Kommentar von Gert Flegelskamp

BVerfG gibt ESM grünes Licht

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Autor: Gert Flegelskamp   

Nun wissen wir es alle, der ESM ist kein Problem, denn diese Aussage kommt ja aus berufenem Munde. In der Pressemitteilung des BVerfG steht es

schwarz auf weiß, dass der größte Teil der Klagen gegen den ESM ohnehin unbegründet war.

 

Bayern kann es auch allein
Kommentar der Redaktion:
12.09.2012 - Der Anfang vom Ende der EU

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in die Geschichte als Meilenstein eingehen. Allerdings nicht im positiven Sinne. Langfristig wird die heutige EU zerfallen und die heutigen Nationalstaaten im Separatismus enden.

Im spanischen Katalonien demonstrieren bereits Millionen für die Unabhängigkeit von Spanien. Die Stadt Sant Pere de Torelló hat sich bereits zum "freien katalonischen Territorium" ernannt. Auch die Unabhängigkeitsbestrebungen der Basken lodern seit vielen Jahren, zum Teil sogar sehr blutig. Die Schotten wollen sich vom United Kingdom lösen und Teil eines Europas der Regionen werden. In Italien will seit 23 Jahren die rechtspopulistische Lega Nord die Wirtschaftsprobleme des Landes mit einer Abspaltung des Nordens lösen.

Bayerische Bürger die sich in letzter Zeit im Ausland zum Urlaub aufhielten und nach der Nationalität gefragt wurden, beantworten dies schon längst mit „Bavaria“ und nicht mit „Germany“. Ganz in diesem Tenor hat der CSU-Poplist Scharnagel mit seinem aktuellen Buch „Bayern kann es auch allein“, die Zeichen der Zeit durchaus verstanden, auch wenn er damit die Bayernpartei gnadenlos plagiiert.

Selbstredend erwähnt Scharnagel nicht, dass die Bayernpartei bereits Unterschriften für ein Volksbegehren zu einem Volksentscheid zur Änderung der Bayerischen Verfassung sammelt. Mit einem Volksentscheid gemäß Bayerischer Verfassung kann in Bayern bereits heute und vorallem ohne Mithilfe der CSU der Austritt aus der BRD realisiert werden.

Der allgemein bekannte Staatsrechter und ESM-Kläger, Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, hat bereits vor Jahren das Bayerische Recht auf Eigenstaatlichkeit substantiiert dargelegt. Scharnagel bedient mit seinem neuen Buch somit lediglich die dumpfe CSU-Klientel und tut so, als hätte er was neues erfunden. Insofern ist die Intention Scharnagels offensichtlich und entlarvt sich als Trittbrett-fahrerei, was auch der CSU letztendlich das Genick brechen wird und auch das ist gut so.

Nichtsdestotrotz ist Separatismus wohl der einzige Weg, sowohl einer europäischen Transferunion, als auch ihrem Vorbild, dem bundesdeutschen Länderfinanzausgleich, den Gar aus zu machen. Denn so wie das jetzt vom BVerfG durchgewunken wurde, sind ausschließlich die Fleißigen die Dummen. Das kann und wird auf Dauer nicht Bestand haben können.

Nicht zu vergessen, Bayern hat eine Verfassung, die BRD nicht! Die hat nur das Alliiertenprovisorium Grundgesetz FÜR die BRD, welches bis heute vom deutsche Volk nie ratifiziert wurde. Da wird auch die Juristen-floskel über die „normative Kraft des Faktischen“ nichts mehr ausrichten können, denn die Menschen im Lande haben dieses korrupte System einfach nur noch satt.

Die Politiker sollten dies alles allerdings nicht als Politikverdrossenheit sehen, sondern eher als Politikerverdrossenheit. Und da die Deutschen durchaus einen latenten Hang zum Faschismus und radikalen Lösungen haben, sollte dies den heute regierenden Politikern tatsächlich Sorgen bereiten. Nicht Sorgen um die Deutschen sondern eher Sorgen um das eigene künftige Wohlergehen. (bib)
Ich weiß nicht, aber bei mir haben die Verfassungsrichter den letzten Rest an Achtung, den ich noch empfunden habe, mit dieser Einschätzung der Lage Europas und Deutschlands insgesamt verspielt und ich schließe mich der Meinung des Mannes an, der gesagt hat, das BVerfG spräche kein Recht, sondern mache Politik mit anderen Mitteln.

Dreh- und Angelpunkt in diesem Urteil ist der Artikel 136 des AEUV, der um einen 3. Absatz ergänzt werden soll. Ich habe gedacht, dass dieser Zusatz in Artikel 136 AEUV auch beim BVerfG ein Stolperstein sein müsste, weil in keiner Veröffentlichung des Lissabonvertrages dieser Artikel in der veränderten Form existiert. Nun muss ich feststellen, dass Denken offenbar wirklich Glücksache ist und ich kein Glück hatte, denn dieser Artikel wurde schon geändert, ganz still und heimlich. Die Juristerei hat eben ihre eigene Sprache und es ist eine Sprache, die nicht Eingeweihte gar nicht verstehen sollen, weil man damit alle möglichen juristischen Winkelzüge verwirklichen kann.

Es beginnt im Lissabonvertrag mit Artikel 48, Absatz 6, dem "vereinfachten Änderungsverfahren". Danach kann jeder Mitgliedsstaat dem Europäischen Rat (das sind die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten) einen Änderungsvorschlag machen (Satz 1 im Abs. 6 von Art. 48). Am 16. Dezember 2010 hat die belgische Regierung gemäß Artikel 48 Absatz 6 Unterabsatz 1 EUV einen Vorschlag zur Änderung des Artikels 136 AEUV vorgelegt; dabei soll ein Absatz hinzugefügt werden, nach dem die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen - bei unbedingter Notwendigkeit zu aktivierenden - Stabilitätsmechanismus zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt einrichten können. Dieser Vorschlag gefiel dem Europäischen Rat, also haben sie ihn der Kommission sowie der EZB vorgelegt und auch das Parlament informiert und mit ihnen beraten, wobei "beraten" ein Euphemismus ist, wenn man mit einem juristischen Trick die bestehende Gesetzeslage aushebeln will. Doch dazu später mehr.

Aufgrund dieses Vorschlags wurden dann Beschlüsse gefasst und die Formulierung des Zusatzes für Art. 136 AEUV vorbereitet.
    (3)"Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen."

Nicht nur das, auch der ESM wurde in der nun folgenden Zeit zusammengeschustert, der erste Entwurf wurde noch in den Müll geworfen und der zweite (veröffentlichte) Entwurf war dann das, was nun ratifiziert werden darf, also von Gauck unterschrieben wird.

Der Änderungsantrag des Art. 136 wurde im März 2011 dem EU-Parlament vorgelegt, dass dann noch versucht hat, einige Änderungen zur eigenen Aufwertung in den Absätzen 1 + 2 des Art. 136 unterzubringen. Natürlich vergeblich, denn die Rechte des Parlaments in der EU sind nicht umsonst wesentlich eingeschränkt und weder der Europäische Rat noch die Kommission haben ein Interesse daran, diese Recht zu stärken. Aber bis man sich erst einmal zur Stellungnahme des Parlaments durchgerungen hat, muss man ein Wald von Phrasen durchlaufen und zumindest im Phrasen dreschen ist das Parlament der EU absolut gleichberechtigt.

Teil Zwei des Kommentars von Gert Flegelskamp sowie Details zu ESM-LEAK der Bayerischen Piratenpartei auf der nächsten Seite