Kommentar von Gert Flegelskamp

Krieg in Afghanistan

(0 Bewertungen, Mittelwert: 0 von 5)
Autor: Gert Flegelskamp   
Die Bundeswehr ist im Krieg angekommen, so kann man es bei der ARD in einem Kommentar lesen. Dieser Kommentar zeigt aus meiner Sicht bei aller vermeintlichen Kritik , wie man die Bevölkerung auch seitens der Medien einzulullen versucht. Wir sollen akzeptieren, dass deutsche Soldaten in Afghanistan sind. Wir sollen akzeptieren, dass dabei Soldaten "fallen", wie es seitens des Militärs und der Politik immer beschönigend ausgedrückt wird. Aber diese Soldaten sind nicht gefallen, denn ein Gefallener steht wieder auf. Sie wurden getötet, bei einem Einsatz, für den es keine Rechtfertigung gibt, in einem Land, in dem unser Militär nichts zu suchen hat. Und wir sollen akzeptieren, dass das Töten von Zivilisten (siehe Oberst Klein) unvermeidbare Kolleteralschäden sind, die halt im "Dienste der Sache" unvermeidbar sind.

Mudschahidin_300x225
Afghanischer Mudschahedin auf Wachposition im Hindukush
Aber was ist die Sache? Krieg gegen den Terrorismus?

Noch nie ist es einem Land gelungen, durch Steigerung der Militärpräsenz einen Partisanenkrieg zu unterbinden und das, was uns als Terrorismus verkauft wird, ist ein Partisanenkrieg. je mehr Soldaten man in ein Land schickt und je brutaler man vorgeht, umso mehr Zulauf bekommen die Partisanen, die ihren Kampf (zurecht) als Freiheitskampf ansehen. So etwas geling dem Militär nur im Zuge der Ausrottung, so wie es die Spanier mit den Indios und die Amerikaner mit den Indianern machten.

Das Grundgesetz wird gerne als die "Verfassung" der Deutschen bezeichnet, obwohl es nur eine auf Anweisung der Besatzungsmächte entstandene Interimsverfassung darstellt, die lt. Artikel 146 durch eine durch Volksabstimmung verabschiedete Verfassung ersetzt werden sollte. In der Urfassung des Grundgesetzes wurde das sowohl in der Päambel als auch in Art. 146 als MUSS festgelegt. Aber die Leichtigkeit, mit welcher das GG geändert werden kann, hat aus diesem MUSS ein WENN-dann KANN gemacht.

Die Gründung der Bundeswehr war bereits ein Eingriff in die Grundrechte der BRD-Bewohner, die nicht gefragt wurden, ob sie mit der Aufstellung einer erneuten Militärmacht einverstanden wären. Es wurde einfach Artikel 12a in die "Verfassung" eingefügt. Mit ihm wurde die Wehrpflicht wieder eingeführt oder, bei Verweigerung, alternativ ersatzweise der Zivildienst.

In diesem Artikel wird allerdings nur von einem Verteidigungsfall ausgegangen und damit vermutlich während des kalten Krieges und der damit verbundenen Propaganda wohl auch die Zustimmung der Bevölkerung erwirkt. Doch offensichtlich hat man bereits damals ein kleines Schlupfloch eingeführt, indem man in Absatz 5 festlegte:
Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.