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[zurück][ältere Posting][neuere Posting]  Dienstag, 04 Juni 2019 | Blog: 9 | No: 43242     feed-image

Weiß da zufällig jemand genaueres?

dieser Meldung, dass die WHO ihre Position dazu geändert hat

Gestern kam in einem Gespräch die Frage auf, wenn Transgender jetzt wie Homosexualität gesehen wird, als etwas völlig normales und unschädliches, jedenfalls nicht mehr als psychologisches Problem, ob das dann nicht eine prima Ausrede für die Krankenkassen ist, nicht mehr psychologische Betreuung und andere spezielle Leistungen für Transmenschen zu zahlen.
Weiß da zufällig jemand genaueres? Das wäre ja dann eher ein Rückschritt, oder?
Wir kamen drauf wegen dieser Meldung, dass die WHO ihre Position dazu geändert hat.

Update: Leserbrief dazu:

ich kann natürlich nicht für den Rest der Welt reden, aber in Deutschland ist da wohl immer noch ein Urteil vom Bundessozialgericht aus 1987 (3 RK 15/86) ausschlaggebend, nachdem der psychische Leidensdruck die Krankheit ist und ausreicht.

"Die Klägerin hat einen Anspruch auf die streitige Leistung dann, wenn ihr damaliger psychophysischer Zustand rechtlich als behandlungsbedürftige Krankheit iS der §§ 182 Abs 2, 184 Abs 1 RVO zu gelten hat. Das LSG hat den Rechtsbegriff der Krankheit nicht verkannt. Es brauchte insoweit nur zu prüfen; ob bei dem als Transsexualität zu beschreibenden Zustand der Klägerin die innere Spannung zwischen ihrem körperlich männlichen Geschlecht und ihrer seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß eine Krankheit im Sinne der genannten Vorschriften anzunehmen war."

Zum Nachlesen: https://www.jurion.de/urteile/bsg/1987-08-06/3-rk-15_86/



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