Österreich mobilisiert gegen Isar-1

Tschernobyl 2.0

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Autor: bib   
Neues Gutachten sieht schwerwiegenden Konstruktionsfehler bei Isar-1, der mit längerer Betriebszeit immer problematischer wird. Oberösterreichs Umweltlandesrat Anschober forderte Österreichs Regierung auf, von der deutschen Bundesregierung die Abschaltung des maroden Atommeilers zu fordern.


Rudi Anschober, Landesrat für Umwelt in Oberösterreich:
"Die klare und alarmierende Aussage der Gutachter ist, dass dieser Konstruktionsfehler eine schwere Schwachstelle darstellt, die nicht nachrüstbar ist. Daher ist in Deutschland eine rasche Stilllegung aller veralteten Kernkraftwerke der Baulinie SWR69 erforderlich."

Link: PM Landesrat für Umwelt, Oberösterreich, SWR69
Download: Schwachstellenbericht SWR69 vom 27.10.2010

Neben Isar-1 sind in Deutschland von der Baulinie-SWR69 noch die drei Alt-AKWs Krümmel, Philippsburg-A und Brunsbüttel in Betrieb, welche nun auch noch völlig verantwortungslos und fahrlässig weitere acht Volllastjahre betrieben werden sollen.

Hinweis zur Mahnwache vor Isar-1

Die Mahnwache am Kernkraftwerk Isar1 findet immer Montag Abend statt. Treffpunkt ist das Rathaus in Niederaichbach um 18 Uhr.

Von dort wird dann an der Kraftwerkstraße entlang flussaufwärts zum Tor-13 am Kernkraftwerk Isar-1 marschiert.

Die nächste Mahnwache findet heute (08.11.2010) statt. Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der Mahnwache Isar-1.
Das Risiko-AKW Isar-1 weist neben den bisher bekannt gewordenen Schwächen wie dem fehlenden Schutz gegen Flugzeugabstürze und terroristische Angriffe, dem schlecht geschützten Brennelementelager sowie dem fortgeschrittenen Alterungsprozess der Anlage, einen weiteren schweren Konstruktionsfehler im unteren Teil des besonders sicherheitsrelevanten Reaktordruckbehälters (RDB) auf. Das Design des Reaktordruckbehälters der Baulinie SWR69 erfüllt nicht die Grundbedingungen der Basissicherheit, weder hinsichtlich der Minimierung der Anzahl der Schweißnähte noch hinsichtlich deren ausreichenden Prüfbarkeit.

Das ist die Kernaussage jenes neuen Gutachtens, das von acht österreichischen und deutschen Gutachtern unter Leitung des Risikoforschers Prof. Dr. Wolfgang Kromp im Auftrag der Länder Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich erstellt wurde und Ende Oktober 2010 in Linz von Umweltlandesrat Rudi Anschober vorgestellt wurde.

Oberösterreichs Umweltlandesrat fordert den Österreichischen Kanzler Faymann auf, die deutsche Kanzlerin Merkel auf Basis der nun sichtbar gewordenen akuten Risikosituation von der notwendigen Stilllegung zu überzeugen. Anschober kündigte darüber hinaus eine Online-Kampagne und weiter Rechtsschritte an. Auch die EU-Kommission ist bereits mit den Kritikpunkten an der Laufzeitverlängerung beschäftigt. Die oö. Anti-Atomoffensive startet eine Online-Petition gegen die Laufzeitverlängerung unter http://www.atomenergie-protest.org/

So verwies Anschober auf das aktuelle Rechtsgutachten von Prof. Alexander Rossnagel von der Universität Kassel, das von der deutschen Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten belegt, dass das Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Zustimmung des dt. Bundesrates bedarf.
Download Rechtsgutachten Prof. Rossnagel, Kassel:
Zustimmung des dt. Bundesrates zu Laufzeitverlängerung


Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach, das Gesetz zur Laufzeitverlängerung altersschwacher Atomreaktoren für nichtig erklären, sollte der deutsche Bundesrat im laufenden Gesetzgebungsverfahren übergangen werden.

Der deutsche Bundesrat beschloss in seiner 876. Sitzung vom vergangenen Freitag (05.11.2010) den Antrag der SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen auf eine Entschließung zum Energiekonzept der Bundesregierung nicht zu fassen.
Quelle: Bundesrat Drucksache 633/10 (Beschluss) vom 05.11.2010

Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, kündigte gestern im Deutschlandfunk auf die Frage, ob Rheinland-Pfalz gegen die Laufzeitverlängerungen in Karlsruhe klagen wird, an:
Absolut! Wenn das so kommt, dass diese Auftragsverwaltung geradezu eine Beteiligung im Bereich des Atomrechts in jedem Fall auslöst, es sei denn, es handele sich um nur unwesentliche Änderungen, und dass Laufzeiten von mindestens 8, wahrscheinlich bis zu 40 Jahren keine unwesentliche Änderung sind, ich glaube, das muss man nicht besonders begründen.

Dieter Janecek, Landsvorstand der Grünen in Bayern, erklärte der Redaktion auf Nachfrage zum negativen Beschluss des Bundesrates:
"Die Grünen haben im Bund längst eine Verfassungsklage angekündigt, der sich SPD und Linke anschließen werden. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat konnte durch die Verschiebungen in NRW zwar gebrochen werden, was aber nicht bedeutet, dass dadurch eine andere Gestaltungsmehrheit entstanden ist, da die Union auch in einzelnen Ländern in Konstellationen mit der SPD oder auch den Grünen regiert und hier naturgemäß sich in der Atomfrage keine Einigung erzielen lässt. Das unter grüner Beteiligung CDU-geführte Saarland hat sich aber immerhin im Vorfeld für den bestehenden Atomausstieg ausgesprochen."

Infos:
Mahnwache Isar-1
Bündnis für Atomausstieg - Landshut
Atomkraft abschalten!
Anti-Atom-Bayern

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