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Staatsbürgerkunde

Sind Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r)? - Seite 3

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Autor: bib   

Von der Vertreibung der Deutschen aus dem Sudetenland waren auch die Brüder des Vaters und seiner Mutter betroffen. Sein Vater (Großvater des Antragstellers) verstarb bei Kriegsende an einem Herzinfarkt. Seine Brüder gerieten ebenfals in Kriegsgefangenschaft. Die Großmutter des Antragstellers musste mit einem Leiterwagen, auf dem sie ihre letzte Habe transportierte aus Prachatitz flüchten - einige Hecktar Land und eine Bauernhäuschen sind seither verloren und wurden später (nach 1954) mit lächerlichen 9000 DM abgefunden.

1946 bis 1947 - Die Zeit vor dem Marshallplan - die Zeit der Trümmerfrauen und Zigarettenwährung - die Zeit von Militärrazzias und Kriegsverbrecherprozessen in allen alliierten Besatzungzonen. Nach knapp einem Jahr "Amtsloser" Zeit wurde der Vater dann im Frühling 1947 erneut als Beamter in einer niederbayerischen Stadt eingestellt. Kurz zuvor traf er zufällig seinen alten Chef aus Wallern wieder, der in den Nachkriegswirren händeringend Leute für den Postdienst suchte, vorallem welche mit Ausbildung.

Der Vater war dann 40 Jahre Postbeamter im Dienst der Deutschen Post und wesentlich am Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Post in Bayern beteiligt. Die damaligen Voraussetzungen zur Verbeamtung in den Postdienst setzten eine deutsche Staatsangehörigkeit voraus, dies muss ja irgendwie und irgendwo dokumentiert worden sein.


Nur ohne Angaben, Urkunden oder Nachweisen des Vaters ist
die Auflösung der Abstammung unmöglich, was nach so langer Zeit und unter den heutigen altersbedingten Gedächnislücken dann doch zur Aufgabe wurde!

Hintergrund:
§ 2 Bundesvertriebenengesetz
Heimatvertriebener im Sinne des § 2 Bundesvertriebenengesetz ist, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet) und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen oder zu Litauen gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.


Zum Glück lebt der Vater noch und nach ein paar Tagen hatte er dann einige hilfreiche Unterlagen gefunden. Diese Daten zur ersten und zweiten Verbeamtung waren im Fall des Antragstellers dann die hilfreichen. Es gibt Register bei den dementsprechenden Behörden - auch wenn sie privatisiert wurden, wie im Fall der Post - welche die Staatsangehörigkeitbehörden einsehen darf. Wenn die Angaben sich mit den dortigen decken, ist die Staatsangehörigkeit nachgewiesen.

Beim Antragstellers war dies scheinbar der Fall, denn er bekam 7 Tage nach seinem Antrag ein Brief der Staatsangehörigkeitbehörde, er könne seinen Staatsangehörigkeitsausweis abholen, mit dem freundlichen Hinweis die 25€ nicht zu vergessen.

Gesagt getan! Beim abholen der Urkunde (es war kurz vor Mittag) konnte der Antragsteller es sich nicht verkneifen, den Sachbearbeiter zu fragen, warum den der Personalausweis, den er nun schon drei mal neu ausgestellt bekam ( Gültigkeit 10 Jahre) nur die "Vermutung" begründet "Deutscher" zu sein? Das würde ja im Umkehrschluss bedeutet, es gibt Leute mit einem Personalausweis, die "nichtdeutsche" Staatsangehörige sind. Die Antwort des freundlichen Sachbearbeiters war JA!

Und jetzt fragen wir Sie, kennen Sie jemanden (oder jemanden, der jemanden kennt) mit einem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, der nicht deutsche(r) Staatsangehörige(r) ist?

Wir kennen da Niemanden, aber es gibt sie offensichtlich und sie sind unter uns!!