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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Freitag, 14 April 2006 | Blog: 2 | No: 4782     feed-image

Klage gegen 11 Großbanken wegen "naked short selling"

Klage gegen 11 Großbanken wegen "naked short selling". Short Selling heißt, daß ich Aktien verkaufe, die ich nicht besitze. Meine Bank oder mein Broker leiht mir diese Aktien daher solange. Ein paar Tage später gebe ich ihm Aktien zurück. Die kaufe ich aber erst dann. Ich spekuliere also darauf, daß die Aktien im Wert fallen werden, und ich sie, wenn ich sie ein paar Tage später kaufe, für weniger Geld kriege, als sie bei meinem Verkauf hatten.
In diesem Verfahren geht es jetzt darum, daß die Großbanken aus Short Sells Phantomtransaktionen gemacht haben sollen, indem sie mir zwar gesagt haben, sie hätten mir Aktien geliehen, und diese dann verkauft, aber das nicht wirklich getan haben. Der Kläger beschwert sich jetzt, daß die Banken Gebühren für nicht statt gefunden habende Transaktionen eingesackt haben.
Die eigentliche Beschwerde scheint wohl zu sein, daß die Banken untereinander deutlich nachsichtiger sind, wenn die Aktien dann nicht nachliefern, die sie geshorted haben.

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