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Deutsche Staatsangehörige in Bayern unter Generalverdacht

„Reichsbürger“-Datei

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Autor: bib   
In Bayern werden seit dem missglückten SEK-Einsatz von Georgensgmünd deutsche Staatsangehörige als „Reichsbürger“ dämonisiert, als rechtsextrem diffamiert und zudem auch noch vom Bayerischen Innlandsgeheimdienst, dem Landesamt für Verfassungsschutz, überwacht. Der Hauptverantwortliche Herrmann des Bayerischen Innenministeriums, einem im internationalen UPIK®-Register unter gelisteten Unternehmen, gab neuerdings die Parole aus, jedem „Reichsbürger“ der legal genehmigte Waffen besitzt, diese zu entziehen. Also nicht nur Waffennarren, sondern auch jedem Jäger, Polizisten, Sportschützen oder Sicherheitsdienstler, sofern dieser nicht die Existenz des Deutschen Reiches abschwört.

17.11.2016 | BR - quer
„Reichsbürger“ unter Generalverdacht
Der Bayerischer Rundfunk meldet in der Sendung quer, dass Innenminister Herrmann die Entwaffnung aller „Reichsbürger“-Sympathisanten angeordnet hat. Dies sollen nun die Landratsämter umsetzen. Wer seinen Pass abgegeben oder einen Staatsangehörigkeitsausweis mit Abstammung verlangt hat, landet in der „Reichsbürgerdatei“.
Michael Fischer, Landratsamt Rosenheim: - Zitat Anfang - Diese Liste mit 164 Namen ist dann abgeglichen worden, mit der Datei Waffenrechtliche Erlaubnisse und dabei hat sich dann herausgestellt, es gibt 31 Personen die in beiden Dateien sind. - Zitat Ende -
https://youtu.be/_w_n2YDzCk0?t=3m12s


Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"

Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
Deutscher Bundestag, 30.06.2015
Deutscher Bundestag
Bundesrepublik Deutschland

Dissertation: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht - eine verfassungsrechtliche Untersuchung http://www.jurawelt.com/dissertationen/werke/9889

Deutsches Reich in den Grenzen von 1937 Das „Deutsche Reich“ in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich bis heute besteht. Diese Grenzen wurden von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges so festgelegt .
Auch Bayerische Beamte sind betroffen, gelten sie nach der Doktrin des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann nun auch als „Reichsbürger“, sofern sie die Existenz des „Deutschen Reiches“ bejahen oder sich erdreisten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen oder die Beurkundung beantragen. Diese Bediensteten sollen nun aus ihrem Dienst wegen „Unzuverlässigkeit“ entfernt werden. Einen Monat nach dem verunglückten SEK-Einsatz in Mittelfranken wurde dazu noch bekannt, dass der mutmaßliche Täter von Georgensgmünd offenbar engere Kontakte zu Polizisten hatte. Diese beiden Polizisten, und mittlerweile dreizehn weitere Beamte, stehen nun ebenso unter „Reichsbürger“-Verdacht und wurden zum Teil vom Dienst suspendiert sowie mit Disziplinarverfahren überzogen.

Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich
Nimmt man zur Kenntnis, dass selbst die aktuelle Bundesregierung von der Existenz und Rechtsfähigkeit des deutschen Reiches ausgeht (siehe links), so sieht nun diese bayerische Dämonisierung von deutschen Staatsangehörigen zu „Reichsbürgern“ doch ein wenig nach Hexenjagd aus. Noch absurder wird es, nimmt man Fachliteratur zum Staatsangehörigkeitsrecht zur Hand.

Dr. Karsten Mertens - Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht - Seite 79-80: Nach der Rechtsprechung des BVerfG ging das Grundgesetz selbst (...) davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hatte und weder mit der Kapitulation noch auf Grund der Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen war. Dies ergab sich (..) aus all jenen Passagen, die von den „Deutschen“, dem „deutschen Volk“ oder den „deutschen Staatsangehörigen“ handelten, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ausdrücke „Staatsangehörigkeit im Bunde (Art. 73 Nr. 2 GG) und „Staatsangehörigkeit in den Ländern“ (Art. 74 Nr. 8 GG) [heute aufgehoben] dienten allein zur Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern. Besonders deutlich illustriert die Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 1 GG den Bedeutungszusammenhang: Nachdem in den Beratungen zu dieser Vorschrift zunächst eine Fassung kursierte, in der von einer „Staatsangehörigkeit des Bundes“ die Rede war, ersetzte später der Grundsatzausschuß des Parlamentarischen Rates die Bezeichnung auf Vorschlag des Abgeordneten Bergsträßer durch „die deutsche Staatsangehörigkeit“. Bergsträßer begründete die Änderung wie folgt: „Da wir die Verfassung für Deutschland machen - nach einem Satz unserer Präambel - wollen wir sagen: ‚Die deutsche Staatsangehörigkeit’. Wir machen doch eine Verfassung, zu der wir die anderen Deutschen einladen.“


Vor diesem Hintergrund erscheint die „Reichsbürger“-Doktrin des Bayerischen Innenministeriums also schon einmal völlig überzogen. Mehr noch! Das Ministerium hantiert mit dem Ausdruck „Reichsbürger“ - absichtlich oder nicht – welcher definitiv ein Rechtsbegriff der Nazi-Schergen des Dritten Reiches ist und dem Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935 (RGBl. I S. 1146) entstammt. Nur Arier konnten demnach Reichsbürger sein. Auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes wurde vom Hitler-Regime faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen. Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten und Reichsangehörige mit geringeren Rechten. Wesentlich bedeutsamer als das Reichsbürgergesetz selbst waren die auf seiner Grundlage erlassenen dreizehn Verordnungen. Die erste, beinhaltete beispielsweise eine nationalsozialistische Definition des Begriffs „Jude“. Die elfte ordnete die kollektive Ausbürgerung aller deutschen Auslands-Juden an. In Deutschland wurde das Reichsbürgergesetz durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben.

Reichsdeutsche sind keine „Reichsbürger“
Demgegenüber sehen sich die als „Reichsbürger“ beschimpften jedoch als Reichsdeutsche. Sie beziehen sich eben nicht, wie zur Zeit gerne kolportiert, auf das Dritte Reich zwischen 1933 und 1945, sondern auf das Deutsche Reich zwischen 1871 und heute. Das Dritte Reich war nur eine Epoche in der Geschichte des Deutschen Reiches, das - wie wir nun wissen - auch noch heute existiert. Eine solche Epoche kann ebenso die BRD sein oder noch werden, nimmt man Artikel 146 GG zur Kenntnis. Und wer das in Bayern ebenso sieht, sich sogar noch erdreistet mit einem Staatsangehörigkeitsausweis beurkunden zu lassen, der ist per Definition der Firma „Staatsministeriums des Innern, Bau und Verkehr“ ein „Reichsbürger“. Der Begriff „Reichsbürger“ dient hier eindeutig der Stigmatisierung, weil er auf eine politische Gesinnung und Nähe zum Dritten Reich abstellt. Das Strafgesetzbuch sieht mit § 241a hierfür den Tatbestand der Politischen Verdächtigung vor. Wenn Bayerische Behörden pauschal jeden, der einen Staatsangehörigkeitsausweis (umgangssprachlich: Gelber Schein) „verlangt hat“, in einer „Reichsbürger-Datei“ landet, dann könnte das womöglich ein solcher sein. Bei Politischer Verdächtigung ist schon der Versuch strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. Das Gesetz sieht hier keine Geldstrafen vor! Der eigentliche Skandal dabei ist aber, dass die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten hierzu mehr Desinformation als Aufklärung bieten.

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Auf der nächsten Seite mehr zu Bayerns suspendierte Polizisten
Alle Bayern automatisch Reichsdeutsche
Ebenfalls unklar ist, was mit Bayerischen Staatsbürgern geschieht, die nicht eine Urkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz, sondern für die bayerische Staatsangehörigkeit nach Artikel 6 der Bayerischen Verfassung (BV) beantragt haben. Dass es eine Bayerische Staatsangehörigkeit geben muss ist offensichtlich, den beispielsweise kann Ministerpräsident in Bayern nach Artikel 44 BV nur ein Bayer werden. Ein Bayerisches Staatsangehörigkeitsgesetz, wie in der BV mit Artikel 6 Absatz 3 beschrieben, gibt es 70 Jahre nach Verfassungsgebung und dem gescheiterten Gesetzentwurf von 1946, heute immer noch nicht.
Nach dem am 15.10.1946 die Bayerische Verfassungsgebende Landesversammlung diesen Gesetzentwurf beschlossen hatte, wurde dieser jedoch von der amerikanischen Militärregierung durch 'Deputy Military Governor' General Lucius D. Clay am 24.10.1946 abgelehnt. Die amerikanische Militärregierung befürchtete seinerzeit vermutlich, dass sich Bayern durch Separation aus der Verantwortung zum 2. Weltkrieg stehlen wolle und untersagte den Gesetzentwurf mit der Begründung: "Der Gebrauch des Ausdruckes „bayerischer Staatsangehöriger“ wird daher nur anerkannt, wenn ein Staatsangehöriger Bayerns gemeint ist, der damit auch ein Staatsangehöriger Deutschlands ist, wie es später durch den Alliierten Kontrollrat verwaltet wird, oder wie es später durch irgendeine deutsche Regierung verwaltet wird."
In gleicher Weise muß der Wille, einem zukünftigen deutschen Bundesstaat beizutreten, als Anweisung an die Vertreter Bayerns ausgelegt werden, (...), aber nicht als ein Recht, die Teilnahme an irgendeiner Form der deutschen Regierung zu verweigern, ganz gleich, ob die als Zwischenlösung von den alliierten Behörden oder in Form einer beständigen Regierung vom deutschen Volk in seiner Gesamtheit errichtet wurde.
Seehofer und Herrmann ebenfalls „Reichsbürger“?
Möglicherweise klärt Bayerns Innenminister gemäß seiner „Reichsbürger“-Doktrin gerade seine eigene Reichsangehörigkeit ab, denn immerhin ist er ein Major der Reserve und ein solcher Soldat hat in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit. Es kann zwar sein, dass Herrmann "zum Besitz einer Waffe zu unzuverlässig" ist, da er in seiner Position aber eher das Schießen delegiert, gehen wir mal davon aus, dass er keine eigenen Waffen braucht. Ebenso deutscher Staatsangehöriger dürfte sein Chef, der Bayerische Ministerpräsident (MP) Seehofer sein. Ob Seehofer außer der Modell-Eisenbahn im Keller auch noch andere Waffen besitzt wissen wir natürlich nicht. Was wir aber wissen, muss er für das Amt des MP Bayer sein. Und ein Bayer ist gleichzeitig Reichsdeutscher. Dies und vieles andere hat 1946 die amerikanische Militärregierung den Vertreter Bayerns als Weisung erteilt. (siehe links im grauen Kasten)

Polizeihauptkommissar suspendiert
Bei einem der suspendierten Polizisten handelt es sich um Harald Schreyer, einem Seminarleiter im Polizei-Fortbildungsinstitut Ainring, erster Polizeihauptkommissar (PHK) überhaupt und 40 Jahre bei der Polizei. Seit Februar 2016 läuft ein Disziplinarverfahren gegen Schreyer, weil er sich angeblich als „Reichsbürger“ exponiert haben soll. Das behauptet zumindest Bayerns Innenminister Herrmann. Nur bislang (Stand November 2016) scheinbar ohne einem greifbaren Ergebnis. Bemerkenswert ist in jedem Fall, wieso bei einer angeblich so eindeutigen Rechtslage, ein Disziplinarverfahren nach über acht Monaten immer noch nicht abgeschlossen ist.

Harald Schreyer, Polizeihauptkommissar, (Zusammenschnitt bewusst tv 11.08.2015)
PHK Harald Schreyer wurde im Februar 2016 vom Dienst suspendiert, weil er sich angeblich als „Reichsbürger“ exponiert hat. youtube-Permalink: Harald Schreyer, Polizeihauptkommissar, (Zusammenschnitt bewusst tv 11.08.2015)

Kommentar „Reichsbürger“-Doktrin ist grober Unfug

Abgesehen davon, inwieweit wegen der vom Bayerischen Innenministerium ausgegebenen „Reichsbürger“-Doktrin das Vorgehen der Landratsämter und Städte datenschutzrechtlich wie auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, ist es darüber hinaus zweifelhaft, was mit denjenigen ist, die keinen Personalausweis oder Pass beantragt haben. Darüber hinaus soll es auch noch Zeitgenossen geben, die ihre Waffen erst gar nicht den Behörden melden und dieser Umstand dürfte Anhand dieser unsäglichen politischen Parole aus dem Innenministerium auch eher zu- als abnehmen. Mit dieser „Reichsbürger“-Doktrin wird also fahrlässig für weniger Sicherheit gesorgt.

Hier sollten sich die Bayerischen Beamten doch endlich mal an ihren Eid auf die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz besinnen, denn damit haben sie sich ganz klar an Recht und Gesetz gebunden und sind nicht irgend einer politischen Partei verpflichtet. Hier seien die Mauerschützenprozesse in Erinnerung gerufen, denn auch die damaligen Grenzsoldaten glaubten zu ihrer Dienstzeit nicht, dass sie sich später einmal für ihre Morde an Staatsflüchtlingen der DDR zu verantworten haben. Hatten sie aber trotzdem, auch wenn ihre damalige Obrigkeit das ganz anders sah. So scheint es auch heute wieder. Die kleinen Beamten sollen sich die Hände schmutzig machen und den Kopf hinhalten, während aus den "oberen Etagen" - die ihre Position vornehmlich dem politischen Proporz zu verdanken haben - nur Druck, Angstmache, Ironie, Sarkasmus oder Schweigen auf Fragen oder Remonstrationen kommt.

Anstatt also die Widersprüche im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, dem Deutschen Reich und auch Bayerns aufzulösen - wenn denn die Rechtslage wirklich so eindeutig wäre - scheint es doch eher so, als wird hier durch das Bayerische Innenministerium eine Angstmach-Kampagne gefahren um vermutlich seine Polizeibeamten zu disziplinieren und um den unaufhaltsamen Zusammenbruch des Kartenhauses noch ein wenig hinaus zu zögern. Und Herr Major der Reserve Herrmann, der bekanntlich ein alter Fan für Bundeswehreinsätze im Inneren ist, macht hier auch eine unglaubwürdige Figur. Einerseits wettert er gerne über mangelnde Rechtstaatlichkeit in der Türkei, andererseits gibt er zuhause aber Parolen der türkischen Art aus. Dem Machterhalt ist - so scheint es - alles andere unterzuordnen.

Niccolò Machiavelli lässt grüßen! /bib

Der Verdacht, hier einen kritischen Polizisten mundtot machen zu wollen, liegt doch sehr nahe. Nach unseren Recherchen stellte Schreyer seinem Dienstherrn viele unbequeme und kritische Fragen. Möglicherweise sogar zu viele. Und damit PHK Schreyer nicht den Corpsgeist mit Remonstration in Gefahr bringt - also der Pflicht jedes Beamten, sich bei unsicherer Rechtslage beim Vorgesetzten bezüglich der Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Handelns abzusichern - suspendiert man ihn lieber statt seine Fragen zu beantworten. Das mag für die Vorgesetzten zwar kurzfristig bequemer sein, könnte ihnen aber dennoch mittel- bis langfristig noch auf die Füße fallen.

only bad news are good news
- „Reichsbürgerszene“ is sonder very
Anstatt das sich die Medien - insbesondere die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen - bemühen die angeblichen Widersprüche in der Argumentation der von ihnen gern als „selbsternannte Reichsbürger“ betitelten aufzulösen, bekommt der geneigte Zuschauer viel Larifari präsentiert. Mit journalistischer Sorgfaltspflicht gemäß dem Pressekodex hat das alles freilich wenig zu tun. Stattdessen springen im Bayerischen Rundfunk und den anderen Boulevard-Gazetten viele alte Männer - vornehmlich mit grauem oder weißem Haar und manche sogar ganz oben ohne - herum und faseln irgendetwas von einer „Reichsbürgerbewegung“ oder „Reichsbürgerszene“. Es gibt aber nur Reichsdeutsche, genauer gesagt so ca. 82 Millionen davon und keinen einzigen Bundesdeutschen. Dies mögen zwar viele für einen Systemfehler halten, was an der staats- und völkerrechtlichen Situation dennoch nichts ändert. Vielmehr sollten die Skeptiker sich historisch-politisch besser bilden, statt wie Papageien die von der Obrigkeit verordnete Propaganda nachzuplappern.

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Quellenangaben:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr,
quer vom BR|youtube|17.11.2016|Titel: "Unterschätzte Gefahr: Reichsbürger wehren sich gegen Überprüfung"
  ,
Deutscher Bundestag, 30.06.2015, Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
  , Bundesrepublik Deutschland
• Dr. Karsten Mertens, Dissertation: Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht
- eine verfassungsrechtliche Untersuchung, ISBN 3-86504-083-7, books.google.de
Reichsbürgergesetz vom 15.09.1935, RGBl. I S. 1146, RGBl. I S. 1146 Original
Potsdamer Konferenz - Das Londoner Protokoll vom 12. September 1944,
  (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin)
Bayerische Verfassung, Freistaat Bayern , Artikel 6, Artikel 44
alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945
Artikel 146 Grundgesetz
§ 241a Strafgesetzbuch
• bewusst.tv | Fragen bei Zoll und Polizei
  Jo Conrad unterhält sich mit Marion Regner, ehem. Zollbeamtin und PHK Harald Schreyer
• youtube KraftZeitung | Harald Schreyer, Polizeihauptkommissar, (Zusammenschnitt bewusst tv 11.08.2015)
• Bayerische StaatsBibliothek,
  Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung.
  Band 4. 15. Juli bis 26. Oktober 1946: Kapitel: Beilage 30 Beilage 31 Beilage 32, 10. Sitzung 26.10.1946
• Ingo von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit: Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft, Seite 83 u. 84,
  ISBN-13: 978-3899494334, ISBN-10: 3899494334, Permalink zum Buch bei google-books
Zeit-online: Rainer Frenkel: „Tötung im Interesse der Obrigkeit“
  Wie ein westdeutsches Gericht versucht hat, ostdeutsche Vergangenheit zu bewältigen