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60 Jahre eines Provisoriums

60 Jahre deutsche Verfassung

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Autor: Gert Flegelskamp   
Vor 60 Jahren wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet, was so manche Gazette dazu verleitet hat, von "60 Jahren Verfassung" zu schreiben. In der WELT schreibt der Kommentator Thomas Schmid den Beitrag: Unsere karge, aber wunderbare Verfassung

Mein Eindruck über diesen Artikel ist, dass ihm wohl die Tränen der Rührung die Backen hoch gelaufen sind. Im ersten Satz fragt er: "Kann man die Demokratie exportieren?" Auf diese Frage möchte ich Herrn Schmid antworten: "Nein, das geht nicht, weil Demokratie eine Illusion ist!" Ich kenne kein Land, in welchem Demokratie herrscht. Demokratie bedeutet "Herrschaft durch das Volk" und die kann nicht damit erzeugt werden, dass man in Intervallen an einem Tag zur Wahlurne schreiten darf, um seine Stimme einer Partei zu geben, die dann, wenn sie als Wahlsieger aus der Wahl hervorgeht, sofort vergisst, dass es dort draußen, außerhalb des Elfenbeinturms, in dem sie sitzt, noch Menschen gibt, denen sie allerlei versprochen hat, ohne die wirkliche Absicht, ihr Versprechen einzuhalten. Auch der Umstand, dass man heute nicht mehr wegen Majestätsbeleidigung verklagt werden kann, wenn man Zweifel an der Politik äußert, ist kein Zeichen von Demokratie sondern eher die Erkenntnis, dass man jemanden, der ohnehin nichts bewirken kann, ruhig schwätzen lassen kann. Nein Herr Schmid, Demokratie ist nichts als ein Taschenspielertrick, der der zuschauenden Masse die Illusion aufdrängt, sie wäre am politischen Geschehen indirekt beteiligt. Der aufmerksame Beobachter wird hingegen schon skeptisch, wenn er sich das Ausmaß der sich erweiternden Behördenwillkür betrachtet, deren Mitarbeiter ungestraft oftmals ihre Befugnisse weit überschreiten und den Begriff "Staatsdiener" ins Gegenteil verkehren.

Ein kleiner Tipp, Herr Schmid, sie sollten sich, bevor sie derartigen Unsinn verzapfen, sich mal ernsthaft mit der Entstehung des Grundgesetzes auseinandersetzen. Die, wie sie schreiben, "vielen Väter und wenigen Mütter der Verfassung" haben ausdrücklich betont, dass das Grundgesetz keine Verfassung sein sollte, sondern lediglich ein Provisorium, das durch eine vom Volk abgestimmte Verfassung ersetzt werden sollte, wenn das Land wieder vereinigt sein würde. Das hatte nichts mit Bescheidenheit zu tun, sondern war ein Kompromiss gegenüber den Alliierten, die auf die Gestaltung einer Verfassung drängten und in dieser Verfassung dann auch ihre Wünsche einbinden lassen wollten. Die vielen Väter und wenigen Mütter haben deshalb in der Präambel und in Art. 146 ausdrücklich festgeschrieben, dann nach der Wiedervereinigung dieses Provisorium enden solle.

Von Politik, Staatsrechtlern und auch der Presse wird immer wieder behauptet, Elemente des Plebiszit wie Volksentscheid, Volksinitiativen und Volksbegehren sowie Volksbefragungen) seien im Grundgesetz nicht vorgesehen. Das Plebiszit sei wegen der Erfahrungen der Weimarer Republik, dass sich auf diesem Wege die extremistischen Elemente Gehör verschaffen könnten, im GG auf Bundesebene ausdrücklich vermieden worden. Ausgenommen wird der Art. 146 (Verfassungsauftrag) und Art. 29 (Neugliederung der Länder). Der Ausschluss einer Einflussnahme der direkten Demokratie durch das Volk wird mit der Aufteilung der Gesetzgebungsgewalt in die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung in den Artikeln 70 bis 74 begründet, in welchen die Rechte des Bundes und die der Länder zur Gesetzgebung definiert werden. Doch vielleicht lesen Politiker und Staatsrechtler das GG auch nur so, wie sie es gerne lesen möchten. In Art. 79 (so genannte Ewigkeitsklausel) steht in Abs. 3:

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Art. 20 GG ist der wesentliche Bestandteil der als Grundrechte definierten Artikel 1 bis 20!


Artikel 20:

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass die Ausschließlichkeit der Verteilung der Gesetzgebung auf Bund und Länder mit Art. 20, Abs. 2 und Art. 79, Abs. 3 nicht in Einklang steht. Die Argumentation der "demagogischen Verführung des Volkes durch extreme Gruppierungen" ist eine so durchsichtige Argumentation, dass man eigentlich nur lachen kann. Ein ganzes Volk ist schwerer durch Demagogen zu beeinflussen, als eine kleine Anzahl von Volksvertretern. Wer also schützt das Volk vor der "kapitalen Beeinflussung der Volksvertreter(?)", wobei ich "kapitalen" durchaus wörtlich meine. Hinzu kommt, dass ein Volk bei der Einbindung in direkte Demokratie politisch wesentlich informierter und interessierter sein wird, als ein resignierendes Volk, welches sich vom politischen Geschehen abwendet und mehrheitlich äußert: "Einwände haben keinen Zweck, denn ich kann ja ohnehin nichts machen!" Ein solches Volk ist dann allerdings auch wesentlich anfälliger für die Einflussnahme durch "demagogische" Verführer.

Es waren nicht die von KPD und NSDAP in Auftrag gegebenen und abschlägig beschiedenen Volksbefragungen, die der NSDAP zur Macht verhalf, sondern ausschließlich die Politik der damals agierenden Parteien und es waren vor allem die Vorläufer der heutigen Parteien CDU/CSU und FDP, die mit ihrer Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz Hitler die absolute Macht ermöglichten.

Man muss zugeben, als das GG entstand, war die Frage des Plebiszit vor allem eine Frage, der Möglichkeiten, die damals sehr eingeschränkt und teuer waren. Aber im Zeitalter der digitalen Kommunikation könnte man plebiszitäre Elemente ohne jede Schwierigkeit einführen, sei es nun die Volksbefragung (Beispiel sei der Vertrag von Lissabon oder zuvor die Abschaffung der DM), aber auch die Einbringung von Volksbegehren, das gerade jetzt wieder sehr direkt in Bezug auf das GG, Art. 146 und eine neue Verfassung mehr als angebracht erscheint. Die Frage der Erfordernis bzw. Nichterfordernis einer neuen Verfassung sollte das gesamte Volk entscheiden und nicht mit verdummender Argumentation über das phantastische Grundgesetz ein einzelner Kommentator des Springer-Konzerns, der mit solchen Artikeln in seinen Gazetten durchaus eigennützige Wunschvorstellungen verfolgt.

Die fehlende Eignung des GG als Verfassung ergibt sich für mich bereits aus den folgenden Punkten:
  • Eine Verfassung, die nach Belieben den politischen Wünschen angepasst werden kann, ist nichts wert, vor allem nicht in einem Land, wo die Konkurrenz der Parteien sich ausschließlich in verbalen Attacken erschöpft, während sie in der echten politischen Arbeit kaum noch unterscheidbar sind.
  • Eine Verfassung, in welcher die Gewaltenteilung so schwammig formuliert vorgesehen ist, dass sie leicht unterlaufen werden kann, ist nichts wert. Für dieses Land kann man sagen: "Gewaltenteilung findet nicht statt!"
  • Ein Land, in welchem keine Institution die Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin prüft (mit dem Innenministerium wird der Bock zum Gärtner gemacht) und in dem kein Antrag auf Überprüfung gesetzgeberischer Aktivitäten durch eine Gruppe von Bürgern erfolgen kann, ein Land, in dem außer den gesetzgebenden Elementen (Organklage einer Partei oder Teilen des Parlaments) niemand die komplette verfassungsmäßige Überprüfung durch das dazu bestimmte Organ (BVerfG) veranlassen kann, sondern nur im Maße der eigenen Betroffenheit von Teilen der/des Gesetze(s) und in welchem diese Institution fast alle Beschwerden einzelner Bürger auf den Instanzenweg verweist und damit die Praktizierung möglicher verfassungswidriger Gesetzgebung über einen Zeitraum von vielen Jahren zulässt, ein solches Land hat keine Verfassung, die etwas taugt.

Das GG ist, wie es die vielen Väter und wenigen Mütter auch vorsahen, ein Provisorium und entgegen der Meinung des Herrn Schmid ein schlechtes Provisorium. Die Aussage im Artikel des Herrn Schmid: "Mit gutem Grund sind die Bürger der DDR 1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten." ist schlichtweg falsch und ich denke, ganz bewusst so formuliert. Die Bürger der DDR wollten das Ende der DDR. Aber sie wollten die Wiedervereinigung und die haben sie nicht selbst ausgehandelt, sondern die Leute, die dem DDR-Regime lange gedient haben (und zum großen Teil auch heute wieder in den etablierten Parteien aktiv sind). Nicht zu vergessen, der im 2+4-Vertrag definierte Arbeitstitel heißt "Einigungsvertrag" und lediglich ein Zusatzvertrag behandelt die Einzelheiten der durch die Wiedervereinigung bedingten Regelungen.

Die Argumentation der Politik, die Bevölkerung habe sich bei Meinungsumfragen in "überwältigender Mehrheit" für das GG als Verfassung ausgesprochen, ist Verdummung pur. Meinungsumfragen sind und waren keine Volksbefragung und durch die Art der Fragestellung und die eingeschränkten Möglichkeiten der Beantwortung sind sie derart manipulativ, dass man getrost von einer Verschwörung gegen das Volk sprechen kann.

Gert Flegelskamp

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