Bundesrechnungshof & Urheberrecht
Im öffentlichen Interesse - Seite 2
Gewiss, mitunter berichtet mal eine Zeitung über Einzelfälle, am liebsten jedoch über randalierende Arbeitslose, aber nie gründlich recherchiert über die generellen und schlimmer werdenden Missstände in diesen Behörden. Doch darüber möchte unsere „unabhängige und freie“ Presse wohl nicht berichten, würde es doch aufdecken, dass Willkür und rechtswidriges Handeln in unserem „Rechtsstaat“ weit verbreitet ist.
Ich konnte mir diesen Einwand nicht verkneifen, wenn ich im Bericht des BRH von einer "Vermittlungsfachkraft" lese, denn diese Fachkräfte haben eher Seltenheitswert.
Der BRH verweist darauf, dass die Gesetzgebung mit dem SGB II für Vermittlungsbedürftige ein spezifisches Fallmanagement vorsieht und kommt zu der Feststellung, dass einige Grundsicherungsstellen aus "Kostengründen" selbst bei "multiplen" Vermittlungshemmnissen kein solches Fallmanagement anbieten, oder dort, wo ein solches Fallmanagement stattfand, dieses nicht spezifisch genug auf den Betreuten zugeschnitten und oft nach gewisser Zeit gänzlich abgebrochen wird, auch wenn Vermittlungserfolge fehlen.
Bei der Überprüfung von Integrationsmaßnahmen durch Ein Euro Jobs (Arbeitsgelegenheiten) stellte der BRH fest, dass rund 2 Drittel dieser Maßnahmen die Förderungsbedingungen nicht erfüllten und es sich zumeist um Vermittlungen handelte, mit welchen öffentliche Träger Arbeitskräfte einsparen oder bestehenden Personalmangel ausgleichen wollten. Hinzu kam, dass die öffentlichen Träger in 6 von 10 Fällen neben der Mehraufwandsentschädigung noch eine Maßnahmenpauschale in Höhe von mindestens 200 Euro pro Teilnehmer und Monat in Anspruch nahmen, es also lediglich um die Mitnahme von staatlichen Fördermitteln ging. Dabei waren Integrationserfolge in 75% der Fälle nicht zu verzeichnen.
Bei der Ausgestaltung "freier Eingliederungsleistungen" umgingen die Vermittlungsstellen in vielen Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Fördervoraussetzungen oder erweiterten diese Voraussetzungen rechtswidrig. So verzichteten sie bei Lohnkostenzuschüssen darauf, die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bei der Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen vertraglich durchzusetzen.
Das war eine ganz grobe Zusammenfassung des Berichts, doch das Wenige reicht, das öffentliche Interesse deutlich zu machen:
- Vermittlungsstellen handeln nicht nur unqualifiziert und fahrlässig, sondern oft auch rechtswidrig.
- Öffentlichen Träger von Maßnahmen zur Eingliederung wenden diese gesetzwidrig zur Behebung von Personalengpässen und zur Mitnahme von staatlichen Fördermitteln an.
- Steuermittel werden unrechtmäßig Unternehmen zugeschoben, ohne diese mit den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nach Abschluss der Fördermaßnahme zu behelligen.
- Die Betreuung der Hilfebedürftigen ist nicht nur miserabel, sondern fällt weitgehend aus.
Ein solcher Bericht kann und darf nicht mit einem Urhebervermerk versehen und von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Nur Öffentlichkeit ist in der Lage, dieser Willkür und auch der Unfähigkeit ein Ende zu setzen.
Gert Flegelskamp
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