60 Jahre Grundgesetz

Verfassungslüge - Ur-Präamble und Ur-Art. 146

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Autor: Gert Flegelskamp   
Diese Lüge ist auch eine Verhöhnung dessen, was die Väter des Grundgesetzes mit ihrer Aussage in der ursprünglichen Präambel:

Präambel Grundgesetz 1949
Präambel
  1. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
    in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
    um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
    kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
    Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
    Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

und dem ursprünglichen Wortlaut des Art. 146:
A r t i k e l 146
  1. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
  2. Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.

    Dr. Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates


    Schönfelder
    1. Vizepräsident
    Dr. Schäfer
    2. Vizepräsident

zum Ausdruck brachten.

Eine geschickt formulierte Lüge bleibt dennoch ein Lüge. Der Souverän, "das Volk", wurde nicht gefragt, ob es das Grundgesetz als Verfassung für das gesamte deutsche Volk akzeptiert. Es wurde auch nicht gefragt, hat aber mit seinem Verhalten deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Wiedervereinigung freudig begrüßt. Aber dieser Vorgang vor nahezu 20 Jahren ist völlig losgelöst von der Frage zu betrachten, ob die Bevölkerung des wieder vereinigten gesamten deutschen Volkes das Grundgesetz als Verfassung anerkennt. Diese Frage kann nur in Form einer Volksabstimmung beantwortet werden. Doch diese Frage zu stellen, scheuen sich die politischen Instanzen im klaren Bewusstsein, dass die voraussichtliche Antwort negativ sein wird. Bereits zuvor wurde mit der EU-Verfassung und mit dem Vertrag von Lissabon der gleiche undemokratische Weg beschritten, den Willen des Souveräns in dem Bewusstsein zu ignorieren, dass die Befragung des Souveräns nicht das gewünschte Ergebnis zeitigen würde. Hier muss die Frage erlaubt sein, was die Bundesregierung eigentlich von der Regierung der ehemaligen DDR unterscheidet? Der Bevölkerung dieses Landes werden Rechte vorenthalten und durch diktatorische Maßnahmen ersetzt.

Die Justizministerin hat auf den Seiten von Abgeordnetenwatch bereits als Antwort auf die Frage, warum denn noch immer keine Verfassung gemäß Art. 146 der Bevölkerung zur Abstimmung gestellt wurde, wahrheitswidrig geantwortet, es habe keine Wiedervereinigung stattgefunden, sondern die neuen Länder seien der BRD beigetreten. Der Arbeitstitel des entsprechenden Vertrages lautet jedoch "Einigungsvertrag" und nicht Beitrittsvertrag. Hier ein Auszug des Vertrages:

Carlo Schmid - Teil 1, Bericht über die dem Parlamentarischen Rat gestellte Aufgabe
Teil 2 finden Sie auf Seite 4