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[zurück][ältere Posting][neuere Posting] Mittwoch, 21 März 2007 | Blog: 7 | No: 8377
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Und DIE lassen wir die EU-Verfassung machen?
Todesstrafe ist verboten, außer es geht darum, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen
Und DIE lassen wir die EU-Verfassung machen?! Todesstrafe ist verboten, außer es geht darum, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. Wie meinen?!Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:
undEine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...
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