60 Jahre Grundgesetz

Verfassungslüge - Fazit: Lüge!

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Autor: Gert Flegelskamp   
Die Einheit Deutschlands ist nicht durch einen "Beitritt" gewährleistet, sondern nur durch eine Wiedervereinigung. Die Aussage im zwei-plus-vier-Vertrag beweist, dass die Justizministerin die berechtigte Frage unwahr beantwortet hat. Deutschland wurde wieder vereinigt!

Der Grundstein für die Lüge über die Anerkennung des Grundgesetzes als Verfassung wurde im Einigungsvertrag in Art. 4, Punkt 1 und Punkt 6 gelegt. Art. 4 befasst sich mit den "beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes." Die Präambel wurde gemäß dieses Vertrages wie folgt geändert:

Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:

Die Präambel wird wie folgt gefaßt:
  1. "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Artikel 146 wird wie folgt gefaßt:
  1. "Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Diese Änderung in der Präambel ist ungültig. Sie widerspricht dem Grundrecht des Artikels 20 GG abs. 2, der ausdrücklich betont, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Die vorgesehene und später erfolgte Änderung des Grundgesetzes im Einigungsvertrag, Präambel und Artikel 146, widerspricht auch in ihrer Aussage den tatsächlichen Gegebenheit. Der Souverän dieses Landes ist das Volk (Art. 20 GG) und nicht seine von ihm gewählten Vertreter. Da der Souverän nicht gefragt wurde, ob er damit einverstanden ist, dass das GG als endgültige Verfassung anerkannt werden soll, ist das Grundgesetz das geblieben, was es nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes sein sollte. "Ein Provisorium bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung" und inzwischen der reinste Flickenteppich, weil dieses Grundgesetz zu oft willkürlich den Wünschen der Politik angepasst wurde. Bei keiner Änderung des Grundgesetzes wurde der Souverän um sein Einverständnis ersucht.

In der Bevölkerung wird der Ruf, endlich eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung zu erstellen, immer lauter. Das Provisorium GG hat zwar relativ gute Dienste in der Vergangenheit geleistet, hat aber entscheidende Schwächen, die durch eine echte Verfassung behoben werden müssen. Die Gewaltenteilung wurde nur halbherzig im GG verankert und die leichte Möglichkeit der Änderungen des GG, ohne den Souverän nach seiner Zustimmung zu fragen, ist mehr als eine Schwachstelle. Es ist ein Freibrief, die angestrebte Demokratie durch Änderungen des Grundgesetzes auszuhebeln, ein Vorgang, der fleißig praktiziert wurde und wird. Mit der Vergabe der Hoheitsrechte Deutschlands an die EU wurde das undemokratische Handeln der gesamten politischen Organe sehr deutlich unter Beweis gestellt. Offenbar haben die Mitglieder der Parlamente und Regierungen dieses Landes den Sinn demokratischer Regeln vergessen und inzwischen die Einstellung ehemaliger Feudalherren für sich in Anspruch genommen.

Der Verzicht auf eine neue Verfassung ist nur dann akzeptabel, wenn zuvor eine Volksbefragung durchgeführt wurde und eine Mehrheit des Volkes sich für die Beibehaltung des Grundgesetzes ausspricht. Das aber ist nicht nur unwahrscheinlich, es ist vor allem bisher unterblieben.

Deshalb noch ein Tipp an die Abgeordneten der Linken! Nehmen Sie die Forderung nach einer Nationalversammlung mit dem Auftrag, eine vom Volk in freier Abstimmung zu verabschiedende neue Verfassung aufzustellen, in Ihren Forderungskatalog auf. Damit würden Sie einige unter Ihnen vom Stigma der "SED-Vergangenheit" befreien und den Zweiflern in der Bevölkerung, die lieber nicht als die Linke wählen vielleicht beweisen, dass Sie von Demokratie nicht nur reden, sondern auch Demokratie meinen.

Gert Flegelskamp

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