Kommentar von Gert Flegelskamp

WikiLeaks

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Autor: Gert Flegelskamp   
Ein Name geistert derzeit weltweit durch die Presse: Julian Assange. Das ist der Mann, der, auf welche Weise auch immer, in den Besitz von ca. 250.000 Dokumenten gekommen ist, sie ins Netz gestellt hat und schon zuvor einigen Zeitungsredaktionen unter der Vorbedingung, dass diese keine Vorabberichte ins Internet stellen, zur Verfügung gestellt hat. Diese Vorabmitteilung betraf die Redaktionen DER SPIEGEL, der britische "The Guardian", die französische "Le Monde", die spanische "El País" und die "The New York Times", die damit Gelegenheit bekamen, schon im Vorfeld einige der Dokumente zu analysieren.

wikileaks-new Technischer Hintergrund
213.251.145.96 ist wikileak.org

Mit dem DNS-Hack und der damit verbunden geblockten Namensauflösung von wikileak.org wurde die Abhängigkeit eines freien Internets vom "good will" U.S.Amerikanischer Behörden, Organisationen und Firmen offensichtlich.

Das Domain-Name-System (DNS) ist zuständig für die Auflösung von Domain-Namen in Internetadressen und umgekehrt. Funktioniert dieser Dienst nicht oder - wie im Fall wikileaks.org - wird der Domainname nicht mehr aufgelöst, dann ist dadurch der Domainname nicht mehr erreichbar. Der DNS-Dienst kann durchaus als eine tragenden Säulen des Internets gesehen werden.

Der eigentliche Webserver ist dann aber immer noch über seine Internetadresse des Internetprotokolls erreichbar. Das derzeit benutzten Format IPv4 besteht aus eine 32-Bit-Adressen, daher sind maximal 4.294.967.296 eindeutige Adressen möglich. IPv4-Adressen werden üblicherweise dezimal in vier Blöcken geschrieben, zum Beispiel 207.142.131.235. Je Block werden 8 Bit zusammengefasst; somit ergibt sich für jeden Block ein Wertebereich von 0 bis 255.

Mit diesem Wissen ausgestattet, ist jeder in der Lage - so lange nationale Firewalls die IP-Adresse nicht blockieren - eine nicht über DNS aufgelösten Domainname zu erreichen, sofern man eben die IP-Adresse kennt. Im Fall wikileaks.org ist das die IP: 213.251.145.96

Wenn Sie diese Adresse im Browser in der Form http://213.251.145.96/ eingegeben, erreicht sie die Webseiten des wikileak.org dann eben dirket über seine IP-Adresse.

UPDATE 05.12.2010 11:30
Heute Morgen war wikileaks.org auch nicht mehr über die IP erreichbar. Mittlerweile ist aber die IP wieder aufrufbar.

Unter www.wikileaks.ch war Wikileaks aber nach wie vor erreichbar. Dort ruft Wikileaks zur Unterstützung auf. Um den Bestand der attakierte Wikileaks-Webseite im Internet zu garantieren werden Spiegelsserver gesucht. Je mehr es davon gibt, ums so weniger ist Wikileaks angreifbar. (bib)
Kann man der Presse glauben, dann hat er nach dieser Vorabveröffentlichung schnell mal eben in Schweden 2 schwedische Damen vergewaltigt, um dann mit der Veröffentlichung weiter zu machen. Ein wenig seltsam kommt mir dieser Vergewaltigungsvorwurf schon vor, schon alleine deshalb, weil er, eher ungewöhnlich, sofort zu einem internationalen Haftbefehl gegen Assange führte. Oder ob die beiden schwedischen Damen Assage mit Gustav Adolf verwechselt haben?

Die deutsche Presse veröffentlichte dann auch bald einige deutsche Politiker betreffende Informationen, wobei Information nicht das richtige Wort ist. Es waren Einschätzungen amerikanischer Diplomaten über deutsche Politiker und eigentlich von einer solchen Banalität, dass sie die Veröffentlichung nicht wert waren. Wer hätte denn je daran gezweifelt, dass US-Diplomaten zur gleichen Einschätzung über unsere Kanzlerin als die Teflon-Merkel gekommen sind, wie Kabarettisten wie Pfitzner, die Gruppe "Neues aus der Anstalt", die Mitternachtsspitzen u.a. seit nunmehr 5 Jahren beständig darlegen. Auch die Internetgemeinde hat diese Feststellung auf vielen Seiten schon getroffen.

Die Meinung über "unseren" Guido ist so neu auch nicht. Lediglich die Geschichte über den Maulwurf in der FDP, der vorab Daten an die USA weitergegeben haben soll, ist ein wenig neu. Er wurde auch bereits identifiziert, als Büroleiter von Guido. Sein Name: Helmut Metzner. Inzwischen soll er entlassen worden sein, im gegenseitigen Einvernehmen, wie man der Presse entnehmen konnte. Nun ja, theoretisch könnte er auch ein Bauernopfer sein, der sich bei entsprechender Abfindung dazu bereit erklärt hat, die Schuld auf sich zu nehmen.

Dabei stellt sich mir eine andere Frage. Was ist das denn nun? Geheimnisverrat oder Hochverrat. Die Frage ist natürlich polemisch, denn es kann nur Geheimnisverrat sein. Hochverrat, so belehrte mich schließlich die Bundesanwaltschaft, als ich Merkel und Konsorten wegen der Abtretung von Hoheitsrechten an die EU wegen Hochverrat angezeigt hatte, setzt nach § 81 StGB die Anwendung von Gewalt voraus. Also muss in diesem Fall ein Geheimnisverrat vorliegen. Dieser aber wird zur strafbaren Handlung, wenn er durch eine zum Stillschweigen, das heißt zur Wahrung von Geheimnissen verpflichteten Person erfolgt. Davon gehe ich bei dem Büroleiter eines Parteivorsitzenden einfach mal aus. Denn, wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgte die Datenweitergabe noch zu Zeiten der Koalitionsverhandlungen und damit war Guido noch kein Außenminister.

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