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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Dienstag, 15 November 2016 | Blog: 5 | No: 37067     feed-image

Die haben dir doch nach bestem Wissen und Gewissen ins Gesicht gelogen, was willst du denn noch jetzt?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt im BND-Verfahren:

Das Bundesverfassungsgericht urteilt im BND-Verfahren:
Das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung überwiegt das parlamentarische Informationsinteresse, weil die vom Beweisbeschluss erfassten NSA-Selektorenlisten aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen nicht ihrer Verfügungsbefugnis unterfallen, ihre Einschätzung, eine nicht konsentierte Herausgabe dieser Listen könne die Funktions- und Kooperationsfähigkeit deutscher Nachrichtendienste erheblich beeinträchtigen, nachvollziehbar ist und sie dem Vorlageersuchen in Abstimmung mit dem Untersuchungsausschuss durch andere Verfahrensweisen so präzise, wie es ohne eine Offenlegung von Geheimnissen möglich gewesen ist, Rechnung getragen hat.
Ach komm, guck mal, das musst du doch nicht wirklich wissen! Ist ja nicht so, als sei es deine Aufgabe, hier in einem Ausschuss eine Untersuchung durchzuführen oder so! Die haben dir doch nach bestem Wissen und Gewissen ins Gesicht gelogen, was willst du denn noch jetzt?! Lass mal gut sein, die Erwachsenen kümmern sich. Eine Demokratie braucht keine Geheimdienstkontrolle. Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Ekelhaft.

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