Logo

Und es existiert doch!

Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-2

  • Drucken
(2 Bewertungen, Mittelwert: 5.00 von 5)
Autor: bib   
Deutschland ist zum 4. mal Fußball-Weltmeister. Da freut sich der Fan und wedelt gerne mit der Schwarz-Rot-Goldenen Fahne durch die Luft. Manche dieser euphorischen Menschen staffieren sogar Ihre Autos, Balkone und Fenster damit aus. Doch wessen Flagge hält der unbedarfte Sportsfreund da eigentlich wirklich hoch?

Seite 1 vorlesen lassen
Personalausweis (Deutschland) Quelle wikipedia: Muster des Personalausweises

Webseite Landratsamt München „Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. dessen Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, welche beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.“
Quelle: http://www.landkreis-muenchen.de/
D-U-N-S: 340726145

Webseite Deutscher Bundestag Quelle: www.bundestag.de/grundgesetz
D-U-N-S: 332620814

GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Juris
D-U-N-S: 330152042

Deutsches Reich in den Grenzen von 1937 Das „Deutsche Reich“ in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich bis heute besteht. Diese Grenzen wurden von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges mit dem Londoner Protokoll vom 12.09.1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin so festgelegt. Der Grund für diese Grenzziehung war die Expansion durch Nazideutschland ab 1938.
Quelle: potsdamer-konferenz.de/dokumente.php
Bundesrepublik Deutschland, das unbekannte Wesen. Wer oder was ist Deutschland genau?
Deutschland ist das Land der Deutschen. So weit dürfte noch jeder einer Meinung sein. Was definiert jedoch, wer Deutsche(r) ist? Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist die Antwort nicht mehr so einfach. Sie werden feststellen, sofern Sie es wirklich wissen wollen, dass zwischen der landläufigen Meinung und den tatsächlichen Fakten einer Staatsange-hörigkeit Welten liegen können.

Als erstes werden die meisten denken, ich bin über 16 Jahre alt und habe einen Ausweis, da steht das doch drin. Ist das wirklich so? Auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass steht ganz oben BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, sowie FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY und REPUBLIQUIE FEDERALE D’ALLEMAGNE. Fakt ist also, auf diesem Ausweis ist nicht von „Deutschland“ sondern der „Bundesrepublik Deutschland“ die Rede.

Nun werden Sie sich denken, egal, das ist doch das selbe! Nur, ob das wirklich so ist wissen sie nicht genau, oder? Ein Blick auf ein Landratsamt in Ihrer Nähe, hier zum Beispiel München, könnte jedoch Ihre Meinung durcheinander bringen. Dieses Landratsamt erklärt hierzu nämlich: „Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.“ (siehe links). Auch wird dadurch deutlich, dass ein Antrag gestellt werden muss, um einen verbindlichen Nachweis über den Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit führen zu können und dieser Antrag 25 Euro kostet. Wenn es etwas kostet, dann hört ein Interesse in der Regel schnell auf, ist das zu vermutende Kalkül dahinter.

Nun ja, Staatsangehörigkeit hin oder her denken Sie, zumindest dürfen Sie ja Wählen gehen mit Ihrem Ausweis, denn irgendwann erhielten Sie doch eine amtliche Wahlbenachrichtigung: „für die Wahl zum DEUTSCHEN BUNDESTAG“. Sehen Sie sich dann auf der Webseite des Deutschen Bundestages um, so finden Sie unter der Rubrik „Rechtliche Grundlagen“ folgende Erklärung: Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Hier wird also erneut von der „Bundesrepublik Deutschland“ gesprochen und nicht von „Deutschland“. Darüber hinaus wird explizit die Behauptung aufgestellt, das Grundgesetz ist die Verfassung der „Bundesrepublik Deutschland“, obwohl dieses Grundgesetz selbst den Begriff Verfassung nur insoweit kennt, als das es lediglich bis zum Inkrafttreten einer solchen Verfassung gilt.

Im weiterführenden Beitrag des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Grundgesetz“ ist dann weiter zu lesen: Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Wenn Sie dann in Artikel 116 nachsehen, wer das deutsche Volk nun genau ist, so erfahren Sie: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Sehr aufschlussreich ist das nicht. Die Deutschen sind demnach die, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wer besitzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit? Wir erinnern uns, das ist der, der für 25 Euro einen Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellt. Zudem wird nun vom „Deutschen Reich“ von 1937 gesprochen, in dessen Gebiet Flüchtlinge und Vertriebene mit deutscher Volkszugehörigkeit aufgenommen wurden und diese auch deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind.


FRG - Calgary, Winterolympiade 1988 Einzug der BRD-Olympiamanschaft 1988 in Calgary.

GDR - Lake Placid, Winterolympiade 1980 Einzug der DDR-Olympiamanschaft 1980 in Lake Placid.
Wieso „Deutsches Reich“? Das war doch Hitler, Nazis und so? Der unbedarfte Sportsfreund will damit doch nichts zu tun haben! Außerdem gibt’s doch seit fast 70 Jahren das „Dritte Reich“ nicht mehr, denkt der Sportfan sich und ordnet das möglicherweise als Druckfehler ein. Schlau weiß der sportbegeisterte Fernsehzuschauer durch jahrelange Übung: „Wir sind doch wiedervereinigt, was soll das also alles?“

Auch wird bei internationalen Sportveranstaltungen, wie beispielsweise der Olympiade, doch immer nur von Deutschland gesprochen. Der fachkundige Hobby-Sportanalyst wird sogar wissen, dass, vor 1990 die Ansage für das heutige Westdeutschland einmal „Federal Republik of Germany“ lautete. Und die fünf neuen Bundesländer, wurden damals immer als „German Democratic Republic“ angesagt. Von einem „Deutschen Reich“ hat der kundige Sportzuschauer zuletzt bei der Olympiade 1936 etwas gehört.

Darüber, wann und ob dieses „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ je von dem dort selben definierten Souverän (Art. 20 Abs. 2 GG) - dem deutschen Volk also - genehmigt wurde, bleibt offen. Sicher scheint nur eines, die Alliierten, also die Siegermächte aus dem zweiten Weltkrieg, haben dieses Grundgesetz 1949 genehmigt. Das sind zwar die selben Mächte, die uns heute mit NSA & Co ausspionieren, aber das ist für den wahrhaftigen Sportsfreund wirklich kein Grund zur Besorgnis. Oder doch? Immerhin ist noch unklar, mit wessen Fahne er da immer herumfuchtelt.

Bei genauerer Betrachtung sind noch viele Fragen offen.
Einige Antworten finden Sie auf der nächsten Seite ....



Selbst die Bundesregierung geht von der Existenz und der Rechtsfähigkeit des „Deutschen Reiches“ aus. Wenige Tage nach der letzten Bundestagswahl antwortete die Regierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (siehe grauer Kasten). Das Kanzleramt war demnach im September 2013 der Überzeugung, dass die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) auch heute nicht Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“ sei. Die Bundesregierung begründet dies vornehmlich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36,1) aus dem Jahre 1973. Diese Rechtsaufassung ist also über 40 Jahre alt!

Seite 2 vorlesen lassen
Drucksache 17/14807, Antwort der BRD vom 30.09.2013 auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE:
"Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945"
Quelle: Deutscher Bundestag    D-U-N-S: 332620814
Bundesregierung D-U-N-S: 498997931

Tagesschau vom 02.07.1989 - Schlesiertreffen Hannover
Finanzminister der "Einheit" und damaliger CSU-Vorsitzender Theo Waigel, erklärte auf dem Treffen der Schlesischen Vertriebenen am 2.7.1989, das deutschlandpolitische Ziel bleibe "die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung". Gemäß dem Urteil des BVerfG "besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 rechtlich fort". Die Ostverträge seien "reine Gewaltverzichtsverträge und keine Grenzverträge". Solange es keinen Friedensvertrag gebe, so Waigel, bleibe "die deutsche Frage rechtlich, politisch und geschichtlich offen". Es gab bis dato keinen völkerchtlich verbindlichen Akt für die Abtrennung der Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neisse-Grenze , so Waigel damals. Waigel sorgte mit seinem Vortrag sogar bei ZK-Chef Honecker für Wallung, der sich am Tag darauf zu Kritik bei BM Seiters veranlasst sah. Allerdings hat sich dieser völkerrechtliche Umstand auch später mit dem deutsch-polnischen-Grenzvertrag von 1990 nicht geändert. Dieser bilaterale Vertrag hat lediglich Bindung für die BRD und Polen, jedoch nicht für Deutschland im Sinne des Deutschen Reiches mit Polen. Und das diese Fragen auch heute noch offen sind, zeigt die immer wiederkehrende Drohung von Seiten Polens, diesen deutsch-polnischen Vertrag aufzukündigen. (SZ 2010 / Spiegel 2006)
Dieses Urteil kam zustande, weil die Bayerische Staatsregierung im Mai 1973 mit einem Normenkontrollverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland klagte, mit welcher die Bayerische Landesregierung den Grundlagenvertrag (21.12.1972) zwischen der BRD und der DDR der sozial-liberalen Regierung von Kanzler Willy Brandt zu verhindern suchte. Zur Begründung trug Bayern damals vor: Der Grundlagenvertrag verstoße gegen das Gebot der Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands, weil er von der Rechtsauffassung vom Untergang des Deutschen Reiches und dem Neuentstehen zweier unabhängiger Staaten auf dem Gebiet des alten Reiches ausgehe. Zudem sei auch das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot verletzt, weil dieser Vertrag die Deutsche Demokratische Republik als mit der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigten, unabhängigen und selbständigen Staat anerkenne.

Das Bundesverfassungsgericht entschied damals: Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23 (i.d. Fassung vor 1990), Art. 116 und Art. 146 GG (i.d. Fassung vor 1990).
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (, mit dem 2+4-Vertrag von 1990 allerdings nicht mehr!! (BGBL 1990 2 S.1317) (BGBL 1990 2 S.1331). , jedoch wurde am 8.10.1990 der Überleitungsvertrag aus dem Jahr 1955 teilweise erneut mit den Drei Mächten in Kraft gesetzt (BGBL 1990 II S.1387 Nr 3.)). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlam. Rates - StenBer. S. 70).
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat (BRD) identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Sie ( die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (damals Art 23 GG), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). (in der Fassung 1973) Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG (, der mit dem Art. 4 Abs. 2 des Einigungsvertrag von 1990 aufgehoben und seit 1992 völlig anders gefasst ist,) genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. Das Besondere dieses (Grundlagen-)Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist.
Quelle: BVerfG, 2 BvF 1/73, Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973, Absatz-Nr 15, 16, 17, 23 (BVerfGE 36, 1)
Legende: (Grau = Kommentare) (Grün = Deutschland) (Gelb = BRD) (Orange = BRD)



Handlungsempfehlung des Innenministeriums Brandenburg zum Umgang mit sog. "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" Quelle: http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/Reichsbuerger.pdf   [Lokale Kopie]
IM Land Brandenburg D-U-N-S: 340371520

Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung Quelle: www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de  [Lokale Kopie]
Bay. Staatskanzlei D-U-N-S: 342641938

The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973. Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State
Man beachte, der bei der UN gemeldete Staat heiß Deutschland und die Staaten Bundesrepublik Deutschland sowie Deutsche Demokratische Republik gibt es seit dem 3.10.1990 nicht mehr.
Wir wissen nun, die BRD geht im Jahr 2013 (und mutmaßlich auch heute) vom fortbestehen des „Deutschen Reiches„ aus. Also kann und muss die BRD völkerechtlich etwas anderes sein als „Deutschland“, weil ansonsten diese Argumentation "nicht Rechtsnachfolger" zu sein, heutzutage jeglicher Logik entbehrt. Um so bemerkenswerter ist der Umstand, dass nun, sozusagen zeitgleich, der "Verfassungsschutz" des Landes Brandenburg das Gegenteil behauptet und an die Bediensteten seines Landes eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Reichsbürgern - also deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Grundgesetzes - herausgab. Selbiges unternahmen auch andere Bundesländer wie Bayern. Die Bayerische Staatskanzlei und der Bayerische Verfassungsschutz füttert seine Kommunen mit irreführenden Infos. Da werden pauschal Staatsangehörige als bizarre Persönlichkeiten oder Querulanten diffamiert, wenn diese ihre angestammten Rechte fordern. Es läge nur an einer Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils, wird den Kommunen als Parole ausgegeben und empfohlen, die verfassungsmäßige Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) zu ignorieren. Rechtsbruch oder Rechtsbeugung werden als Handlungsempfehlung getarnt. Bayern verweist dann auch noch für weitere Infos an den Verfassungsschutz des rot-roten Landes Brandenburg. Unter dem Strich sind solche Desinformationskampagnen Anstiftung zum organisierten Rechtsbruch und mit Art. 20 GG unvereinbar. Zwar ist eine Empfehlung keine Anweisung, nur ob das allen Bediensteten in den Kommunen bewusst ist, bleibt zu bezweifeln.

Sieht man nun bei der UN nach, wie das vermutete „vereinte Deutschland“ dort eingetragen ist, dann finden wir lediglich Germany, also Deutschland. Darunter ist ein Hinweis zu finden, dass die Federal Republic of Germany (BRD) es dort seit dem 3.10.1990 nicht mehr gibt. Ganz offensichtlich liegt hier ein Etikettenschwindel vor. Wir wissen durch das Urteil des BVerfG, dass die BRD kein Staat sondern eine Organisation ist. In diesem Urteil wird sogar Carlo Schmid zitiert. Es scheint also, dem deutschen Staatsvolk wird hier eine Staatlichkeit der BRD vorgegaukelt, die sie nie hatte. Gleichzeitig sind Bundesländer bemüßigt, Desinformationskampagnen über das „Deutsche Reich“ zu fahren, welche versucht die eigenen Bediensteten in die Irre zu führen. Dieser Widerspruch macht misstrauisch, extrem misstrauisch sogar.

Wenn die Bundesrepublik ungleich dem Deutschen Reich ist, dann ist sie auch nicht Deutschland - mehr auf der nächsten Seite....
Seite 3 vorlesen lassen
Reiner Oberüber: Staatsangehörigkeit DEUTSCH
Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen
Ein Vortrag von Reiner Oberüber.
Webseite: gelberschein.info
Seit 1990 ist durch den Artikel 7 des 2+4-Vertrags, das „vereinte Deutschland“ (also nicht die BRD) über seine inneren und Äußeren Angelegenheiten angeblich wieder voll souverän. Das Argument, nicht Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“ zu sein, kann also für die BRD nur dann greifen, wenn sie (die BRD) nicht das „vereinte Deutschland“ ist. Und wie wir jetzt alle durch das Bundesverfassungsgericht wissen, ist mit „Deutschland“, „in Bezug auf Deutschland“, „Gesamtdeutschland“ oder „Deutschland als Ganzes“, immer das „Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937“ gemeint. Ein „vereintes Deutschland“ wurde erst im 2+4-Vertrag beschrieben, und soll demgemäß unzweifelhaft der Nachfolgestaat für „Deutschland als Ganzes“, sprich dem „Deutschen Reich“ sein.

Allerdings, und jetzt der Haken an der Sache, hat dieses „vereinte Deutschland“ weder die in Artikel 1 Abs.4 2+4-Vertrag beschriebenen Verfassung, noch den mit Artikel 1 Abs.2 2+4-Vertrag geforderten völkerrechtlich verbindlichen (Friedens-)Vertrag mit Polen. Zwar hat die BRD einen ähnlichen Vertrag mit Polen (BGBL 1991 II S.1329), jedoch ist die BRD nicht das „vereinte Deutschland“. Zudem lies die BRD teilweise die Besatzungsstatuten des Überleitungsvertrages gegenüber den 3 Mächten paralell zum 2+4-Vertrag wieder aufleben. Wozu es diesen höchstfragwürdigen Akt der Selbstunterwerfung der BRD gegenüber den Drei Mächten braucht(e), wurde nie öffentlich kommuniziert. Sicher ist auf jeden Fall, das Grundgesetz ist nicht die Verfassung Deutschlands, es ist allerhöchstens die einer besatzungsrechtlichen Verwaltung - womit wir wieder bei Carlo Schmid wären.

Carlo Schmid (SPD): Was heißt eigentlich: Grundgesetz?
Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat (08.09.1948)
Solange diese Verfassung des „vereinten Deutschland“ nicht existiert, solange verwaltet die BRD, unter uneigennütziger Selbstaufopferung, das „vereinte Deutschland“ mit Hartz4, mit Minirenten die auch noch zu versteuern sind, mit GEZ-Steuer und anderen Wuchersteuern, und in Kürze wohl auch noch mit Maut für alle überall. Und trotzdem werden der BRD die Einnahmen nie reichen, denn es muss ja auch der geheime ESM-Rettungsschirm gefüttert werden. Wie wir durch Ed Snowden seit 2013 lernen durften, wissen wir nun auch noch, dass wir alle Terrorverdächtige sind und darum brauchen wir nun ein Freihandelsabkommen mit den USA.

Spätestens jetzt sollte sich der deutsche Sportsfreund fragen, ob das wirklich seine Fahne ist, mit der er da herumwedelt? Die Flagge des „Deutschen Reichs“ war nämlich Schwarz-Weiß-Rot!


Tip: Im nächsten Teil betrachten wir die Entstehung des Deutschen Reichs genauer.





Quellenangaben:
United Nations
- Mitglieder

www.un.org/en/member-states/#gotoG

Deutscher Bundestag
- Grundgesetz

www.bundestag.de/grundgesetz
- Druchsache 17/14807

Antwort der BRD vom 30.09.2013 auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE: "Völkerrechtliche Konsequenzen aus der behaupteten Subjektidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich seit dem 8. Mai 1945"
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/148/1714807.pdf
[PDF]

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Juris
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html [PDF ]

Landratsamt München
- »Familie-Gesellschaft-Gesundheit-Soziales »Ausländer »Staatsangehörigkeitsausweis

www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/auslaender/staatsangehoerigkeitsausweis-beantragen/

UPIK® - Unique Partner Identification Key
- Die UPIK®-Plattform dient als eindeutiges, einheitliches und firmenübergreifendes Identifizierungssystem


ISBN3-486-56361-0 / ISBN3-486-56360-2 | 1998
- Dokumente zur Deutschlandpolitik: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90

- Seite 325 - Theo Waigel auf dem Schlesiertreffen am 2.7.1989
Videoausschnitt Tagesschau 02.07.1989
- Bundesfinanzminister Theo Waigel stellt Oder-Neisse-Grenze in Frage

outdated.kraftzeitung.net/download/19890702_TheoWaigel_SchlesierTreffen_in_Hannover.mp4

BGBL 1991 II - 16.12.1991 | aus Nr. 33 vom 21.12.1991, Seite 1328
- Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze
(deutsch-polnischer Grenzvertrag)


BGBL 1990 II - 08.10.1990 | aus Nr. 42 vom 09.11.1990, Seite 1386
- Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
(Fortsetzung Überleitungsvertrag 1990)


BGBL 1990 II - 11.10.1990 | aus Nr. 38 vom 13.10.1990, Seite 1317
- Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
(2+4-Vertrag)

BGBL 1990 II - 2.10.1990 | aus Nr. 38 vom 13.10.1990, Seite 1331
- Bekanntmachung einer Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland


BVerfGE 36,1
-Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973 auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 1973
-- 2 BvF 1/73 --


SPD | Carlo Schmid - Vita -
Parlamentarischer Rat - 08.09.1949
- Rede des Abgeordneten Carlo Schmid [StenBer. S. 70ff] - Transscript
Transscript antiterror-info.org
- Carlo Schmid SPD - Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948 - Audio (youtube)

Deutsches Reich 1919 bis 1937
- Grafik HQ (2362 x 2145 Pixel)- Weimarer Republik / Drittes Reich

www.kraftzeitung.net/images/KZ/upload3/2014/DR/germany-1919-1937.jpg


Link:
Faule Ausrede - Wenn wir das gewußt hätten! - Teil-1