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60 Jahre Grundgesetz

Verfassungslüge

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Autor: Gert Flegelskamp   
Gert Flegelskamp gratuliert den Damen und Herrren Abgeordneten von Bundestag und Regierung mit einem Offenen Brief:

Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
30.03.2009
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
An die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
und die Damen und Herren
des Parlaments.


Sehr geehrte Damen und Herren,

geahnt habe ich es schon länger, aber nun habe ich es schriftlich: "Die Bundesrepublik Deutschland wird von Lügnern regiert." Anders kann die Aussage auf den Seiten der Bundesregierung unter dem Link
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (UPDATE 2010: GG für die BRD)
nicht gewertet werden. Dort steht (die entscheidende Passage habe ich rot gekennzeichnet):

Hinweis der Redaktion: Der folgend aufgeführte Text spiegelt den Stand der o.g. Webseite der Bundesregierung zum 30.03.2009 wider. Die Bundesregierug hat im Jahr 2010 den hier genannten Text geändert!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht: Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente". Diese enthielten unter anderem die Aufforderung, durch eine verfassunggebende Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten.

Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat". Auch den Begriff "Verfassung" lehnten sie ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden.

Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Im August 1948 erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten berufenes Expertengremium auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz". Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Erstmalig trat der Rat am 1. September 1948 in Bonn zusammen.

Acht Monate später, am 8. Mai 1949, nahmen die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.

"Grundgesetz" statt "Verfassung"
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität.

Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.

Wiedervereinigung
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.


Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern in Kraft: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin. Seither ist der 3. Oktober - anstelle des 17. Juni - der Tag der Deutschen Einheit.

Föderalismusreform
Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Dabei handelte es sich um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949.

Insgesamt wurden 25 Artikel reformiert: Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c Grundgesetz.

Ziel der Föderalismusreform ist es, das Zusammenspiel von Bund und Ländern effizienter zu gestalten. Das politische System wird entscheidungs- und handlungsfähiger. Und die Bürgerinnen und Bürger können besser erkennen, wer für politische Entscheidungen verantwortlich ist.

Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat möglich.
Die (in diesem Schreiben) in roter Schrift dargestellte Passage ist eindeutig eine Lüge.

auf der nächsten Seite: Ur-Präamble und Ur-Art. 146
Diese Lüge ist auch eine Verhöhnung dessen, was die Väter des Grundgesetzes mit ihrer Aussage in der ursprünglichen Präambel:

Präambel Grundgesetz 1949
Präambel
  1. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
    in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
    um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
    kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
    Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
    Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

und dem ursprünglichen Wortlaut des Art. 146:
A r t i k e l 146
  1. Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
  2. Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.

    Dr. Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates


    Schönfelder
    1. Vizepräsident
    Dr. Schäfer
    2. Vizepräsident

zum Ausdruck brachten.

Eine geschickt formulierte Lüge bleibt dennoch ein Lüge. Der Souverän, "das Volk", wurde nicht gefragt, ob es das Grundgesetz als Verfassung für das gesamte deutsche Volk akzeptiert. Es wurde auch nicht gefragt, hat aber mit seinem Verhalten deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Wiedervereinigung freudig begrüßt. Aber dieser Vorgang vor nahezu 20 Jahren ist völlig losgelöst von der Frage zu betrachten, ob die Bevölkerung des wieder vereinigten gesamten deutschen Volkes das Grundgesetz als Verfassung anerkennt. Diese Frage kann nur in Form einer Volksabstimmung beantwortet werden. Doch diese Frage zu stellen, scheuen sich die politischen Instanzen im klaren Bewusstsein, dass die voraussichtliche Antwort negativ sein wird. Bereits zuvor wurde mit der EU-Verfassung und mit dem Vertrag von Lissabon der gleiche undemokratische Weg beschritten, den Willen des Souveräns in dem Bewusstsein zu ignorieren, dass die Befragung des Souveräns nicht das gewünschte Ergebnis zeitigen würde. Hier muss die Frage erlaubt sein, was die Bundesregierung eigentlich von der Regierung der ehemaligen DDR unterscheidet? Der Bevölkerung dieses Landes werden Rechte vorenthalten und durch diktatorische Maßnahmen ersetzt.

Die Justizministerin hat auf den Seiten von Abgeordnetenwatch bereits als Antwort auf die Frage, warum denn noch immer keine Verfassung gemäß Art. 146 der Bevölkerung zur Abstimmung gestellt wurde, wahrheitswidrig geantwortet, es habe keine Wiedervereinigung stattgefunden, sondern die neuen Länder seien der BRD beigetreten. Der Arbeitstitel des entsprechenden Vertrages lautet jedoch "Einigungsvertrag" und nicht Beitrittsvertrag. Hier ein Auszug des Vertrages:

Carlo Schmid - Teil 1, Bericht über die dem Parlamentarischen Rat gestellte Aufgabe
Teil 2 finden Sie auf Seite 4

Einigungsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag), Auszug


"Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik -
  1. ENTSCHLOSSEN, die Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit als gleichberechtigtes Glied der Völkergemeinschaft in freier Selbstbestimmung zu vollenden,
  2. AUSGEHEND VON DEM WUNSCH der Menschen in beiden Teilen Deutschlands,
  3. gemeinsam in Frieden und Freiheit in einem rechtsstaatlich geordneten, demokratischen und sozialen Bundesstaat zu leben,
  4. IN DANKBAREM RESPEKT vor denen, die auf friedliche Weise der Freiheit zum Durchbruch verholfen haben, die an der Aufgabe der Herstellung der Einheit Deutschlands unbeirrt festgehalten haben und sie vollenden,
  5. IM BEWUSSTSEIN der Kontinuität deutscher Geschichte und eingedenk der sich aus unserer Vergangenheit ergebenden besonderen Verantwortung für eine demokratische Entwicklung in Deutschland, die der Achtung der Menschenrechte und dem Frieden verpflichtet bleibt,
  6. IN DEM BESTREBEN, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zur Einigung Europas und zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben gewährleistet,
  7. IN DEM BEWUSSTSEIN, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa in ihren Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden ist -
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, einen Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

Kapitel I
Wirkung des Beitritts
[...]
Artikel 2 - Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit
  1. Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.
  2. Der 3. Oktober ist als der Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.

Kapitel II
Grundgesetz
Artikel 3 - Inkrafttreten des Grundgesetzes
  1. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S.1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Auch wenn im Vertrag teilweise von "Beitritt" die Rede ist, spricht der zwei-plus vier-Vertrag von der Einheit Deutschlands:

Artikel 1 des zwei-plus vier-Vertrages

Artikel 1
  1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
  2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
  3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
  4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
  5. Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

Die Einheit Deutschlands ist nicht durch einen "Beitritt" gewährleistet, sondern nur durch eine Wiedervereinigung. Die Aussage im zwei-plus-vier-Vertrag beweist, dass die Justizministerin die berechtigte Frage unwahr beantwortet hat. Deutschland wurde wieder vereinigt!

Der Grundstein für die Lüge über die Anerkennung des Grundgesetzes als Verfassung wurde im Einigungsvertrag in Art. 4, Punkt 1 und Punkt 6 gelegt. Art. 4 befasst sich mit den "beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes." Die Präambel wurde gemäß dieses Vertrages wie folgt geändert:

Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:

Die Präambel wird wie folgt gefaßt:
  1. "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Artikel 146 wird wie folgt gefaßt:
  1. "Artikel 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Diese Änderung in der Präambel ist ungültig. Sie widerspricht dem Grundrecht des Artikels 20 GG abs. 2, der ausdrücklich betont, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Die vorgesehene und später erfolgte Änderung des Grundgesetzes im Einigungsvertrag, Präambel und Artikel 146, widerspricht auch in ihrer Aussage den tatsächlichen Gegebenheit. Der Souverän dieses Landes ist das Volk (Art. 20 GG) und nicht seine von ihm gewählten Vertreter. Da der Souverän nicht gefragt wurde, ob er damit einverstanden ist, dass das GG als endgültige Verfassung anerkannt werden soll, ist das Grundgesetz das geblieben, was es nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes sein sollte. "Ein Provisorium bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung" und inzwischen der reinste Flickenteppich, weil dieses Grundgesetz zu oft willkürlich den Wünschen der Politik angepasst wurde. Bei keiner Änderung des Grundgesetzes wurde der Souverän um sein Einverständnis ersucht.

In der Bevölkerung wird der Ruf, endlich eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung zu erstellen, immer lauter. Das Provisorium GG hat zwar relativ gute Dienste in der Vergangenheit geleistet, hat aber entscheidende Schwächen, die durch eine echte Verfassung behoben werden müssen. Die Gewaltenteilung wurde nur halbherzig im GG verankert und die leichte Möglichkeit der Änderungen des GG, ohne den Souverän nach seiner Zustimmung zu fragen, ist mehr als eine Schwachstelle. Es ist ein Freibrief, die angestrebte Demokratie durch Änderungen des Grundgesetzes auszuhebeln, ein Vorgang, der fleißig praktiziert wurde und wird. Mit der Vergabe der Hoheitsrechte Deutschlands an die EU wurde das undemokratische Handeln der gesamten politischen Organe sehr deutlich unter Beweis gestellt. Offenbar haben die Mitglieder der Parlamente und Regierungen dieses Landes den Sinn demokratischer Regeln vergessen und inzwischen die Einstellung ehemaliger Feudalherren für sich in Anspruch genommen.

Der Verzicht auf eine neue Verfassung ist nur dann akzeptabel, wenn zuvor eine Volksbefragung durchgeführt wurde und eine Mehrheit des Volkes sich für die Beibehaltung des Grundgesetzes ausspricht. Das aber ist nicht nur unwahrscheinlich, es ist vor allem bisher unterblieben.

Deshalb noch ein Tipp an die Abgeordneten der Linken! Nehmen Sie die Forderung nach einer Nationalversammlung mit dem Auftrag, eine vom Volk in freier Abstimmung zu verabschiedende neue Verfassung aufzustellen, in Ihren Forderungskatalog auf. Damit würden Sie einige unter Ihnen vom Stigma der "SED-Vergangenheit" befreien und den Zweiflern in der Bevölkerung, die lieber nicht als die Linke wählen vielleicht beweisen, dass Sie von Demokratie nicht nur reden, sondern auch Demokratie meinen.

Gert Flegelskamp

Carlo Schmid - Teil 2, Bericht über die dem Parlamentarischen Rat gestellte Aufgabe