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Politikverdrossenheit 2009

Die deutsche Demokratie - Seite 4

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Autor: Gert Flegelskamp   
Israels Krieg in Gaza: Demokratie im Ausnahmezustand
Monitor, ARD, 08.01.09

"Arbeitsplätze in Deutschland sind mir wichtiger als
Einsatz für Menschenrechte in anderen Ländern"

beantworten 47% der Berfragten mit JA
Quelle: Infratest dimap

Das Landessozialgericht Hessen hat die Hartz IV-Regelsätze als nicht verfassungsgemäß betrachtet, deshalb nach Art. 100 GG in Verbindung mit § 80 Abs 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, ob die §§ 20 Abs 1 bis 3 und 28 Abs 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I. S. 2954, 2955), vereinbar sind mit dem Grundgesetz (GG). Das ist sehr erstaunlich, denn bisher haben alle anderen Sozialgerichte diese Frage schlichtweg ignoriert bzw. abgenickt. Es ist auch deshalb erstaunlich, weil ein Vorlagebeschluss für das BVerfG von den Richtern ein hohes Maß an Fachwissen abfordert und außerdem mit wirklich viel Arbeit verbunden ist. So umfasst der Vorlagebeschluss auch insgesamt 76 Seiten. Entgegen den Aussagen in etlichen Presseorganen geht es bei diesem Vorlagebeschluss nicht nur um die Regelsätze für Kinder (wie gerade bei dem Urteil des BSG), sondern um die Regelsätze insgesamt und vor allem darum, wie diese Regelsätze eigentlich ermittelt und zusammengestellt werden.

Seit 2005 ist Hartz IV, die vereinfachte Darstellung für die Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe nach den Sozialgesetzbüchern II, III und XII, angewendete Rechtsprechung. Schon vor dem Inkrafttreten der Reformgesetze wurde von vielen Organisationen und rechtskundigen Wissenschaftlern die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Bis 2008 hat es gedauert, dass ein Landessozialgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser so genannten Reform infrage stellt. Nach Meinung der Sueddeutschen, die über diesen Vorlagebeschluss berichtet, wird es weitere Jahre dauern, bis sich das BVerfG zu diesem Vorlagebeschluss äußert. Es ist eines der Kennzeichen dieses Landes, dass ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz viele Jahre Anwendung findet, zahlreiche Urteile zu diesen Gesetzen gesprochen werden, die Auslegung der Gesetze von den Mitarbeitern der ARGEn oft in geradezu krimineller Weise benutzt und angewendet werden, um reine Schikane auszuüben, ohne dabei selbst auf der Basis dieser schlechten Gesetzesregelungen eine Entsprechung zu haben. Die Mitarbeiter der ARGEn müssen sich dabei über missbräuchliche Entscheidungen keine Sorgen machen, denn sie werden für den Missbrauch ihrer Machtstellung nicht zur Verantwortung gezogen, sondern vermutlich noch gelobt. Die meisten Betroffenen ducken sich aus Angst, völlig mittellos dazustehen. Einige wenige gehen vor Gericht, werden dann oft mit einem Vergleich abgewimmelt, der ihnen ein wenig Recht zugesteht. Alleine im letzten Jahr hat es über 176.000 neue Klagen gegeben und der Prozentsatz der gegen die ARGEn gefällten Urteile ist trotz der vielen aus der Statistik fallenden Vergleiche immer noch sehr hoch. Wie also lässt sich das mit einem Rechtsstaat in Einklang bringen?

Noch ein letztes Stückchen deutsche Zeitgeschichte nach der Gründung der BRD. Doch das möchte ich nicht selbst machen. Oberstleutnant Jochen Scholz kann das viel besser. Dieses Video dauert ca. eine Stunde. Aber es lohnt sich, denn in dieser einen Stunde werden sie viele Fragen beantwortet bekommen, die Sie sich bisher vielleicht noch nicht einmal gestellt haben, übrigens auch zu der Frage, wer ist verantwortlich für den 11.9.

http://www.flegel-g.de/
Interview mit Oberstleutnant Jochen Scholz (NATO)