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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Freitag, 26 Mai 2006 | Blog: 2 | No: 5265     feed-image

diese Meldung hier gelesen

Ihr habt sicher alle diese Meldung hier gelesen, daß die Musikindustrie Zugriff auf einen Edonkey-Server hatte. Die Ermittler haben da offenbar den Traffic gesnifft, und die Musikindustrie hat denen eine selbstentwickelte Auswertungssoftware gegeben. Nun kann man sagen, wenn Vater Staat abhört, ist das schlimm genug. Aber wenn die dazu Software der Content Mafia einsetzen, dann ist das in meinen Augen nicht wirklich trennbar von einer Abhörung durch die Musikindustrie. Man rechtfertigt ja das Abhören dadurch, daß die Daten nur bestimmte Personen sehen dürfen dann. Wenn die Auswertesoftware von der Musikindustrie kommt, sehe ich nicht, wie man das noch aufrecht erhalten kann.
Nun argumentiert der eine oder andere vielleicht, daß Edonkey ja ein Filesharing-Dienst ist, und wenn ich da Dateien anbiete, dann ist das ja eine Veröffentlichung, und daher kein wirkliches Abhören, sondern eher wie ein Zugriff auf ein Webserver. Dem möchte ich entgegen halten, daß das ed2k-Protokoll auch Nachrichten zwischen Usern austauschen kann, und damit als Chatdienst klassifiziert werden muss, wodurch ed2k-Traffic durchaus auch unter das BriefFernmeldegeheimnis fallen müsste. Klar kann die Musikindustrie jetzt behaupten, ihre Software würde nur auf Announcements hören, nicht auf Messages, aber das macht die Sache nicht weniger schlimm. Vielleicht mag sich da mal ein Jurist zu äußern.

Update: Ein Jurist hat mir geschrieben, daß es wenn dann das Fernmeldegeheimnis ist :-)

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