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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Montag, 27 August 2007 | Blog: 5 | No: 9835     feed-image

was bildet ihr euch eigentlich ein, ihre hinterhältige Spyware als solche zu bezeichnen?

netzpolitik.org hat die PDFs veröffentlicht

So, sehr schön, netzpolitik.org hat die PDFs veröffentlicht, sonst hätte ich das jetzt getan. Hier meine Notizen:
Erst mal muss man sich auf deren Neusprech kalibrieren. Den Bundestrojaner nennen sie jetzt RFS, "remote forensic software", dabei paßt "Schäuphilis" doch so viel besser. Auch an anderer Stelle soll PR-Neusprech die differenzierte Betrachtung des Sachverhaltes verhindern. So unterscheiden sie zwischen "Quellen-TKÜ" und "Online-Durchsuchung". Quellen-TKÜ ist, wenn sie Skype abschnorcheln. Online-Durchsuchung ist, wenn sie Dateien raustragen. Und, so der Gedanke, wenn man das so schön trennt, dann klingt das gleich gar nicht mehr so bedrohlich, und dann müssen sie auch nicht aufpassen, weil wenn sie den Online-Durchsuchung-Trojaner hochladen, dann ist ja klar, daß das keine Quellen-TKÜ war, für die sie eine andere Art der richterlichen Genehmigung brauchen. Ich hatte so ein bißchen den Eindruck, als hielten sie die Quellen-TKÜ schon nach bisherigen Gesetzen für ausreichend legitimiert.
Ich finde es ja gefährlich, wenn wir argumentieren, daß sie keine Ahnung haben und das total unsicher wird. Das ist zwar die Wahrheit, aber wir wollen ja nicht, daß der Trojaner sicher wird, wir wollen daß er gar nicht kommt. Insofern nahm ich mit Belustigung zur Kenntnis, daß das BMI denkt, sie könnten ihre Malware kryptographisch vor Reverse Engineering schützen:
Diese Analyse der RFS (Disassembling) wird jedoch durch die Verwendung kryptographischer Methoden nahezu unmöglich gemacht.
An dieser Stelle hätte man nicht tiefer ins Klo greifen können. Dieser eine Satz reicht, um ihnen sämtliche auch nur in Resten von Fetzen vorhandene Sachkenntnis pauschal abzusprechen. Das ist so grotesk falsch, daß man sich ab dieser Stelle gar nicht mehr inhaltlich mit ihrem Geschreibsel beschäftigen muss, man kann sich auf den Stil beschränken. Und der bietet auch noch genug Angriffsfläche.
So paßt das ja überhaupt nicht mit meinem Bild der Sicherheitsbehörden zusammen, daß sie meine Sicherheit senken anstatt sie zu erhöhen. Daher war eine der Fragen, wie sie denn ihre Spyware gegen Missbrauch durch Dritte sichern wollen. Die Antwort ernüchtert.
Die Sicherheitsbehörden und das Bundesministerium des Innern verfügen grundsätzlich über genügenden Sachverstand.
Sie halten sich schlicht für unfehlbar. Sie setzen da auf Designkriterien und die Vorgabe von Sicherheitsstandards durch das BSI. Von Prüfung, womöglich gar durch unabhängige Experten, steht da nichts. Für die Ausschreibung von Tollcollect galten höhere Sicherheitsanforderungen. Für Glückspielautomaten gelten höhere Sicherheitsanforderungen. Hey, für Wahlcomputer gelten höhere Sicherheitsanforderungen, und ihr wißt ja alle, wie katastrophal unsicher die sind.
Und wenn man unfehlbar ist, dann muss man sich auch keine fiesen Fragen gefallen lassen.
Es ist nicht zu erwarten, dass die RFS entdeckt wird.
Nee, klar. Un-denk-bar.
Die RFS wird so entwickelt, dass von ihr nach dem aktuellen Stand der Technik keine Schadfunktionen ausgehen.
So spricht der Papst, also ist es so. Und überhaupt, was bildet ihr euch eigentlich ein, ihre hinterhältige Spyware als solche zu bezeichnen?!
Mit der Online-Durchsuchung werden keine Personen ausgespäht, sondern relevante Erkenntnisse auf informationstechnischen Systemen erhoben.
Wartet, kommt noch besser!
Bei der hier in Rede stehenden RFS handelt es sich nicht um eine "Spionagesoftware", sondern um ein technisches Mittel zur Datenerhebung.
Das werde ich ab jetzt auch immer sagen. "Herr Richter, das ist doch kein Hackertool, das ist bloß ein technisches Mittel zur Datenerhebung!"
Und überhaupt halten sich die Behörden nicht nur für unfehlbar, sondern auch für grundsätzlich vollständig vertrauenswürdig. Daher stellt sich auch die Frage gar nicht, wie sie da verhindern wollen, daß auf Tagebücher, Krankheitsberichte oder Liebesbriefe zugegriffen wird:
Das Bundeskriminalamt hat beim (verdeckten) Zugriff auf das informationstechnische System kein Interesse an der Kenntnisnahme etwa von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen.
Und damit ist klar: da wird auch nie jemand gucken. Aber wartet, sie toppen das noch mit der Aussage, das Tagebuch hätte man ja auch bei einer offenen Durchsuchung finden und sichten können, insofern müsse man das ja bei unserer Spyware auch nicht weiter schützen.
Nun sollte man denken, wenn die so von sich selbst überzeugt sind, daß sie dann die Großartigkeit ihrer Software erkennen und sofort verstehen, wieso z.B. die Chinesen sich ihres Trojaners bedienen sollten. Aber neeeiiinnn, das ist völlig undenkbar. Denn:
Speziell wird sichergestellt, dass die Software nicht ohne erheblichen Aufwand dazu veranlasst werden kann, an einen anderen Server als den vom Bundeskriminalamt verwendeten zurückzumelden, und dass die Software weder von außen erkannt noch angesprochen werden kann. Das Entdeckungsrisiko kann durch technische Maßnahmen reduziert werden.
Ich bin mir sicher, das wird sich Sony bei ihrem Rootkit auch gedacht haben. Aber solche Fragen stellen sich nicht, wenn man mit Zauberern zusammen arbeitet. Denn nicht nur ist die Software nicht von außen ansprechbar, das BKA kann sie trotzdem von außen ansprechen:
oder sogar die Beendigung der Maßnahme wegen eines zu hohen Entdeckungsrisikos angezeigt erscheinen lassen, erfolgt die Anweisung an das Programm sich selbst zu deinstallieren.
Zauberei!!! Die können mit einer nicht von außen ansprechbaren Software kommunizieren!
Eine andere Sache ist die Beweissicherheit der aus dem Trojanereinsatz gewonnenen Erkenntnisse. Für die Gefahrenabwehr ist das egal, da kann man auch ohne Beweissicherheit Leute willkürlich in den Karzer sperren, das heißt dann "Unterbindungsgewahrsam". Aber bei Straftaten haben wir ja noch so Reste einer Justiz-Simulation stehen, und da will man von Beweisen, daß sie Beweiskraft haben. Bei Hausdurchsuchungen macht man das so, daß man die Festplatte vor Ort versiegelt, einpackt, dann beim BKA vor Zeugen eine Kopie zieht, und dann auf dieser Kopie arbeitet, damit das Original nicht verändert wird. Das ist beim Trojaner alles nicht gegeben, die Umgebung von dem ist dynamisch und unter der Kontrolle anderer. Selbst wenn wir dem Wirt des Bundesparasiten nicht die nötige Sachkenntnis zubilligen, um da Eingriffe durchzunehmen, so könnte auch ein anderer Trojaner auf dem Rechner sein. Es ist dokumentiert, daß sich Botnet-Trojaner gegenseitig vom Rechner schmeißen, um ihre Überlebenschancen zu verbessern. Ich warte ja auf den Tag, wo die Russenmafia-Trojaner den BKA-Herpes entfernen, weil er sie bei der Arbeit behindert. Und dann ist da natürlich noch die Frage des fernsteuernden BKA-Rechners. Das BKA denkt sich, wenn sie da zwei Beamte haben, die sich gegenseitig bezeugen, daß sie nur Gutes getan haben, ist das alles OK, aber auf dem Rechner könnte ja ein Chinesen-Trojaner sein. Wir haben ja gerade gesehen, daß unsere "grundsätzlich über genügenden Sachverstand" verfügenden Behörden mit ein paar lächerlichen Windows-Trojanern überfordert waren. Und jetzt nehmen wir mal an, der Trojaner-Wirt sagt vor Gericht, er habe den Trojaner bemerkt, und ihm absichtlich irreführende Daten gefüttert. Technisch ist das kein Problem, so einen Trojaner z.B. über Rechnervirtualisierung auch im laufenden Betrieb in ein Holodeck einzusperren und ihn komplett zu verarschen. Wenn der Rechner-Eigentümer zu Protokoll gibt, er habe den Trojaner bemerkt und mit ihm gespielt, ist die Beweiskraft sämtlicher Beweise völlig dahin. Das BKA redet sich ein, man könnte sowas ja dann forensisch feststellen. Dem kann ich nur mit lautem Gelächter antworten.

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