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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Mittwoch, 08 Mai 2019 | Blog: 1 | No: 43009     feed-image

Tatsächlich!

Das BSI erteilt GnuPG für den Behördeneinsatz die Zulassung

Das BSI erteilt GnuPG für den Behördeneinsatz die Zulassung — allerdings nur bis VS-NfD, der niedrigsten Stufe von Verschlusssache.
Eigentlich geht es aber bei GnuPG in Behörden gar nicht um Verschlusssachen sondern um normale Behördenkommunikation, z.B. Abgeben der Steuererklärung oder so. Aus der BSI-Zulassung folgt jetzt nicht, dass irgendeine Behörde Maßnahmen einleiten wird, um das zu unterstützen. Aber sie könnten.

Update: Leserbrief dazu:

Das Unternehmen, für das ich arbeite, hat praktisch nur Kunden im Bereich der BOS (Behörden und Organisation für Sicherheitsaufgaben). Zum einen muss man sagen, dass das Wort "zertifiziert" vollkommen falsch ist. Wir reden hier von einer "Zulassung". BSI Zertifizierungen sind was völlig anderes. Den Fehler macht leider auch heise.

Zudem ist diese Zulassung ein Meilenstein. Tatsächlich! Bisher durfte man nur via "CHIASMUS" verschlüsseln. Das ist ein EXTREM in die Jahre gekommenes Tool vom BSI, mit denen nur Dateien (bis max VSNFD) verschlüsselt werden konnten. Eine Email mit VSNFD sah dann halt so aus, dass man diese als TXT-Datei geschrieben, mit besagtem Tool verschlüsselt und als Anlage einer ansonst leeren EMail beigefügt hat. Nix Integration von Outlook. Nix Linux. Jeder, der VSNFD mit Behörden ausgetauscht hat, musste Windows einsetzen. Und an Chiasmus zu kommen ist gar nicht so einfach. Da wurden (OHNE SCHEIß!) CDs rumgeschickt.

Außerdem schreibst du, dass es für Steuererklärungen relevant werden kann. Auch das ist extrem unwahrscheinlich, denn die ist ja nicht VSNFD. VSNFD kann nur sein, wo eine Behörde eine Einstufung vorgenommen hat. Hier geht es um materiellen Geheimschutz.

Du schreibst zwar, dass VSNFD die "niedrigsten Stufe von Verschlusssache" ist. Aber eine Zulassung vom BSI zu bekommen für höhere VS-Grade im Bereich der EMail-Kommunikation übers Internet (wozu dieser Anwendungsfall nun mal gehört) ist praktisch nicht möglich. Hier kommen dann noch Sicherheitsanforderungen dazu, die keine Verschlüsselungssoftware erfüllen kann (außer 1-2 HDD-Encrypter). Auf der Liste der zugelassenen Produkte findest du dazu bspw. nix.



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