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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Samstag, 03 Februar 2018 | Blog: 10 | No: 40138     feed-image

Dürfen Behörden eigentlich auf Twitter nervige Leute blocken?

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das mal geprüft

Dürfen Behörden eigentlich auf Twitter nervige Leute blocken?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat das mal geprüft und kommt zu dem klaren Ergebnis: Nein. Dafür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.
„Wenn eine Behörde Menschen auf Twitter blockiert, dann liegt darin ein Eingriff in die Informationsfreiheit und zugleich eine rechtswidrige Ungleichbehandlung, so GFF-Vorstandsmitglied Dr. Boris Burghardt.

Update: Ein Einsender erzählt aus der Perspektive des Social-Media-Teams einer Landespolizei:

Es gibt eine Informationsfreiheitsanfrage über FragDenStaat zu dem Thema. Hier ist die von Brandenburg, es gibt die gleichen Fragen auch an die anderen Polizeibehörden, die Twitter-Accounts betreiben.

Die Fragen sind beantwortet, aber das hängt gerade noch irgendwo im Bürokratiedschungel fest.

Die Anzahl der blockierten Twitter-Nutzer liegt dabei im einstelligen Bereich. Die Accounts werden vor allem blockiert, weil sie Spam oder Beleidigungen versenden, Trolls oder Reichsbürger sind. Journalisten sind da meines Wissens nicht darunter und das kann ich mir auch nicht vorstellen.

Nach all dem, was ich so mitkriegen stellen Journalisten oftmals unbequeme Fragen (big up Tilo Jung), aber zumindest die Pressestelle der Polizei Brandenburg sieht das sportlich. Vielleicht ist das in einigen Bundesländern wie Sachsen anders, oder Reichsbürger besorgen sich jetzt Presse-Ausweise.

Aus meiner Sicht binden die Social Media Trolls jede Menge Konzentrationszeit, die ihnen nicht zusteht.

Und das wird dann natürlich gedanklich auch mit nach Hause genommen und an die Familie weitergereicht. Jahrelang konnte man auf Twitter tun und lassen, was man wollte. Jetzt postet jemand ein Bild von sich mit einer Waffe und man erkennt nicht, ob es eine Replica ist, oder nicht. Ein Dritter erwähnt den Twitter Account der Polizei in seiner Antwort auf den Tweet und jetzt hat die Polizei Kenntnis und muss handeln. Und dann klingelt die Polizei beim OP an der Tür und der regt sich dann auf YouTube darüber auf…. Ein ewiger Kreislauf…

Auf die Erwähnungen mit ACAB oder einem Bild mit einem Joint reagieren sie schon gar nicht mehr.

Faszinierend. Gut zu hören, wie das aus deren Sicht aussieht.

Ich bin ja nicht auf Twitter, aber so wie ich das verstanden habe, ist das Problem beim Blocken, dass derjenige dann nicht mehr kommentieren kann. Der kann sich noch im Private-Browsing-Modus die Meldungen angucken, aber nicht mehr öffentlich kommentieren. Und das ist dann aus meiner Sicht eben eine Kategorie, die ich damit vergleichen würde, wenn die Polizei Demonstranten vor ihrer Behörde pauschal lebenslängliches Platzverbot erteilen würde. Insofern teile ich an der Stelle die Kritik der GFF.

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