Wirtschaftskrise 2009

Aus der Krise lernen - Seite 2

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Autor: Gert Flegelskamp   
Report München hat gerade interessante Beispiele über die Opfer und Profiteure der Krise gebracht. Nicht nur das. Sie brachten auch einen Bericht über das organisierte Verbrechen, wie und warum es sich in Deutschland festsetzt: mörderische Mafia. Das deutsche Netzwerk der Ndrangheta.

Ich denke, dass dabei vom BKA diskret verschwiegen wird, dass die Köpfe dieser Organisationen als "High Society" in den Krisen von Politik und Kapital ein und ausgehen, ihre Finger und Strohmänner in Banken und Konzernen weltweit haben und maßgebliche Impulse in Politik und Wirtschaft setzen.

Sie erinnern sich sicher: In den letzten Wochen waren in der Presse zahlreiche Artikel über die Verkäuferin, deren Kündigung wegen der Unterschlagung von 2 Pfandbons im Wert von 1,30 € vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg als rechtens erklärt wurde, wegen des Vertrauensbruchs und die Höhe der Schädigung des Unternehmens spiele dabei keine Rolle. Nur, der Begriff Unterschlagung hätte nicht verwendet werden dürfen, denn das ist eine Schuldzuweisung, die erst durch Nachweis in einem Ermittlungsverfahren von einem Gericht (für Strafrecht) hätte ausgesprochen werden müssen. Bis zu einem solchen Schuldspruch gilt rechtlich nach wie vor die Unschuldsvermutung und eine Richterin an einem Arbeitsgericht hat aus meiner Sicht weder rechtlich noch menschlich die Berechtigung, auf Zuruf der Geschäfts- und Filialleitung von Tengelmann einen Schuldspruch ohne definitive Beweise auszusprechen. Tatsache ist aber, dass Barbara E., die Verkäuferin, diesen Vorgang bis heute abstreitet. Tatsache ist auch, dass das Unternehmen definitiv keine Schädigung erfahren haben kann, denn die Ausstellung eines Pfandbons erfolgt nur gegen die Rückgabe des Leerguts. Wenn also jemand diese Bons verwendet und das Geld dafür kassiert, egal, ob er das Leergut selbst abgegeben hat oder jemand den verlorenen Bon gefunden hat. In jedem Fall ist das Geld der zuvor in Form von Pfand vereinnahmte Betrag für zurückgegebenes Leergut. Barbara E. könnte man also allenfalls zum Vorwurf machen, dass sie die Bons nicht zum Fundbüro brachte. Nun gibt es bei Tengelmann eine interne Anweisung, dass in solchen Fällen der Bon an die Filialleitung abgegeben werden muss, für den Fall, dass der Kunde nachfragt. Ein eher unwahrscheinliche Fall bei Beträgen von 48 bzw. 82 Cent. Holt man sich in diesen Ladenketten einen Einkaufswagen, dann liegen darin sehr oft die Kassenbelege des letzten Käufers und man schmeißt sie einfach weg, ohne einen Blick darauf zu werfen. Auch kontrollieren die wenigsten Käufer ihre Kassenbelege, ob auch der Bon für die Leergutrückgabe in Abzug gebracht wurde. Also gehe ich davon aus, dass solcherart an die Filialleitung zurückgegebene Leergutbons entweder der Filialleitung oder dem Unternehmen eine kleine Nebeneinnahme verschaffen.

Das ist aber noch nicht alles. Die Richterin des LAG Berlin-Brandenburg hält auch Seminare ab, in welchen sie Unternehmensleitungen rechtlich schult, wie man formgerecht Mitarbeitern kündigt und dabei Fehler vermeidet, die ein Arbeitsgericht ansonsten nicht ignorieren dürfte. Arbeitsgerichte gelten als Sozialgerichte und sollen vor allem dem Schwächeren, das ist in der Regel der Arbeitnehmer, rechtliches Gehör verschaffen und gerade die Aussagen der Arbeitgeberseite sehr kritisch prüfen. Frau Richterin Daniele Reber, ihres Zeichens gutbezahlte Staatsdienerin, hält nebenberuflich Referate, die dem Geist ihres Jobs diametral gegenüberstehen. Ich frage mich, ob man dieser Frau überhaupt noch das Vertrauen auf eine gerechte Urteilsfindung aussprechen darf, weil ihre Seminare und ihre Arbeit automatisch zu einem Interessenkonflikt führen, denn sicherlich gehören leitende Angestellte der Fa. Tengelmann zu ihren Kunden. Ich frage mich auch, ob die Erlaubnis zu Nebentätigkeiten von Staatsdienern (Beamten) überhaupt in Fällen gewährt werden darf, in denen der Nebenjob auf die eigentliche Haupttätigkeit negative Auswirkungen hat oder haben kann.


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