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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Dienstag, 30 März 2021 | Blog: 1 | No: 46765     feed-image

Seht ihr?

Gestern wies ich noch darauf hin

Gestern wies ich noch darauf hin, das Vater Staat und die Justiz gerade ein Framing aufbauen, um die Totalüberwachung verschlüsselter Kommunikationssysteme zu rechtfertigen.
Heute sind wir einen Schritt weiter:
Schon die Verwendung eines Kryptographischen-Handys der Fa. EncroChat deutet auf konspiratives Verhalten zur Begehung und Verdeckung von Straftaten hin (OLG Bremen, Beschluss vom 18. 12.2020 – 1 Ws 166/20 – Juris- ).
Und im Gegensatz zu den ansonsten mittelalterlichen USA haben wir ja auch das zentrale Mittel zum ehrlichhalten der Polizei hier nicht: Dass illegal gewonnene Beweismittel automatisch nicht zulässig sind.
Soweit der Beschuldigte die Ansicht vertreten läßt, die EncroChat-Erkenntnisse und die darauf aufbauenden Beweisergebnisse seien prozessrechtlich nicht verwertbar, teilt der Senat die Auffassung nicht.
Seht ihr? Fertig! Findet der Senat nicht, damit ist die Nummer geritzt. Nein nein, liebe Beobachter, das ist nicht richterliche Willkür. Das ist business as usual vor deutschen Gerichten.
Und in der Tat hat sich das OLG Rostock das nicht einfach so aus dem Arsch gezogen, sie haben übernommen, was die Kollegen vom OLG Bremen fanden, dem sich auch das OLG Hamburg schon freudestrahlen angeschlossen hat.
Die Argumentation ging in Bremen so:
Eine unrechtmäßige Erlangung der Daten durch die französischen Behörden sei nicht ersichtlich. Ebenso sei nicht ersichtlich, dass die Daten nach dem Willen des weiterleitenden Staates nicht für ein Strafverfahren verwendet werden dürften. Da auch nichts dafür spreche, dass sich die deutschen Behörden gezielt einer ausländischen Behörde bedient hätten, um Kompetenzen auszuüben, die ihnen nicht zustünden, um so die Grenzen deutschen Rechts willkürlich zu unterlaufen, bestünde keine Grundlage für ein begründungsbedürftiges Beweisverwertungsverbot.
Ja klar, wenn man nicht hinguckt, dann sieht man auch nicht, ob die Daten von den Franzosen illegal erlangt wurden.
Was haben die Franzosen denn genau übermittelt, fragt ihr?
Aus einem in Frankreich geführten Ermittlungsverfahren seien dem BKA im Rahmen des internationalen polizeilichen Datenaustausches Daten zur Verfügung gestellt worden, aus denen sich die EMEI von in Deutschland eingebuchten Mobilfunkgeräte mit E-Mail-Adresse des Mobilgerätes und der jeweiligen Kontaktpartner, Datum, Uhrzeit und Funkmaststandort der jeweiligen Kommunikation sowie Kommunikationsinhalte bestehend aus Chatnach-richten und übermittelten Bilddateien ergäben.
So läuft das in unserem "Rechtsstaat". Die französischen Behörden werfen einen Sack mit Daten über die Mauer, die ihnen bestimmt ein Vögelchen gezwitschert hat, denn eine andere legale Erklärung für deren Herkunft sehe ich gerade nicht. Unsere Behörden sagen, diese Daten rechtfertigen einen Verdacht. Ja, äh, was hat denn dan den Verdacht gerechtfertigt, der dann in Frankreich dazu gefürt hat, diese Daten überhaupt erst zu extrahieren?!
Ich bin ja auch ein Freund davon, Kriminelle einzulochen. Aber ich komme nicht umhin, mich über die ... Flexibilität unserer Justiz zu wundern, denen es gegen "den Kriminellen" (woher wisst ihr denn das, dass der kriminell ist und Strafe verdient hat?!) offensichtlich illegal erworbenes Beweismaterial zulässt, aber deren Standards bezüglich der Herkunft der Daten aus Frankreich mehrere Größenordnungen weniger voreingenommen ist und einfach in die Gegenrichtung annimmt, dass das schon alles seine Richtigkeit gehabt haben wird.
Wenn ich das richtig sehe, haben die Bremer dann noch Hausdurchsuchungen und weitere Maßnahmen gemacht und echte, verwertbare Beweise gefunden. Soviel Arbeit macht sich das OLG Rostock nicht. Die sagen einfach: Hier sind die Chatnachrichten, schuldig!1!!
Ich weiß ja nicht, ob den Rostocker Richtern klar ist, dass es sich hier um Bits handelt. Bits kann jeder machen. Ich kann Bits machen, in denen steht, dass die Rostocker Richter miteinander gechattet haben. In die Bits kann ich jede IMEI der Welt reintun. Ob die Rostocker Richter dann auch einfach so glauben würden, dass die Daten a) echt, b) glaubwürdig, c) aus legaler Quelle und d) als Beweismittel ausreichend sind?
Hey, zur Not könnte ich meinen schönen Bits auch durch die französischen Strafverfolgungsbehörden tunneln, wenn sie dann glaubwürdiger sind!1!!



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