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Ein Reich - aus viel Blut, Eisen, Intrige und Bestechung

Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-3 - Das Deutsche Reich ab 1871

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Autor: bib   
Das „Deutsche Reich“, der erste und einzige gesamtdeutsche Nationalstaat.
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Proklamation des deutschen Kaiserreiches
im Spiegelsaal zu Schloss Versailles
Gemälde von Anton von Werner

Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871) Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung (NBV) hervorging.

Die 25 Bundesglieder des Deutschen Reichs von 1871 Diese sogenanten Bundesglieder waren die Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen, die Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Hessen, Oldenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Mecklenburg-Strelitz, die Herzogtümer Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Anhalt, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg, die Fürstentümer Lippe, Waldeck, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Reuß älterer Linie, die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen.

RuStAG - Reichs- und Staatsangehörigkeits Gesetz
vom 22.7.1913
PDF RuStAG 1913
BMdJufV - Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) heutige Version

Drucksache 17/14807, Antwort der BRD vom 30.09.2013 auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE:
"Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945"
Die Bundesregierung der BRD räumt am 30.9.2013 auf Anfrage ein, dass das Deutsche Reich nach wie vor existiert und Rechtsfähigkeit besitzt.
Quelle: Deutscher Bundestag    D-U-N-S: 332620814
Drucksache als PDF mit Makierung
Mit der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum ersten Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles erfolgte die deutsche Reichsgründung. Damit war erstmals ein deutscher Nationalstaat entstanden, der im Kontext der Deutschlandfrage der kleindeutschen Lösung entsprach.

Das Deutsche Reich war zu beginn eine bundesstaatlich organisierte, am monarchischen Prinzip ausgerichtete, konstitutionelle Monarchie. Darum wird es im Zeitabschnitt von 1871 bis zum Zusammenbruch der Monarchie 1918 als „Deutsches Kaiserreich“ bezeichnet. Die ersten Reichstagswahlen wurden am 3. März 1871 abgehalten. Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand am 21. März im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin statt, das zur Reichshauptstadt erklärt wurde. Eine Reichsverfassung trat am 16. April in Kraft. Dem Kaiserreich gehörten 25 Bundesstaaten an. Bismarck wurde mit der Siegessäule und dem Bismarck-Nationaldenkmal in Berlin zwei Denkmäler gesetzt.

In den Jahren nach der Reichsgründung folgten verschiedene Epochen
Von den Gründerjahren mit dem Beginn der Industrialisierung und anschließender Gründerkrise, der Einführung einer staatlichen Sozialversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität und Altersarmut, über die imperialistische Expansion in Übersee des 2. Kaisers Wilhelm II. und Beginn der deutschen Kolonialzeit ab Mitte der 1880er Jahre unter gleichseitigen Konfrontationen mit Frankreich.

Außenpolitisch pendelte das Reich in den 1890er Jahren zwischen Großbritannien und Russland hin und her. Die sogenannte Kanonenbootpolitik wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges betrieben und übertünchte innenpolitische Probleme. Ab der Jahrhundertwende begannen die Arbeiter im Deutschen Reich sich verstärkt in freien Gewerkschaften zu organisieren und setzten mit einer Vielzahl von Streiks bessere Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungen durch.

Völkerrechtlich hat der Deutsche Kaiser in Den Haag am 18. Oktober 1907 für das Deutsche Reich das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, die sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) unterzeichnet. Mit der letzten Reichstagswahl im Kaiserreich von 1912 wurde die SPD stärkste Fraktion im Reichstag, was in radikal-konservativ Kreisen den antisemitischen Kampfbegriff „Judenwahl“ prägte, weil die Reichstagsmehrheit vom „jüdischen Golde“ beherrscht gewesen sei.

Am 22. Juli 1913 wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) erlassen. Es definiert, wer deutscher Reichsangehöriger bzw. wer deutscher Staatsangehöriger ist, was zwei völlig verschiedene Dinge sind! Dieses Gesetz ist die Ursprungsfassung und noch heute (als StAG) die entscheidende Rechtsgrundlage der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Legitimität der Umbenennung und vielfachen Änderungen dieses Gesetzes bis heute, teils durch das Naziregim des 3. Reiches wie mit §1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (RGBL 1934 Teil 1 S85), teils durch einen von den westlichen Besatzungsmächten des zweiten Weltkriegs installierten und seit spätestens 1956 illegitim gewordenen Gesetzgeber (BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012, Abs.Nr. 13), war und ist völkerrechtlich illegal. Letzteres betrifft alle rund 82 Millionen Deutsche auch noch heute.

Das deutsche Kaiserreich endete nach dem schrecklichen 1. Weltkrieg mit der Novemberrevolution und dem damit verbundenen Zerfall der deutschen Monarchien. Das Deutsche Reich sollte ab 9. November 1918 zur Republik werden, wobei die völkerrechtlichen Vorgänge historisch umstritten sind. So kam es zustande, dass Philipp Scheidemann und Karl Liebknecht – beide voneinander unabhängig und nahezu gleichzeitig – die Republik ausriefen, obwohl Kaiser Wilhelm II. erst 19 Tage später aus seinem Exil in Holland die Abdankung erklärte. Insofern war die Ausrufung der Republik in jenem Fall illegitim, da zu diesem Zeitpunkt weder Scheidemann noch Liebknecht, noch sonst irgendjemand, die notwendige staatliche Souveränität besaß. Ähnliche Vorgänge trugen sich auch in Bayern zu. Dort hatte Kurt Eisner (USPD) den Freistaat ausgerufen. Der damalige Regent, König Ludwig III., hatte jedoch nie abgedankt, sondern mit der Anifer Erklärung lediglich die Beamten und Soldaten von ihrem Treueeid entbunden.

Mit dem Versailler-Vertrag wurde dem Deutschen Reich eine Alleinschuld am 1.Weltkrieg unterstellt und drastische Maßnahmen aufoktroyiert. Diese führten im Ergebnis zu Hitler, der Epoche der Naziherrschaft des Dritten Reichs und zum 2. Weltkrieg. Jedoch ist mit der Kapitulation von Hitlers Wehrmacht das Deutsche Reich nicht untergegangen, was selbst die Bundesregierung – zuletzt im September 2013 – einräumte. In einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ erklärte die Bundesregierung der „Bundesrepublik Deutschland“, dass das Deutsche Reich nach wie vor existiert und Rechtsfähigkeit besitzt.

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Archiv:
Und es existiert doch! - Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-2
Faule Ausrede - Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-1