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Kommentar von Gert Flegelskamp

Krieg in Afghanistan

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Autor: Gert Flegelskamp   
Die Bundeswehr ist im Krieg angekommen, so kann man es bei der ARD in einem Kommentar lesen. Dieser Kommentar zeigt aus meiner Sicht bei aller vermeintlichen Kritik , wie man die Bevölkerung auch seitens der Medien einzulullen versucht. Wir sollen akzeptieren, dass deutsche Soldaten in Afghanistan sind. Wir sollen akzeptieren, dass dabei Soldaten "fallen", wie es seitens des Militärs und der Politik immer beschönigend ausgedrückt wird. Aber diese Soldaten sind nicht gefallen, denn ein Gefallener steht wieder auf. Sie wurden getötet, bei einem Einsatz, für den es keine Rechtfertigung gibt, in einem Land, in dem unser Militär nichts zu suchen hat. Und wir sollen akzeptieren, dass das Töten von Zivilisten (siehe Oberst Klein) unvermeidbare Kolleteralschäden sind, die halt im "Dienste der Sache" unvermeidbar sind.

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Afghanischer Mudschahedin auf Wachposition im Hindukush
Aber was ist die Sache? Krieg gegen den Terrorismus?

Noch nie ist es einem Land gelungen, durch Steigerung der Militärpräsenz einen Partisanenkrieg zu unterbinden und das, was uns als Terrorismus verkauft wird, ist ein Partisanenkrieg. je mehr Soldaten man in ein Land schickt und je brutaler man vorgeht, umso mehr Zulauf bekommen die Partisanen, die ihren Kampf (zurecht) als Freiheitskampf ansehen. So etwas geling dem Militär nur im Zuge der Ausrottung, so wie es die Spanier mit den Indios und die Amerikaner mit den Indianern machten.

Das Grundgesetz wird gerne als die "Verfassung" der Deutschen bezeichnet, obwohl es nur eine auf Anweisung der Besatzungsmächte entstandene Interimsverfassung darstellt, die lt. Artikel 146 durch eine durch Volksabstimmung verabschiedete Verfassung ersetzt werden sollte. In der Urfassung des Grundgesetzes wurde das sowohl in der Päambel als auch in Art. 146 als MUSS festgelegt. Aber die Leichtigkeit, mit welcher das GG geändert werden kann, hat aus diesem MUSS ein WENN-dann KANN gemacht.

Die Gründung der Bundeswehr war bereits ein Eingriff in die Grundrechte der BRD-Bewohner, die nicht gefragt wurden, ob sie mit der Aufstellung einer erneuten Militärmacht einverstanden wären. Es wurde einfach Artikel 12a in die "Verfassung" eingefügt. Mit ihm wurde die Wehrpflicht wieder eingeführt oder, bei Verweigerung, alternativ ersatzweise der Zivildienst.

In diesem Artikel wird allerdings nur von einem Verteidigungsfall ausgegangen und damit vermutlich während des kalten Krieges und der damit verbundenen Propaganda wohl auch die Zustimmung der Bevölkerung erwirkt. Doch offensichtlich hat man bereits damals ein kleines Schlupfloch eingeführt, indem man in Absatz 5 festlegte:
Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.



Der Artikel 12a gehört ja noch zu den Grundrechten, deren Wesensgehalt nicht verändert werden darf. Da man aber mit dem Verweis auf Art. 80a in dieses Grundrecht, dass eigentlich nur den Verteidigungsfall vorsieht, ein Ausnahmeregel aufgestellt hat, in welcher auch die Bündnisverpflichtung als Grund für einen Bundeswehreinsatz auch außerhalb der eigenen Landesverteidigung vorgesehen wird (Absatz 3):

Artikel 80a
  1. Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
  2. Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
  3. Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird. Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.
Das ist natürlich schönstes Juristendeutsch und bietet Raum für die abenteuerlichsten Interpretationen. Es ist aber auch der Grund, warum so vehement behauptet wurde, dass die Bundeswehr am Kriegsgeschehen in Afghanistan nicht beteiligt wäre, sondern im Zeichen der ISAF rein humanitäre Aufgaben und die Ausbildung von Streit- und Polizeikräften betriebe. Aussprüche wie "Unser Land wird am Hindukusch verteidigt" durch Struck sind dabei Propaganda, die Göbbels sicher nicht besser hätte gestalten können.

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Afghanischer Soldatennachwuchs beim Gruppenfoto 
Doch wäre es wirklich um die Ausbildung des Militärs und der Polizei gegangen, hätte man die Auszubildenden viel billiger nach Deutschland in die vorhandenen Ausbildungsstätten holen und viel intensiver ausbilden können, als das in Afghanistan überhaupt möglich war.

Inzwischen fällt auch gelegentlich schon mal das Wörtchen Krieg, welches man über Jahre strikt vermieden hat. Das hatte seinen Grund, denn die Bündnisverpflichtung wäre sicherlich stringenter hinterfragt worden, wäre die Bundeswehr zu "Kriegseinsätzen" nach Afghanistan geordert worden. Und bei intensiver Hinterfragung dieser Nato-Bündnisverpflichtung wäre stärker als gewünscht klar geworden, dass

  1. Afghanistan von der USA überfallen wurde, ein Überfall, der eben nicht durch das Völkerrecht abgesegnet wurde, weil die Taliban die USA nie angegriffen haben und auch in keinster Weise an der nach wie vor nicht wirklich aufgeklärten Ereignisse des 11.9. beteiligt waren. Die angebliche Anwesenheit bin Ladens in Afghanistan war keine Rechtfertigung nach dem Völkerrecht für den Überfall und das Bombardement dort durch die USA.
  2. Die anschließende Besetzung des Landes durch die USA und ihrer NATO-Verbündeten war ebenso wenig gerechtfertigt, weil das NATO-Bündnis wiederum einen völkerrechtlich legitimen Anspruch auf Bündnishilfe voraussetzt.
  3. Karsei war eine von der USA bestimmte Marionette, die dem dortigen Einsatz einen Anstrich von Legitimität verleihen sollte.

Doch nun glaubt man in Berlin offenbar, dass die Eindrücke über den Anfang der Geschichte im Gedächtnis der Bevölkerung inzwischen so verwaschen sind, dass man dem dummen Volk so allmählich verklickern kann, dass wir uns im Kriegseinsatz in Afghanistan befinden. Ich bin überzeugt, dass es nach wie vor Politiker geben wird, die den Kriegseinsatz abstreiten werden und auf Wortklauberei a la zu Guttenberg (kriegsähnliche Zustände) zu bagatellisieren versuchen.

Doch diese Politiker haben nun ein zweites Problem, eigentlich eine Folgeerscheinung des ersten Problems, nämlich den Oberst Klein und seinen Freispruch.

Der Freispruch der Bundesanwaltschaft beruft sich dabei darauf, dass der Einsatz des Obersten nach dem Völkerrecht in einem Kriegsgebiet nicht zu beanstanden gewesen sei. Lassen wir dabei einmal das Obskure dieser Aussage außeracht, hat die Bundesanwaltschaft für den Oberst eine Kriegshandlung als Grund für den Freispruch angeführt. Wäre kein Krieg, dann hätte Frau Harms die Anklage nicht unter den Tisch fallen lassen dürfen.


Somit steht fest, wir befinden uns in Afghanistan im Krieg, wurden aber nie von Afghanen oder Taliban angegriffen. Auch das Bündnis der NATO beruht auf falschen Vorspiegelungen, weil nach dem Völkerrecht die USA Afghanistan niemals hätte angreifen dürfen.

Es gibt wohl niemanden, der nicht längst begriffen hätte, dass die USA im dortigen Gebiet lediglich ihre geostrategischen Interessen verfolgen und wir Deutschen keineswegs Bündnispartner sind, sondern "Dienstverpflichtete" der kriegslüsternsten Nation auf diesem Planeten.

Zusammenfassend muss deutlich werden, dass jede Bundesregierung seit dem ersten Bundeswehreinsatz gegen die "Verfassung" verstoßen hat, dass entgegen Gabriels Aussage die derzeitige Regierung kein neues Mandat braucht, sondern unverzüglich den Abzug deutscher Truppen aus Afghanistan einleiten, statt sie aufzurüsten, muss.

Ein Land, das gegen die eigene Verfassung verstößt (und nicht nur in diesem Fall), kann sich nicht als Rechtsstaat und nicht als Demokratie bezeichnen.

Gert Flegelskamp

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Archiv:
17.12.2009: Mutti oder Kriegskanzlerin?
18.09.2009: Kriegsverbrechen in Kundus? - Strafanzeige gegen Klein und Jung!
13.09.2009: Das Massaker von Kundus - NATO: Oberst Klein verantwortlich!


Video zum Thema: Der 3. Weltkrieg - Kriegsversprechen