie auch bei der Hoeneß-Affäre zu bewundern. Während das Leben des „kleinen“ Gustl wie im tiefsten Mittelalter zerstört wurde und die Bayerische Justiz vom Bundesverfassungsgericht über Rechtstaatlichkeit belehrt werden musste, hat die selbe Bayerische Justiz den „großen“ Uli mit einer lächerlichen Strafe geschont.“
Der Strafantragsteller analysierte weiter „Diese mittelalterlichen Zustände müssen beseitigt werden. In Bayern wäre das durchaus möglich, allerdings müsste hierzu die Bevölkerung die verfassungsrechtlichen Mittel Volksbegehren und Volksentscheid einmal für was wichtigeres nutzen, als für ein Rauchverbot in Kneipen.“ und fügt an: „Ich bin zwar kein Fan von PEGIDA - Islamisierung sehe ich hier nirgends, eher fundamentalistische Katholiken und Evangelen - aber trotzdem ist es richtig, dass die in Sachsen gerade ein Volksbegehren anstreben, um den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen. Das müsste auch in Bayern passieren.“
Der Landshuter schloss mit den Sätzen: „Und sollte das auch nicht mehr helfen, ja dann müssen die Handlanger und Befehlsempfänger wie bei der Wende vor 25 Jahren aus den Ämtern gezerrt werden. Ein Rechtsstaat darf ein Willkürbeamtentum nicht dulden – ich weiß wovon ich spreche, mein verstorbener Vater war 40 Jahre Beamter und hat nach dem 2. Weltkrieg das zerstörte Land wieder mit aufgebaut. Er lernte mir bereits als Kind, dass nach der Verfassung alle Macht vom Volk ausgeht. Nur müssen sich die Menschen im Lande dieser Macht auch wieder bewusst werden.“
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