Kommentar von Gert Flegelskamp

Krieg in Afghanistan - Seite 3

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Autor: Gert Flegelskamp   
Doch nun glaubt man in Berlin offenbar, dass die Eindrücke über den Anfang der Geschichte im Gedächtnis der Bevölkerung inzwischen so verwaschen sind, dass man dem dummen Volk so allmählich verklickern kann, dass wir uns im Kriegseinsatz in Afghanistan befinden. Ich bin überzeugt, dass es nach wie vor Politiker geben wird, die den Kriegseinsatz abstreiten werden und auf Wortklauberei a la zu Guttenberg (kriegsähnliche Zustände) zu bagatellisieren versuchen.

Doch diese Politiker haben nun ein zweites Problem, eigentlich eine Folgeerscheinung des ersten Problems, nämlich den Oberst Klein und seinen Freispruch.

Der Freispruch der Bundesanwaltschaft beruft sich dabei darauf, dass der Einsatz des Obersten nach dem Völkerrecht in einem Kriegsgebiet nicht zu beanstanden gewesen sei. Lassen wir dabei einmal das Obskure dieser Aussage außeracht, hat die Bundesanwaltschaft für den Oberst eine Kriegshandlung als Grund für den Freispruch angeführt. Wäre kein Krieg, dann hätte Frau Harms die Anklage nicht unter den Tisch fallen lassen dürfen.


Somit steht fest, wir befinden uns in Afghanistan im Krieg, wurden aber nie von Afghanen oder Taliban angegriffen. Auch das Bündnis der NATO beruht auf falschen Vorspiegelungen, weil nach dem Völkerrecht die USA Afghanistan niemals hätte angreifen dürfen.

Es gibt wohl niemanden, der nicht längst begriffen hätte, dass die USA im dortigen Gebiet lediglich ihre geostrategischen Interessen verfolgen und wir Deutschen keineswegs Bündnispartner sind, sondern "Dienstverpflichtete" der kriegslüsternsten Nation auf diesem Planeten.

Zusammenfassend muss deutlich werden, dass jede Bundesregierung seit dem ersten Bundeswehreinsatz gegen die "Verfassung" verstoßen hat, dass entgegen Gabriels Aussage die derzeitige Regierung kein neues Mandat braucht, sondern unverzüglich den Abzug deutscher Truppen aus Afghanistan einleiten, statt sie aufzurüsten, muss.

Ein Land, das gegen die eigene Verfassung verstößt (und nicht nur in diesem Fall), kann sich nicht als Rechtsstaat und nicht als Demokratie bezeichnen.

Gert Flegelskamp

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