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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Mittwoch, 17 April 2019 | Blog: 5 | No: 42914     feed-image

Ui!

Das Kammergericht Berlin erklärt weite Teile von Googles Datenschutzerklärung für rechtswidrig

Das Kammergericht Berlin erklärt weite Teile von Googles Datenschutzerklärung für rechtswidrig.
Das Berliner Kammergericht sah Teile von Googles Datenschutzerläuterungen zudem als unwirksam an, weil sie "so verschachtelt und redundant ausgestaltet" seien, dass sie die Nutzer kaum hätten durchschauen können. Insgesamt erklärte das Gericht 13 Klauseln in der Datenschutzerklärung für unwirksam.
Ui! Das ist ja mal ein deutliches Statement!

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