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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 03 Mai 2007 | Blog: 18 | No: 8779     feed-image

Muß man denn wenigstens noch Abstand halten mit seinem Frankenfood?

Das neue Gentechnikgesetz ist ein Tritt in die Weichteile für die Bürger

Gut zu wissen, daß sich unsere Vertreter um uns kümmern: Das neue Gentechnikgesetz ist ein Tritt in die Weichteile für die Bürger.
Die Öffentlichkeit wird an Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. Außerdem sollen Freisetzungen, also die Aussaat von Gentech-Pflanzen, künftig nur noch einmal genehmigt werden müssen. Sollen zu Forschungszwecken ähnliche Pflanzen freigesetzt werden, müsste das den Genehmigungsbehörden nur noch mitgeteilt werden. Außerdem sollen Forschungseinrichtungen nur eingeschränkt für Schäden haften müssen, die sie bei Nachbarn anrichten. Werden angrenzende Felder kontaminiert, dürfen die Pflanzen sogar noch vermarktet werden — nur nicht als Futter- oder Lebensmittel.
Das ist ja alles schon unglaublich, aber es kommt noch besser:
Das Standortregister, das die Öffentlichkeit über den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen informiert, soll künftig nicht mehr allgemein einsehbar sein.
Muß man denn wenigstens noch Abstand halten mit seinem Frankenfood?
Wer gentechnisch veränderten Mais anbauen möchte, muss künftig zu konventionell oder ökologisch anbauenden Maisbauern 150 Meter Abstand halten. Allerdings führt das dazu, dass bis zu 0,3 Prozent gentechnischer Organismen (GVO) in angrenzenden Feldern nachgewiesen werden. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag der EU-Kommission. Die SPD hatte mindestens 300 Meter Abstand gefordert, sich damit aber offenbar nicht durchgesetzt. Auch zu Naturschutzgebieten müssen offenbar keine besonderen Abstände eingehalten werden.
Ganz toll. (Danke, Tobias)

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