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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 06 Dezember 2018 | Blog: 5 | No: 42104     feed-image

Liest hier zufällig ein Jurist mit, der dazu mal was sagen möchte?

Angeblich ist man in der Haftung, wenn man für Nachbarn ein Paket annimmt

Angeblich ist man in der Haftung, wenn man für Nachbarn ein Paket annimmt. Liest hier zufällig ein Jurist mit, der dazu mal was sagen möchte?
Das Szenario ist, dass der Nachbar ein Betrüger ist, und mit einer geklauten Kreditkarte bestellt hat, sich das Paket aushändigen lässt und dann unauffindbar ist.

Update: Leserreaktionen: Ein Urteil des OLG Koblenz zu Gefälligkeit unter Nachbarn sagt, dass das kein Rechtsgeschäft ist, außer der Nachbar wollte es. Und das ist hier nicht der Fall. Also keine Sorge.

Update: Das Urteil hilft nur, wenn man den Nachbarn kennt. An Leute, die man nicht kennt, nur rausrücken, nachdem man sich den Ausweis hat zeigen lassen und der passte.

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