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Bundesrechnungshof & Urheberrecht

Im öffentlichen Interesse

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Autor: Gert Flegelskamp   
Am 09.05.2008 hat der Bundesrechnungshof (BRH) einen Untersuchungsbericht an den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales gesendet, der sich mit der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II befasste und hier mit besonderem Schwerpunkt auf
  • die Vermittlungstätigkeit, einschließlich Fallmanagement
  • der Anwendung zentraler arbeitsmarktpolitischer Instrumente
Eine Fotokopie des 26 Seiten langen Berichtes wurde mir zugeleitet. Einigermaßen verblüfft musste ich dann auf dem Deckblatt lesen:
"Dieser Bericht des Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig"
.

Aufgabe des BRH ist es, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu überprüfen. Dabei wählt er selbständig aus, welche Sachverhalte er überprüfen möchte und ist dabei an keine Weisung seitens der Exekutive oder der Legislative gebunden. In seinen Prüfberichten stellt er aus den Prüfungen ermittelte Fakten dar, kann aber keine Weisungen erteilen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen. Regelmäßige Darlegungen sind Fälle, in welchen Steuergelder verschwendet werden, aber auch Fälle, in welchen die Behörden zu lasch bei Steuerhinterziehung vorgehen (Beispiel: Drucksache 15/1495)

Liege ich nun falsch, wenn ich die Meinung vertrete, dass die Aufgaben des BRH in öffentlichem Interesse liegen und Prüfungsberichte des BRH unmöglich dem Urheberrecht unterliegen können, weil es sich bei diesen Berichten um die Kernaufgaben des BRH handelt, zu denen er dem Gesetz nach verpflichtet ist und deren Inhalte eine Auftragsarbeit des Staates und damit des Volkes sind, losgelöst von der Frage, ob sich die Beamten dieser Institution ihre Prüfgegenstände selbst aussuchen dürfen?

Nachgerade die festgestellten Mängel bei den Bundes- und kommunalen Behörden der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II sind von besonderem öffentlichen Interesse, weil der wirkungsfreien Praxis durch unzulängliche Ausbildung, die mitunter gesetzeswidrige Vorgehensweise oder auch die Unterlassung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen nur durch entsprechende Öffentlichkeit abgeholfen werden kann.

Nachtrag vom 19.07.2009:

Wie die Pressestelle des Bundesrechnungshofes uns mitteilte, wurde der Bericht des BRH als Anhang 3 (Seite 184) in der Drucksache 16/11488 des Bundestages veröffentlicht und damit trotz Urheberschutz jedermann zugeänglich gemacht.


- Die Redaktion

Bereits in der Zusammenfassung ist die erste Feststellung des BRH, dass die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements auch im Dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht überzeugt hat (die Prüfung erfolgte 2007).
Das sei unabhängig von der Organisationsform, ob nun ARGE, Optionskommune oder Arbeitsgemeinschaften für Arbeit und Kommunen in getrennter Trägerschaft.

Gerügt wurden die langen Zeiten vom Leistungsbeginn bis zum ersten qualifizierten Gespräch mit einer Vermittlungsfachkraft (im Schnitt 9 Wochen) und bis zu einer verbindlichen Eingliederungsstrategie in Form einer Eingliederungsvereinbarung seien durchschnittlich 16 Wochen vergangen. dabei seien die Eingliederungsvereinbarungen inhaltlich viel zu wenig auf den einzelnen Leistungsbezieher zugeschnitten gewesen. Mit Hilfebedürftigen, die 1 Jahr und länger im Leistungsbezug waren hätten im Jahresdurchschnitt nur 3,2 Gespräche stattgefunden und das sei für den Integrationsprozess zu wenig.


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An dieser Stelle möchte ich meine Meinung zu den "Fachkräften" äußern. Der Mischmasch aus Gesetzen der Sozialgesetzgebung (SGB I, II, III, VI, XII) ist von kaum ausgebildeten Beamten oder Behördenangestellten nicht zu bewältigen. Wie man für diese Aufgaben befristete Arbeitsverträge ausstellen kann, die enden, wenn die so verpflichteten Mitarbeiter halbwegs eingearbeitet sind, wie Mitarbeiter der Telekom, durch die Privatisierung überflüssig geworden, wegen des Beamtenrechts (Unkündbarkeit) auf das schnell gebaute Abstellgleis „Vivento“ verschoben, nun plötzlich in einem so komplexen Umfeld wie den ARGEn, mit einem Crash-Kurs von 2 bis 4 Wochen „fit“ gemacht, eine der Aufgabe entsprechende Leistung erbringen sollen, bleibt auch ein Rätsel. Hinzu kommt der Faktor Mensch. Die Arbeit in diesen Behörden ist ganz sicher nicht stressfrei. Wer permanentem Stress ausgesetzt ist, sucht sich ein Ventil und dieses Ventil ist sicher nicht der Vorgesetzte, auch nicht der Kollege, sondern der Hilfeempfänger, vor allem dann, wenn er es wagt, die mangelnde fachliche Qualifikation auch noch anzusprechen. Hinzu kommen Menschen, die in solchen Positionen in eine Art Machtrausch verfallen, mit Sanktionen nicht nur drohen, sondern sie auch verhängen, wenn der Hilfebedürftige nicht kleinmütig zu Kreuze kriecht. Dem so genannten Vermittler kann ja nichts passieren, wenn er sein Machtempfinden auslebt. Sozialklagen werden gegen den Staat und nicht gegen die Vermittler geführt und selbst, wenn die Richter Rechtsverstöße erkennen, hat das keine Disziplinarverfahren zur Folge. Hinzu kommt die Berichterstattung der Presse, die oft und gerne mit sehr tendenziösen Artikeln solches Vorgehen noch unterstützen.

Gewiss, mitunter berichtet mal eine Zeitung über Einzelfälle, am liebsten jedoch über randalierende Arbeitslose, aber nie gründlich recherchiert über die generellen und schlimmer werdenden Missstände in diesen Behörden. Doch darüber möchte unsere „unabhängige und freie“ Presse wohl nicht berichten, würde es doch aufdecken, dass Willkür und rechtswidriges Handeln in unserem „Rechtsstaat“ weit verbreitet ist.

Ich konnte mir diesen Einwand nicht verkneifen, wenn ich im Bericht des BRH von einer "Vermittlungsfachkraft" lese, denn diese Fachkräfte haben eher Seltenheitswert.

Der BRH verweist darauf, dass die Gesetzgebung mit dem SGB II für Vermittlungsbedürftige ein spezifisches Fallmanagement vorsieht und kommt zu der Feststellung, dass einige Grundsicherungsstellen aus "Kostengründen" selbst bei "multiplen" Vermittlungshemmnissen kein solches Fallmanagement anbieten, oder dort, wo ein solches Fallmanagement stattfand, dieses nicht spezifisch genug auf den Betreuten zugeschnitten und oft nach gewisser Zeit gänzlich abgebrochen wird, auch wenn Vermittlungserfolge fehlen.

Bei der Überprüfung von Integrationsmaßnahmen durch Ein Euro Jobs (Arbeitsgelegenheiten) stellte der BRH fest, dass rund 2 Drittel dieser Maßnahmen die Förderungsbedingungen nicht erfüllten und es sich zumeist um Vermittlungen handelte, mit welchen öffentliche Träger Arbeitskräfte einsparen oder bestehenden Personalmangel ausgleichen wollten. Hinzu kam, dass die öffentlichen Träger in 6 von 10 Fällen neben der Mehraufwandsentschädigung noch eine Maßnahmenpauschale in Höhe von mindestens 200 Euro pro Teilnehmer und Monat in Anspruch nahmen, es also lediglich um die Mitnahme von staatlichen Fördermitteln ging. Dabei waren Integrationserfolge in 75% der Fälle nicht zu verzeichnen.

Bei der Ausgestaltung "freier Eingliederungsleistungen" umgingen die Vermittlungsstellen in vielen Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Fördervoraussetzungen oder erweiterten diese Voraussetzungen rechtswidrig. So verzichteten sie bei Lohnkostenzuschüssen darauf, die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bei der Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen vertraglich durchzusetzen.

Das war eine ganz grobe Zusammenfassung des Berichts, doch das Wenige reicht, das öffentliche Interesse deutlich zu machen:

  • Vermittlungsstellen handeln nicht nur unqualifiziert und fahrlässig, sondern oft auch rechtswidrig.
  • Öffentlichen Träger von Maßnahmen zur Eingliederung wenden diese gesetzwidrig zur Behebung von Personalengpässen und zur Mitnahme von staatlichen Fördermitteln an.
  • Steuermittel werden unrechtmäßig Unternehmen zugeschoben, ohne diese mit den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen nach Abschluss der Fördermaßnahme zu behelligen.
  • Die Betreuung der Hilfebedürftigen ist nicht nur miserabel, sondern fällt weitgehend aus.


Ein solcher Bericht kann und darf nicht mit einem Urhebervermerk versehen und von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Nur Öffentlichkeit ist in der Lage, dieser Willkür und auch der Unfähigkeit ein Ende zu setzen.

Gert Flegelskamp