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Juristin klagt gegen Grundrechtseinschränkungen

„Eklatant verfassungswidrig“

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Autor: bib   
Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, fordert die sofortige Aussetzung des Shutdowns. Die Rechtsanwältin hat Normenkontrollklage angekündigt und zudem die Bundesregierung aufgefordert aller Corona-Verordnungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

UPDATE 11.04.2020 19:00 :
Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet und beschließt und erlässt die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020.

Verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr
Quelle: Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 (primär) (copie) beatebahner.de


UPDATE 11.04.2020 10:20 : Erklärung Beate Bahner:
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben. Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat. Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.


Quelle: beatebahner.de (primär) (screenshot)

UPDATE 10.04.2020 20:00 :
Bundesverfassungsgericht lehnt mit Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 den Eilantrag von Rechtsanwältin Beate Bahner ab:
BVerfG - 1 BvQ 26/20 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Ebenso lehnt es einen weiteren Antrag des Dr. A. zur Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf“ ab:
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 30/20
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.


UPDATE 10.04.2020 13:45 Beate Bahner:
"Ich bekomme Tausende von Mails und 99,99% Hoffnung, Erleichterung, Zustimmung. Meine Homepage ist gesperrt worden (...), sowas gibt es nur in einer Diktatur und ich fürchte, ich bin gerade Staatsfeindin Nummer 1!"

MDR AKTUELL Do 09.04. 17:35 Uhr Telefoninterview mit Beate Bahner (Primärquelle)
Mitschnitt  

UPDATE 10.04.2020 05:55 :
Die Pirmärquelle beatebahner.de ist wieder erreichbar
Beate Bahner: EILANTRAG an Bundesverfassungsgericht (pdf) (copy)


UPDATE 09.04.2020 15:55 :
Die Pirmärquelle beatebahner.de ist seit ca. 13:30 nicht mehr erreichbar (copy) Beate Bahner: EILANTRAG an Bundesverfassungsgericht


UPDATE 09.04.2020 08:55 :
Beate Bahner stellt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer
EILANTRAG an Bundesverfassungsgericht (pdf) (copy)



Deutschlandweite Demonstration

„Coronoia 2020.
Nie wieder mit uns.
Wir stehen heute auf“

am Samstag, 11.04.2020, 15:00 Uhr


Unter Hinweis auf Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz, in Verbindung mit dem Widerstandsrecht aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz, ruft Rechtsanwältin Beate Bahner alle deutschen Mitbürgerinen und Mitbürger zur deutschlandweiten friedlichen Demonstration am Ostersamstag, 11.04.2020, 15:00 auf.

Hinweis:
Bitte zeigen Sie die Demonstration gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz zuvor bei Ihrer zuständigen Behörde an.
„Der einmalige Shutdown deutschlandweit und weltweit veranlasst daher leider zu den allerdüstersten Prognosen, die bis vor zwei Wochen - jedenfalls für mich als Rechtsanwältin - schlichtweg unvorstellbar waren. Bis dahin hatte ich noch einen profunden Glauben an unseren gut funktionierenden Rechtsstaat. Dieser ist seit dem Shutdown vor zwei Wochen jedoch zutiefst und nachhaltig erschüttert.“
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Rechtsanwältin

„schreiendes Unrecht“!

Corona-Verordnung verstößt eklatant gegen das Grundgesetz

Nach alledem sind Ausgeh- und Betretungsverbote für 99,9% der gesunden Bevölkerung, also für 83 Millionen Menschen in Deutschland bzw. für 11 Millionen in Baden-Württemberg, sowie die Schließung fast aller Einrichtungen und Geschäfte im Land Baden-Württemberg, von denen nachweislich keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen, nicht durch das Infektionsschutzgesetz legitimiert. Die Landesregierung Baden-Württemberg verstößt daher durch den Erlass der Corona-Verordnung vom 28.3.2020 eklatant gegen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Bindung an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 2 GG. Dies gilt ebenso für alle anderen Landesregierungen, so die Fachanwältin. Bahner weiter: Es handelt sich hierbei um „schreiendes Unrecht“!
Nach Bahner sind sämtliche Corona-Verordnungen und damit verbundenen Gesetzesänderungen eklatant verfassungswidrig. Sollten die Adressaten ihr rechtswidriges und strafbares Handeln nicht durch sofortige Aufhebung der Corona-Verordnung beenden, stellt die Juristin noch vor Ostern beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Eilantrag auf sofortige Aussetzung.

Foto © Beate Bahner 2012

Zur Person
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.

Grob verfassungswidrige Eingriffe in Berufs- und Handlungsfreiheit unwirksam!

Nach Auffassung der Fachanwältin Bahner sind die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnungen so offensichtlich rechts- und verfassungswidrig, dass sie vom derzeitigen juristischen Stillschweigen sehr beunruhigt ist. Nach alledem ist die Anordnung der Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte sowie die radikale Anordnung der Schließung aller kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie die Schließung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf der Grundlage der §§ 28, 31, 34 IfSG grob rechtswidrig. Sie verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit ebenso wie das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 GG, so die Anwältin. Die Schließungen sind damit eklatant verfassungswidrig, entsprechende Verbote müssen ab sofort nicht mehr befolgt werden. Gemäß Grundgesetz berechtigt ausschließlich rechtsstaatliches Handeln zur Durchsetzung von Verboten, grob verfassungswidrige Eingriffe in die Berufs- und Handlungsfreiheit sind hingegen unwirksam.

Die Verbote der Corona-Verordnung sind insbesondere auch insoweit einmalig, als noch niemals zuvor in der Weltgeschichte zur Bekämpfung von Seuchen 99,9% der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt wurde und sämtliche Geschäfte geschlossen wurden, obwohl von ihnen nachweislich keine Gefahr ausgeht. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang immer erfolgreich so, wie es auch das Infektionsschutzgesetz in hervorragender Weise regelt: Nämlich die sorgfältige Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten und sodann die notwendige Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, gegebenenfalls deren Isolation und Beobachtung.

Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Landesregierungen

Der Shutdown und die damit verbundene noch nie dagewesene Stilllegung eines gesamten Bundeslandes ist sowohl wegen der massiven Missachtung des Infektionsschutzgesetzes, der damit verbundenen fundamentalen Missachtungeiner Vielzahl von Grundrechten, als auch wegen der für die Regierung klar absehbaren verheerenden Folgen für die Gesundheit der Menschen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft als ein massiver und ungeheuerlicher Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bezeichnen.

Shutdown - größter Rechtsskandal der Geschichte

Der Shutdown der Landesregierung Baden-Württemberg ist damit für die Rechtsanwältin mit 25-jähriger Berufserfahrung der größte und ungeheuerlichste Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des zweiten Weltkriegs erlebt hat. Die Verfolgung Unschuldiger (wenn gesunde Menschen miteinander sprechen oder spazieren gehen) und die massive polizeiliche Kontrolle lässt Fachanwältin Bahner zu tiefst erschaudern! Noch nie wurden das Grundgesetz, dessen Bestehen ganz Deutschland noch im letzten Jahr so stolz gefeiert hat, noch nie wurden die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland so mit Füßen getreten, noch nie wurde eine Verfassung so radikal und so schnell vernichtet wie durch die Maßnahmen der 16 Landesregierungen und der Bundesregierung vor zwei Wochen.

„Dieser böse Spuk muss sofort ein Ende haben“!

Neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur sofortigen Aussetzung der Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ruft Rechtsanwältin Beate Bahner zudem zur Zivil-Courage auf.

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit lade
ich Sie alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein,
sich am Ostersamstag um 15 Uhr bundesweit friedlich
zu einer Demonstration zu versammeln.“

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Rechtsanwältin

Polizisten und Richter sind mit ihrem Eid dem Grundgesetz und den Landesverfassungen verpflichtet!

Unter Berufung auf ihren Eid, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren, sieht sich Bahner als Rechtsanwältin in der dringenden Pflicht und Verantwortung, den Rechtsstaat zu verteidigen. Die Fachanwältin erinnert zudem alle Polizisten und Richter an deren Amtseide gegenüber dem Grundgesetz. Wenn Beamte oder Richter trotzdem rechtswidrige Maßnahmen, rechtswidrige Verordnungen oder rechtswidrige Gesetze ausführen, ist damit der Straftatbestand des § 344 StGB erfüllt. Danach droht allen Polizisten bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Kommentar
KenFM: Tagesdosis 6.4.2020 - „Eklatant verfassungswidrig“


Quellen
- beatebahner.de
- Beate Bahner: Erklaerung 7.4.2020.pdf (download) (copy)

- Beate Bahner: Pressemitteilung 3.4.2020 (download) (copy)

- wikipedia: Beate Bahner
- aerztezeitung.de: Medizinrechtlerin will gegen Corona Verordnung klagen

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  in der Corona-Pandemie