Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hartz IV Regelsätze

(0 Bewertungen, Mittelwert: 0 von 5)
Autor: Gert Flegelskamp   
Ein Kommentar von Gert Flegelskamp, dem Initiator und Organisator einer der ersten Verfassungbeschwerden zu Hartz IV im Jahr 2005.

Mit Spannung hatte man den gestrigen Tag erwartet.Gut 5 Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV hat sich das BVerfG endlich mit den Regelsätzen dieses Unrechtssystems befasst. Aber der große Durchbruch war es aus meiner Sicht nicht. So, wie ich die Presseerklärung des BverfG verstanden habe, ist die Regelsatzermittlung zwar nicht verfassungskonform, aber in seiner Höhe nicht zwangsweise zu niedrig.

09.02.2010 - ARD live -Hartz-IV Urteil

Teil 1/3

Teil 2/3

Teil 3/3

Aufgefallen ist mir, dass die EVS als Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Regelsätze nicht bean- standet wird, sondern lediglich die, wie das BVerfG meint, nicht "empirisch belegten" Abschläge. Auch die Abschläge können nach Ansicht des Gerichts ihre Berech- tigung haben, wenn der Gesetzgeber belegt, dass die Abschläge für Motorjachten, Flugzeuge, Pelze etc. auch im unteren Quintil der EVS eine Entsprechung finden. Hier wird die Regierung in jedem Fall nachbessern müssen, aber, wie ich meine, sicherlich andere Dinge finden, die solche Abschläge aus politischer Sicht rechtfertigen.

Das die EVS als Maßstab für die Berechnung der Regelsätze als nicht gerechtfertigt anzusehen ist, weil die Datenermittlung für ein am Minimum liegendes Einkommen wegen der fehlenden Zeitnähe ungeeignet ist, scheint den Richtern entgangen zu sein. Es dauert in der Regel mehr als 2 Jahre, bis aus einer EVS die Daten für die Regelsatzbemessung durch das Arbeitsministerium angepasst werden können. Die derzeitige Angleichung der Regel- sätze nach der Rentenanpassung hat das BVerfG allerdings ebenfalls verworfen. Auch hier muss sich die Regierung etwas Neues einfallen lassen. Wenn das BVerfG die EVS und davon das untere Quintil (die unteren 20%) als angemessenes Instrument ansieht, beweist das aus meiner Sicht, dass sich das BVerfG nicht weiter damit befasst hat, welche Personen im unteren Quintil vertreten sind. Dort findet sich ein hoher Prozentsatz von Rentnern, die, aus welchen Gründen auch immer (Scham, Unwissenheit etc.) bereits mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum liegen. Alte Leute, die den größten Teil ihrer Zeit in der Wohnung verbringen, weniger essen als die Jüngeren, sich kaum noch Kleidung kaufen müssen und auch in anderen Dingen viel geringere Ansprüche stellen, sind wohl kaum eine adäquate Vergleichsgruppe für Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die, wie ja gefordert, jederzeit in der Lage sein müssen, einen Job anzunehmen, was körperlich Fitness voraussetzt.

Auch bei den Regelsätzen für Kinder verlangt das BVerfG lediglich empirische Nachweise, dass diese Sätze ausreichend sind. Das gibt Anlass zu der Befürchtung, dass diese Nachweise in ähnlicher Form geführt werden, wie sie von dem ehemaligen Finanzsenator Berlins, Thilo Sarrazin oder den Herren Professoren Friedrich Thießen und Christian Fischer publiziert wurden. Dabei muss klar sein, dass die Änderungen, die die Regierung vornehmen muss, nicht etwa dem BVerfG vorgelegt werden, damit dieses begutachtet, ob seine Anforderungen erfüllt wurden. Nein, die neue Gesetzeslage dient dann den Gerichten wieder als Grundlage und bleibt es solange, wie kein Richter diese vorgenommenen Änderungen als unzureichend ansieht. Und das, vermute ich, wird wieder Jahre dauern, wenn es denn überhaupt passiert.

Das BVerfG hat auch die Regelung, dass keine Sonderbedarfe bewilligt werden, gerügt und diese Regelung sogar mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das wird, so vermute ich, nun zu einem Ansturm führen, der von inkompetenten Mitarbeitern der ARGEn abgewiesen wird und somit zu einer neuen Klageflut führt. Man darf gespannt sein, was sich die Regierung einfallen lässt, um diesen Forderungen des Gerichts auszuweichen.

Es ist richtig, das BVerfG hat die Regierung gerügt. Aber aus meiner Sicht eigentlich nur für die schlampige Arbeit. Es hat sie lediglich aufgefordert, mit weniger anfälligen Begründungen zu arbeiten, aber keinesfalls hat es gefordert, die Regelsatzbemessung an die echten Erfordernisse anzupassen. Und so, denke ich, wird sich einiges an der Formulierung, nicht aber an den Inhalten ändern. Ich lasse mich allerdings gerne vom Gegenteil überraschen.

Gert Flegelskamp


Banner1_465x68

Archiv:
Hartz kehrt zurück
Hartz IV Verdichtung