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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 31 Januar 2019 | Blog: 8 | No: 42384     feed-image

Oh, ach?

Ein OberStabsfeldwebel hat dagegen geklagt, dass er seine Haare nicht lang tragen darf

Neues von der Gender-Front: Ein OberStabsfeldwebel hat dagegen geklagt, dass er seine Haare nicht lang tragen darf. Frauen dürfen in der Bundeswehr aber lange Haare haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zurückgewiesen. Begründung:
Das Gericht urteilte am Donnerstag auch, dass eine Vorschrift zu den Äußerlichkeiten der Soldaten grundsätzlich notwendig sei. Das Ansehen der Bundeswehr hänge auch vom Aussehen der Soldaten ab.
Oh, ach? Wie jetzt? Das klingt aber wie die Büchse der Pandora, oder?
Die lockere Regelung für Frauen sei zulässig, um den Frauenanteil bei der Bundeswehr zu erhöhen, so die Begründung des Verteidigungsministeriums am Donnerstag.
Das finde ich nicht akzeptabel. Wenn das für die einen nicht so wichtig ist, kann man nicht bei den anderen mit Sachzwängen argumentieren.
Der Kläger arbeitet übrigens im Ministerium in Bonn und ohne repräsentative Wirkung. Dann kann man ja wohl auch nicht mit dem Ansehen der Bundeswehr argumentieren, wenn der keinen Außenkontakt hat…?!
Immerhin fanden die Richter, dass die konkrete Regelung mal überarbeitet werden muss.

Update: Stabsfeldwebel, nicht Oberfeldwebel. Ein Leser merkt an, dass das ein Unterschied von 5-8 Dienstjahren und 2-3 Gehaltsstufen ist. Außerdem schreibt er:

Zweitens: Nicht die konkrete Regelung in der Vorschrift ist überarbeitungswürdig. Sondern sie ist nicht mehr(!) von der Rechtslage gedeckt.

Die Richter haben entschieden, dass die Zulässigkeit einer Vorschrift über die Uniform (im Sinne von Kleidung) keine Vorschrift über die Gestaltung von Körperteilen rechtfertigt. Die Bw-Vorschrift, die dem StFw die langen Haare verbietet, ist rechtswidrig.

Die Beschwerde ist nur deswegen zurückgewiesen worden, weil das Gericht gesagt hat, dass die Vorschrift für die Bw so wichtig ist, dass sie vorläufig weitergilt, bis der Bundestag(!) entschieden hat, die Gesetzeslage soweit auszuweiten, dass die Bundeswehr auch die Gestaltung von Körperteilen regeln darf, oder eben nicht (und die Übergangsfrist auslaufen lässt).

Dass das Argument Frauenförderung schon passt ist übrigens Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 2013.



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