Das Massaker von Kundus - Soldaten sind Mörder

NATO: Oberst Klein verantwortlich!

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Autor: bib   
Der Angriff auf die Tanklaster bei Kundus wurde aufgrund von Falschinformationen geflogen, meldet heute die Nachrichtenagentur AFP. Nach NATO-Angaben kamen dabei mindestens 30 afghanische Zivilisten ums Leben.

Bundeswehr-Oberst Georg Klein, der den Angriff herbeiführte, habe fälschlich behauptet, deutsche Soldaten seien im Zielgebiet "im direkten Feindkontakt", berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD) unter Berufung auf NATO-Kreise.

Demgegenüber ermittelte die NATO, dass Einheiten der internationalen Afghanistan-Truppe ISAF oder der Bundeswehr aber im Vorfeld des Angriffs nicht in der Nähe der beiden Tanklastzüge gewesen waren. Um einen Luftangriff ohne Rückbestätigung des ISAF-Hauptquartiers anordnen zu können, müssen nach den NATO-Regeln Soldaten im direkten Feindkontakt sein. Nur weil Kommandeur Klein dies behauptet habe, habe er den Befehl zum Bombenangriff geben können, hieß es laut "FTD" bei der NATO.

In Kabul wurde am Donnerstag ein Regierungsbericht veröffentlicht, in dem der Angriff vom 4. September als "Fehler" bezeichnet wird. "Es war falsch, mitten in der Nacht einen Luftangriff auf Tankfahrzeuge voller Brennstoff zu fliegen, der hochentzündlich war", heißt es in dem Bericht. Die afghanische Regierung gab die Zahl der Getöteten mit 99 an, darunter 30 Zivilisten.

Kommentar der Redaktion:

Beim dementieren von Opfermeldungen waren unsere etablierten Staatsmedien wieder einmal ganz groß. Sobald aber die bittere Wahrheit ans Licht kommt, ist weder von ARD noch von 2dF dazu irgend einen Meldung zu vernehmen. Dieses Mediengebaren der "öffentlich-rechtlichen" ist einfach nur noch schäbig und erinnert an die gleichgeschaltete Propaganda-Presse zwischen 1939 und 1945. Nur zu Hitlers Zeiten funktionierte eine solche Staatsprobagand noch, weil das Medienangebot ziemlich dünn war. Heute ist dies dank Internet dann doch noch etwas anderes.

Es war von Anfang an klar, dass der dubiose Luftangriff mitten in der Nacht auf zwei von Aufständischen gekaperte und im Flussbett des Kundus festgefahrene Tanklastzüge eine völlig überflüssige Attacke der Bundeswehr war.

Anfangs stammelte der Bundeskriegsminister noch etwas von einer "Gefährdungslage" und es galt zu verhindern, dass die beiden LKWs als fahrende Bomben benutzt werden. NUR gab es nicht den geringsten Anhaltspunkt, dass die sog. Aufständischen dazu je in der Lage gewesen wären. Von einem Reserveoffizier, der der Bundeskriegsminister Jung auch noch ist, sollte man soviel millitärische Kenntnisse erwarten dürfen, dass es sich hier um ein klares Kriegsverbrechens durch den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung nach § 11 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) handelt, was er selbst ausdrücklich und öffentlich billigte.

Nun sollte sich der Bundeskriegsminister Jung bei seinen eigenen Worten nehmen lassen und ersteinmal nach Afghanistan zum "Mitgefühl" zeigen geschickt werden. Sollte er das überleben, darf er sofort seinen Hut nehmen, denn das was er nach diesem Massaker von Kundus öffentlich von sich gegeben hat, ist letztendlich strafbar - und genau das wollen wir nun von der Bundesanwaltschaft auch verfolgt wissen - dafür ist sie da.

Klein ist ein Fall für den Internationale Gerichtshof in Den Haag, denn wer Völkermord begeht macht sich schuldig und das verlangt in einem Rechtsstaat nach harten Strafen. In Den Haag wurden Soldaten schon für weniger Tote verurteilt und das ist gut so!

Jung dürfte zwar ein wenig billiger davon kommen, hat er nur ein Verfahren wegen Billigung einer Straftat im Amt zu erwarten. Nur angesichts seiner verlogenen Dreistigkeit, die deutsche Öffentlichkeit von Anfang an zu belügen, wo der Sachverhalt sowas von logisch und geklärt war, sehen wir keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Wer als Amtsträger dem deutschen Volke international einen derartigen Schaden zufügt, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen - als Abschreckung und als Exampel, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

Sollte wider Erwarten die deutsche Justiz sich dazu nicht in der Lage sehen, wäre sie selbst unglaubwürdig "Im Namen des Volkes" zu handeln und würde einen Widerstandssituation nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz auslösen, da die in Artikel 20 GG verankerte Gewaltenteilung faktisch nicht mehr stattfinden würde.

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Eines der zerbomten und festgefahrenen Tanker-Wracks - ca. 6Km vom deutschen Bundeswehr-Lager entfernt.

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Strafanzeige gegen Klein und Jung!