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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Montag, 25 März 2024 | Blog: 1 | No: 51630     feed-image

Wie kommt er denn dazu, das extra anzusagen?

Entwarnung! War kein Terrorist, bloß ein harmloser Waffennarr

Entwarnung! War kein Terrorist, bloß ein harmloser Waffennarr.
Der unerlaubte Besitz einer Kriegswaffe, scharfer Munition und selbst gebauter Sprengkörper verstößt sowohl gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als auch gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, wie das Gericht feststellte.
Ja gut, hat man schon mal in der Garage, sowas. Falls die Zombies kommen und so.
Die selbst gebauten Sprengkörper habe er mit Schwarzpulver aus alten Böllern nachts gebastelt, wenn er nicht habe schlafen können. Er sei nicht rechtsradikal, betont der Mann.
Oh. Äh. Wie kommt er denn dazu, das extra anzusagen?
Die laut einem Gutachten voll funktionsfähige Maschinenpistole vom Typ Skorpion fand die Polizei zusammen mit scharfer Munition nicht etwa auf dem Speicher, sondern in einem Stoffbeutel an einem Treppenaufgang.
Ja gut, war der Dachboden vielleicht voll.
Die Richterin äußerte Zweifel, dass der Mann die Maschinenpistole – wie angegeben – nur einmal in den Händen gehabt habe, da solche Waffen regelmäßig geölt und geschmiert werden müssten, damit sie funktionsfähig blieben.
Verkneift euch mal kurz die Frage, woher die Richterin das wusste :-)
Ja gut, aber wenn der seine Waffe warten konnte, dann wird der den Kram wenigstens sicher gelagert haben, oder?
Ungläubiges Kopfschütteln erntete der Angeklagte, als sich die Schöffen und die Staatsanwaltschaft Fotos der selbst gebastelten Sprengkörper anschauen. Die lagen in einem unverschlossenen Schrank in seiner Garage, durch die auch seine sieben Enkelkinder regelmäßig liefen, wie der Angeklagte zugibt.
Aber keine Sorge, abgesehen von der vom Gutachter festgestellten "hohen Splitterwirkung" waren die völlig harmlos. So harmlos, dass der Mann die jahrelang an Silvester gezündet hat.
Aber zurück zu "ich bin nicht rechtsradikal". Das sagt man ja normalerweise nicht anlasslos. Was war denn der Anlass?
Denn in einer Hütte auf dem Grundstück, in der sich der 54-Jährige mit Freunden zum Biertrinken traf, hing eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne mit der Aufschrift "Deutschland – meine Heimat". Auch im Partykeller hing eine Reichsfahne und auf dem Speicher fand die Polizei bei der Durchsuchung Nazi-Devotionalien wie Hitler-Bilder.
OK, denkt ihr euch jetzt bestimmt. Die Sache ist klar. Ein gefährlicher Terorist, der jetzt weggesperrt wird. Sicherheitsverwahrung!!
Aber keine Sorge. Er hatte eine Erklärung, die alle Befürchtungen entkräftet.
Die Reichsflagge habe er aufgehängt, "weil sie einfach cool ausgeschaut hat", sagt der Angeklagte.
Phew. Dann ist ja alles gut. Fand auch die Richterin:
Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Das ist die höchste Strafe, die ein Gericht noch auf Bewährung aussetzen kann. Alles darüber hinaus würde Gefängnis bedeuten.
Der lange Arm des Gesetzes hat die Ordnung wieder hergestellt. Gerechtigkeit für alle! (Danke, Christian)



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