Kriegsverbrechen in Kundus?
Strafanzeige gegen Klein und Jung!
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Der Rechtsanwalt Armin Fiand aus Hamburg hat bei der Bundesanwaltschaft gegen Oberst Klein wegen des Verdachts
des Begehens eines Kriegsverbrechens sowie gegen den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung wegen der Billigung dieses Verbrechens eine Strafanzeige eingereicht. Gerne veröffentlichen wir diese Anzeige, die wir für mehr als gerechtfertigt halten. Armin Fiand Rechtsanwalt |
Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg Telefon: 040/60849595 Fax: 03221/1270833 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Mobil: 0174-4651407 |
beim Bundesgerichtshof
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per Telefax: (0721) 81 91 59 0
Eilt sehr!
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
8. September 2009
|
ich erstatte
Strafanzeige
gegen- den Kommandeur des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus/Afghanistan
wegen des Verdachts des Begehens eines Kriegsverbrechens durch den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung, § 11 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) vom 26.06.2002 - den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung
wegen der Billigung dieses Verbrechens, §§ 140, 126 StGB
Am 04. September 2009 (Freitag) gegen 01:50 Ortszeit kaperten Aufständische zwei Tanklastwagen an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt nahe dem deutschen Feldlager in Kundus. Der mit den Lastern beförderte Treibstoff war für die die Bundeswehr in Kundus und Umgebung bestimmt. Ein unbemanntes Flugzeug (sog. Drohne) der Bundeswehr vom Typ KZO verfolgte die Entführer mit einer Infrarotkamera. Später übernahm eine andere Drohne die Zielbeobachtung. Gegen 02:30 Uhr Ortszeit, also ca. 40 Minuten nach der Entführung der Fahrzeuge, griffen zwei amerikanische F-15-Flugzeuge die Tanklaster an.
Der Beschuldigte zu 1. als Kommandeur des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus hatte die Flugzeuge angefordert und den Befehl zum Einsatz und Angriff gegeben. Deutsche Soldaten am Boden führten den Einsatz, aber nicht in unmittelbarer Nähe zum Geschehen.
Einer der Tanklaster war bei der Überquerung eines Flusses stecken geblieben. Die Gegend, in der das geschah, liegt ca. 6 km von Kundus entfernt.
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Einer der beiden bombadierten LKWs steckte ohnehin im Flusbett des Kundus fest.
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