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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Donnerstag, 07 April 2016 | Blog: 2 | No: 35293     feed-image

Tatsächlich sieht die Rechtslage so aus:

Wer nicht von US-Spezialeinheiten erschossen werden möchte

PSA: Wer nicht von US-Spezialeinheiten erschossen werden möchte, sollte sich beim Obama-Besuch in Hannover verkneifen, das Fenster zu öffnen und dem vorbeifahrenden Präsidenten zuwinken zu wollen.

Update: Das war Medienkompetenztraining. Ich warne seit Jahren vor Kopp-Verlag und co, und Ulfkotte als Quelle hätte bei euch auch alle Warnglocken schrillen lassen müssen. Hat es auch, nach meinen Zuschriften zu urteilen. Tatsächlich sieht die Rechtslage so aus:

Ausländische Sicherheitskräfte, die sich zur Begleitung ihrer Schutzpersonin der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, haben keine hoheitlichen Handlungsbefugnisse. Ihnen stehen bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nur die so genannten Jedermann-Rechte (z. B. Notwehr/Nothilfe nach § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) zu. Dies gilt auch für Kräfte des US Secret Service.



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