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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 14 Dezember 2017 | Blog: 3 | No: 39817     feed-image

Krasses Urteil:

LG Berlin: Demosanitäter wegen Verstoß gegen Vermummungs- (Atemmaske) und das Schutzwaffenverbot (Helm) verurteilt

Krasses Urteil: LG Berlin: Demosanitäter wegen Verstoß gegen Vermummungs- (Atemmaske) und das Schutzwaffenverbot (Helm) verurteilt.
Demo-Sanitäter sind Ersthelfer, Sanitäter oder Ärzte. Gruppen wie die »Riot Medics Berlin« und die »Leftwing Demonstration Medics« agieren meist zu sechst. Sie halten sich mitten in oder am Rande einer Demonstration auf und helfen beispielsweise, wenn Teilnehmer der Protestveranstaltungen Pfefferspray abbekommen haben. »Wir verstehen uns nicht als Teil der Demonstration«, sagte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. »Wir wollen nicht unsere Meinung kundtun, sondern einzig verletzte Menschen versorgen.«
Das sah die Richterin anders. Wer als Demo-Sanitäter zu einer Versammlung geht, fand sie, der wolle sich politisch engagieren und sei daher auch Teilnehmer. Und wenn Sanitäter mitlaufen, fördere das die Gewaltbereitschaft der Demonstranten.
Und dann kam noch ein Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten dazu, und eine versuchte Gefangenenbefreiung.
Polizisten hatten ausgesagt, in einer unübersichtlichen Situation während einer Sitzblockade habe der Angeklagte einen Polizisten gestoßen und an der Schulter gezogen, der gerade dabei war einen Demonstranten festzunehmen.


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