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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Freitag, 08 Februar 2019 | Blog: 5 | No: 42456     feed-image

Warum eigentlich?

Mal am Rande:

Mal am Rande:
Deutschland sei verpflichtet, der EU-Kommission statistische Daten für eine geplante Volkszählung zu übermitteln, meint das Gericht. Nach Paragraf 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes müssen vom 14. Januar an die nicht anonymisierten Meldedaten aller bei den Ämtern eingetragener Personen zentral erfasst, zwei Jahre lang gespeichert und in diesem Zeitraum verarbeitet werden. Zu den übermittelten 46 Angaben zählen neben Name und Wohnanschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand etwa auch die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften.
Warum eigentlich? Wieso brauchen die für eine Volkszählung den Namen? Selbst wenn man den Nutzen einer Statistik über den Familienstand anerkennt (was ich nicht tue): Religionszugehörigkeit? Wohnanschrift? Name? Geschlecht?
Ich meine jetzt gar nicht für den Testlauf. Das ist ein Skandal, da bin ich ganz bei der GFF, aber auch für die eigentliche Volkszählung!
Wieso schicken nicht einfach die einzelnen Bürgerämter ihre bereits aggregierten Daten zu einer Zentrale, und die zählt die dann zusammen?
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass wir hier schon wieder belogen werden.
Ich hätte auch gerne mal erklärt, wieso wir die Religionszugehörigkeit überhaupt speichern. Das wäre ein gut geeigneter Ort gewesen, um aus der Geschichte etwas zu lernen.

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