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Kundus - Debakel oder Kalkül

Mutti oder Kriegskanzlerin?

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Autor: bib   
Die Kanzlerin soll „endlich die Karten auf den Tisch legen“, forderte Lothar Bisky. Damit sticht der Linksparteichef in eine offene Wunde.

Kommentar der Redaktion:
Die Kanzlerin machte Anfang Dezember das Bombardement bei Kundus vom 04.September zur Chef-Sache und erklärte es, wie Guttenberg im zweiten Anlauf, ebenfalls für "unangemessen". Offen bleibt nach wie vor was das Kanzleramt unter der Leitung des heutigen Innenministers Thomas de Maiziere sowie die Kanzlerin wann wußten.

Sollte sich herausstellen, dass das Kanzleramt die Eskalation billigten und das Kundus-Bombardemet möglicherweise sogar eine geheime CIA/BND-Mission war, die die alte Regierung nicht verhindert hat bzw. wollte, dann wäre das schon eine neue Qualität.

Vor diesem Hintergrund wäre durchaus vortsellbar, dass die alte und neue Kanzlerin drei Wochen vor der Bundestagswahl Ruhe an der "Wählerfront" haben wollte und daher die Parole "Mein Name ist Hase" ausgab.

Sollte sich das bewahrheiten, dann wäre die gesamte Regierung nicht mehr tragbar und
die strafrechtliche Aufarbeitung angzeigt. Die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen wären eine logische Konsequenz.
Bisky warf Angela Merkel (CDU) eine „Salamitaktik“ vor, die nicht aufgehen werde.

Sollte stimmen, dass das Kanzleramt bereits vor dem Luftschlag ein schärferes Vorgehen der Bundeswehr in Afghanistan gebilligt hat, dann seien Parlament und Öffentlichkeit bewusst getäuscht worden. Das werfe ein völlig neues Licht auf die Ereignisse und die „Desinformationspolitik der Bundesregierung“.

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.

Der in Ausführung des Art. 26 Grundgesetz erlassene § 80 Strafgesetzbuch lautet:
Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Regierungserklärung zu Afghanistan am 08.09.2009


Foto: ddp

Links:
10.09.2009
freitag.de: Kanzlerin im Krieg
28.11.2009
neues-deutschland.de: Was wusste Merkel über das Massaker von Kundus
01.12.2009
badische-zeitung.de. Der Fall Kundus erreicht das Kanzleramt
12.12.2009
focus.de: Luftschlag erschüttert Berlin
sueddeutsche.de: "Treten Sie vor den Bundestag"
13.12.2009
sueddeutsche.de: Blankes Kriegsrecht
sueddeutsche.de: Betrug an der Öffentlichkeit
Spiegel.de: Kunduz-Augenzeuge - "Es sah aus, als ob die Erde Feuer spuckt"
Spiegel: Karl-Theodor zu Guttenberg - Der Entzauberte
Welt.de: Merkel darf zum Luftangriff nicht länger schweigen
Welt.de: Schneiderhan belastet Minister Guttenberg
handelsblatt.de: Gabriel - „Guttenberg macht es sich zu einfach“
FTD.de: Guttenberg kontert Lügenvorwurf
Zeit.de: Der Fall des Oberst Klein
Zeit.de: Trittin beschuldigt Guttenberg zu lügen
focus.de: Afghanistan - Schneiderhan verschafft Guttenberg Luft

Archiv:
18.09.2009:
Kriegsverbrechen in Kundus? - Strafanzeige gegen Klein und Jung!
13..09.2009:
Das Massaker von Kundus - NATO: Oberst Klein verantwortlich!