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[zurück][ältere Posting][neuere Posting] Mittwoch, 02 März 2016 | Blog: 7 | No: 35009
Ich als juristischer Laie würde das eher als § 16 UWG betrachten.
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Das LG Bochum hat entschiedet, dass VW ihre Autos wegen des Abgasskandals nicht zurücknehmen muss
Das LG Bochum hat entschiedet, dass VW ihre Autos wegen des Abgasskandals nicht zurücknehmen muss. Das sei zwar ein Mangel, aber der sei im rechtlichen Sinne nicht erheblich, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden kann.Ich als juristischer Laie würde das eher als § 16 UWG betrachten.
Update: Das Problem damit ist, das das nichts ist, was ein Kunde anwenden kann, sondern da müsste ein Mitbewerber vorpreschen. Und weil die alle bei ihren Abgasgeschichten bescheißen, müsste da schon Tesla abmahnen. Und die werden das eher als Drohung aufrecht erhalten für zukünftige Konfliktsituationen.
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