60 Jahre Grundgesetz

Verfassungslüge

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Autor: Gert Flegelskamp   
Gert Flegelskamp gratuliert den Damen und Herrren Abgeordneten von Bundestag und Regierung mit einem Offenen Brief:

Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
30.03.2009
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
An die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
und die Damen und Herren
des Parlaments.


Sehr geehrte Damen und Herren,

geahnt habe ich es schon länger, aber nun habe ich es schriftlich: "Die Bundesrepublik Deutschland wird von Lügnern regiert." Anders kann die Aussage auf den Seiten der Bundesregierung unter dem Link
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (UPDATE 2010: GG für die BRD)
nicht gewertet werden. Dort steht (die entscheidende Passage habe ich rot gekennzeichnet):

Hinweis der Redaktion: Der folgend aufgeführte Text spiegelt den Stand der o.g. Webseite der Bundesregierung zum 30.03.2009 wider. Die Bundesregierug hat im Jahr 2010 den hier genannten Text geändert!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht: Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente". Diese enthielten unter anderem die Aufforderung, durch eine verfassunggebende Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten.

Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat". Auch den Begriff "Verfassung" lehnten sie ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden.

Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Im August 1948 erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten berufenes Expertengremium auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz". Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Erstmalig trat der Rat am 1. September 1948 in Bonn zusammen.

Acht Monate später, am 8. Mai 1949, nahmen die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.

"Grundgesetz" statt "Verfassung"
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität.

Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.

Wiedervereinigung
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.


Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern in Kraft: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin. Seither ist der 3. Oktober - anstelle des 17. Juni - der Tag der Deutschen Einheit.

Föderalismusreform
Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Dabei handelte es sich um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949.

Insgesamt wurden 25 Artikel reformiert: Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c Grundgesetz.

Ziel der Föderalismusreform ist es, das Zusammenspiel von Bund und Ländern effizienter zu gestalten. Das politische System wird entscheidungs- und handlungsfähiger. Und die Bürgerinnen und Bürger können besser erkennen, wer für politische Entscheidungen verantwortlich ist.

Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat möglich.
Die (in diesem Schreiben) in roter Schrift dargestellte Passage ist eindeutig eine Lüge.

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