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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 20 Juli 2017 | Blog: 2 | No: 38953     feed-image

Erinnert ihr euch noch daran, als Bayern als Rechtsstaat galt?

im neuen Polizeiaufgabengesetz steht, dass die Polizei dich einfach so präventiv unendlich lange in Haft nehmen darf

Erinnert ihr euch noch daran, als Bayern als Rechtsstaat galt? Gut, ist schon länger her. Wenn überhaupt. Die Zeiten sind jetzt jedenfalls definitiv vorbei, denn im neuen Polizeiaufgabengesetz steht, dass die Polizei dich einfach so präventiv unendlich lange in Haft nehmen darf. Voraussetzung dafür: Die Polizei hält dich für einen Gefährder, und ein Richter nickt das alle paar Monate ab.
Hier, zum Vergleich, die Regelung in Russland:
During the investigation, the detention cannot exceed two months, and during the court trial it should be no longer than six months. The Code of Criminal Procedure (arts. 109, 255), however, provides for the possibility of extending the detention periodically through a ruling of the court; the total term of detention, however, cannot exceed two years. During the trial, the detention is not allowed for a term longer than six months, but it can be indefinitely extended for a three-month period each time.

Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr durch den Betroffenen angenommen wird. Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird. Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr Präventivhaft verhängt werden.



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