Deutsche Staatsangehörige in Bayern unter Generalverdacht

„Reichsbürger“-Datei

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Autor: bib   
In Bayern werden seit dem missglückten SEK-Einsatz von Georgensgmünd deutsche Staatsangehörige als „Reichsbürger“ dämonisiert, als rechtsextrem diffamiert und zudem auch noch vom Bayerischen Innlandsgeheimdienst, dem Landesamt für Verfassungsschutz, überwacht. Der Hauptverantwortliche Herrmann des Bayerischen Innenministeriums, einem im internationalen UPIK®-Register unter gelisteten Unternehmen, gab neuerdings die Parole aus, jedem „Reichsbürger“ der legal genehmigte Waffen besitzt, diese zu entziehen. Also nicht nur Waffennarren, sondern auch jedem Jäger, Polizisten, Sportschützen oder Sicherheitsdienstler, sofern dieser nicht die Existenz des Deutschen Reiches abschwört.

17.11.2016 | BR - quer
„Reichsbürger“ unter Generalverdacht
Der Bayerischer Rundfunk meldet in der Sendung quer, dass Innenminister Herrmann die Entwaffnung aller „Reichsbürger“-Sympathisanten angeordnet hat. Dies sollen nun die Landratsämter umsetzen. Wer seinen Pass abgegeben oder einen Staatsangehörigkeitsausweis mit Abstammung verlangt hat, landet in der „Reichsbürgerdatei“.
Michael Fischer, Landratsamt Rosenheim: - Zitat Anfang - Diese Liste mit 164 Namen ist dann abgeglichen worden, mit der Datei Waffenrechtliche Erlaubnisse und dabei hat sich dann herausgestellt, es gibt 31 Personen die in beiden Dateien sind. - Zitat Ende -
https://youtu.be/_w_n2YDzCk0?t=3m12s


Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"

Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
Deutscher Bundestag, 30.06.2015
Deutscher Bundestag
Bundesrepublik Deutschland

Dissertation: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht - eine verfassungsrechtliche Untersuchung http://www.jurawelt.com/dissertationen/werke/9889

Deutsches Reich in den Grenzen von 1937 Das „Deutsche Reich“ in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich bis heute besteht. Diese Grenzen wurden von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges so festgelegt .
Auch Bayerische Beamte sind betroffen, gelten sie nach der Doktrin des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann nun auch als „Reichsbürger“, sofern sie die Existenz des „Deutschen Reiches“ bejahen oder sich erdreisten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen oder die Beurkundung beantragen. Diese Bediensteten sollen nun aus ihrem Dienst wegen „Unzuverlässigkeit“ entfernt werden. Einen Monat nach dem verunglückten SEK-Einsatz in Mittelfranken wurde dazu noch bekannt, dass der mutmaßliche Täter von Georgensgmünd offenbar engere Kontakte zu Polizisten hatte. Diese beiden Polizisten, und mittlerweile dreizehn weitere Beamte, stehen nun ebenso unter „Reichsbürger“-Verdacht und wurden zum Teil vom Dienst suspendiert sowie mit Disziplinarverfahren überzogen.

Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich
Nimmt man zur Kenntnis, dass selbst die aktuelle Bundesregierung von der Existenz und Rechtsfähigkeit des deutschen Reiches ausgeht (siehe links), so sieht nun diese bayerische Dämonisierung von deutschen Staatsangehörigen zu „Reichsbürgern“ doch ein wenig nach Hexenjagd aus. Noch absurder wird es, nimmt man Fachliteratur zum Staatsangehörigkeitsrecht zur Hand.

Dr. Karsten Mertens - Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht - Seite 79-80: Nach der Rechtsprechung des BVerfG ging das Grundgesetz selbst (...) davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hatte und weder mit der Kapitulation noch auf Grund der Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen war. Dies ergab sich (..) aus all jenen Passagen, die von den „Deutschen“, dem „deutschen Volk“ oder den „deutschen Staatsangehörigen“ handelten, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ausdrücke „Staatsangehörigkeit im Bunde (Art. 73 Nr. 2 GG) und „Staatsangehörigkeit in den Ländern“ (Art. 74 Nr. 8 GG) [heute aufgehoben] dienten allein zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern. Besonders deutlich illustriert die Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 1 GG den Bedeutungszusammenhang: Nachdem in den Beratungen zu dieser Vorschrift zunächst eine Fassung kursierte, in der von einer „Staatsangehörigkeit des Bundes“ die Rede war, ersetzte später der Grundsatzausschuß des Parlamentarischen Rates die Bezeichnung auf Vorschlag des Abgeordneten Bergsträßer durch „die deutsche Staatsangehörigkeit“. Bergsträßer begründete die Änderung wie folgt: „Da wir die Verfassung für Deutschland machen - nach einem Satz unserer Präambel - wollen wir sagen: ‚Die deutsche Staatsangehörigkeit’. Wir machen doch eine Verfassung, zu der wir die anderen Deutschen einladen.“


Vor diesem Hintergrund erscheint die „Reichsbürger“-Doktrin des Bayerischen Innenministeriums also schon einmal völlig überzogen. Mehr noch! Das Ministerium hantiert mit dem Ausdruck „Reichsbürger“ - absichtlich oder nicht – welcher definitiv ein Rechtsbegriff der Nazi-Schergen des Dritten Reiches ist und dem Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935 (RGBl. I S. 1146) entstammt. Nur Arier konnten demnach Reichsbürger sein. Auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes wurde vom Hitler-Regime faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen. Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten und Reichsangehörige mit geringeren Rechten. Wesentlich bedeutsamer als das Reichsbürgergesetz selbst waren die auf seiner Grundlage erlassenen dreizehn Verordnungen. Die erste, beinhaltete beispielsweise eine nationalsozialistische Definition des Begriffs „Jude“. Die elfte ordnete die kollektive Ausbürgerung aller deutschen Auslands-Juden an. In Deutschland wurde das Reichsbürgergesetz durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

Reichsdeutsche sind keine „Reichsbürger“
Demgegenüber sehen sich die als „Reichsbürger“ beschimpften jedoch als Reichsdeutsche. Sie beziehen sich eben nicht, wie zur Zeit gerne kolportiert, auf das Dritte Reich zwischen 1933 und 1945, sondern auf das Deutsche Reich zwischen 1871 und heute. Das Dritte Reich war nur eine Epoche in der Geschichte des Deutschen Reiches, das - wie wir nun wissen - auch noch heute existiert. Eine solche Epoche kann ebenso die BRD sein oder noch werden, nimmt man Artikel 146 GG zur Kenntnis. Und wer das in Bayern ebenso sieht, sich sogar noch erdreistet mit einem Staatsangehörigkeitsausweis beurkunden zu lassen, der ist per Definition der Firma „Staatsministeriums des Innern, Bau und Verkehr“ ein „Reichsbürger“. Der Begriff „Reichsbürger“ dient hier eindeutig der Stigmatisierung, weil er auf eine politische Gesinnung und Nähe zum Dritten Reich abstellt. Das Strafgesetzbuch sieht mit § 241a hierfür den Tatbestand der Politischen Verdächtigung vor. Wenn Bayerische Behörden pauschal jeden, der einen Staatsangehörigkeitsausweis (umgangssprachlich: Gelber Schein) „verlangt hat“, in einer „Reichsbürger-Datei“ landet, dann könnte das womöglich ein solcher sein. Bei Politischer Verdächtigung ist schon der Versuch strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Gesetz sieht hier keine Geldstrafen vor! Der eigentliche Skandal dabei ist aber, dass die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten hierzu mehr Desinformation als Aufklärung bieten.

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